Tiergestützte Angebote
Seit dem Kindergartenjahr 2019 besucht uns regelmäßig unser Therapiebegleithund Lotta im Kindergarten. Zwei Vormittage die Woche wird er gezielt in Angebote und Aktionen mit Kleingruppen einbezogen.
Seit dem Kindergartenjahr 2023 bieten wir unseren Kindern ebenfalls die Möglichkeit durch Frau Hartmann (pädagogische Fachkraft und Reitpädagogin) den Umgang mit Ponys zu erfahren und erlernen.
1. Definition: Tiergestützte Pädagogik:
Tiergestützte Pädagogik bezieht sich auf den professionellen Einsatz von Tieren im pädagogischen bzw. sonderpädagogischen Kontext. Unter tiergestützter Pädagogik werden Interventionen im Zusammenhang mit Tieren verstanden, die anhand von konkreten, Kind orientierten Zielvorgaben, Lernprozesse unterstützen und in Gang bringen. Mit dem Einsatz von Tieren wird schwerpunktmäßig die emotionale und soziale Kompetenz des Kindes verbessert. Der Einsatz erfolgt ausschließlich von pädagogischem Fachpersonal unter Einbezug eines Tieres, welches für den Einsatz speziell trainiert wurde. Ziel der tiergestützten Pädagogik ist vorhandene Ressourcen des Kindes zu stärken und unzulänglich ausgebildete Fähigkeiten zu verbessern. Die tiergestützte Pädagogik wird als pädagogische Fördermaßnahme verstanden, in der verhaltensinteressante Kinder mit besonderen Bedürfnissen durch das Medium „Tier“ positiv in ihrer Entwicklung gefördert werden.
1.1. Leitlinien des Therapiebegleithundeteams (Frau Ellermeier und Lotta) in der Pädagogik
Das in der Pädagogik tätige Therapiebegleithundeteam besteht aus einem Menschen mit pädagogischer Berufsausbildung (Frau Ellermeier) und seinem Hund (Lotta, Labrador – Setter), die zusammen eine beim Berufsverband anerkannte Ausbildung zum Therapiebegleithundeteam absolviert haben. Dadurch ist sichergestellt, dass der Hund seinem Wesen und Gehorsam nach für die Arbeit geeignet ist, dass beim Menschen das theoretische Wissen vorhanden ist und dass der Hund in der Arbeit orientiert an Förderzielen eingesetzt wird. Eine enge und vertrauensvolle Bindung zwischen dem Menschen und seinem Hund ist Grundlage dieser Arbeit. Es ist vor Einsatz des Hundes Lotta abgeklärt, ob Allergien beim Klientel bekannt sind (Aufnahmegespräch), auch ob Ängste oder Phobien bekannt sind. Ein positiver Zugang vom Klienten zum Hund, Lotta, ist vorhanden. Wenn nicht, ist die Bearbeitung der Angst oder Abneigung vor dem Hund Bestandteil des Therapiehundeeinsatzes. Die Tierhalterhaftpflicht und die Berufshaftpflicht sind darüber informiert, dass ein Therapiebegleithund mitgeführt wird und haben den Einsatz schriftlich bestätigt. Bei der Auswahl des Hundes für die Arbeit hat Frau Ellermeier darauf geachtet, dass dieser gesund und von Charakter, Wesen und Fell für den geplanten Einsatz geeignet ist. Der Hund hat eine nachvollziehbar, gute Sozialisation und von Geburt an einen engen Kontakt zu Menschen. Der Hund ist Eigentum von Frau Ellermeier. Sie ist verantwortlich für artgerechte Haltung im Rahmen des Tierschutzes. Ihr Hund Lotta bekommt artgerechtes Futter und es steht ihr ständig ein frisch gefüllter Wassernapf zur Verfügung. Der Hund hat einen eigenen Rückzugsort, an dem er nicht gestört werden darf. Sämtliche anfallende Kosten zur Versorgung und Haftung des Hundes werden von Frau Ellermeier als Halterin des Hundes übernommen. Der Hund (Lotta) wird 2 Mal wöchentlich im Kindergarten eingesetzt. Aktuell findet der Einsatz des Therapiebegleithundes Dienstag- und Donnerstagvormittag statt. Der Einsatz findet in Kleingruppen oder Einzelaktionen statt. Dies wird abhängig von Aktion und/ oder Kindern entschieden. Der Liegebereich des TBH befindet sich im Büro des Städt. Familienzentrum Pusteblume. Wenn der Hund (Lotta) in seiner Box ist, bleibt die Box geschlossen. Nur Frau Ellermeier öffnet die Box und holt den Hund heraus. Wenn Lotta im Kindergarten ist, hängt für alle ersichtlich ein Foto aus, welches Erwachsene und Kinder daran erinnert, dass Lotta in der Einrichtung ist.
2. Die Wirkung von Tieren auf den Menschen
nach Dr. Anke Prothmann 2007, „Tiergestützte Kinderpsychotherapie“
a. Soziale Wirkungen:
Wirkungsebene |
Wirkungsspektrum |
Aufhebung von Einsamkeit und Isolation |
Direkt durch Tierkontakt, indirekt durch Förderung zwischenmenschlicher Interaktion in Gegenwart von Tieren (Eisbrecher) |
Nähe, Intimität, Körperkontakt |
Körperliche Zuwendung und Wohlgefühl erleben, das Leben spüren und fühlen |
Kontaktaufnahme, |
Kommunikation, Stärkung des Gefühls der Zusammengehörigkeit |
Positive soziale Attribution |
Sympathiebonus, Erleichterung offener und unverkrampfter Interaktion |
b. Physiologische Wirkungen:
Wirkungsebene |
Wirkungsspektrum |
Herz- und Kreislauffunktion |
Senkung des Blutdruckes und der Herzfrequenz, Kreislaufstabilisierung |
Bewegungsapparat |
Muskelspannung, Besserung des Gleichgewichts, Koordination |
Nervensystem |
Ausschüttung von Endorphinen („Glückshormone“) |
c. Psychische Wirkungen:
Wirkungsebene |
Wirkungsspektrum |
Stabilisieren der Befindlichkeit |
Bedingungslose Akzeptanz und Zuneigung, Bestätigung, Trost, Ermutigung, Zärtlichkeit und körperliche Nähe, Begeisterung |
Förderung von einem positiven Selbstbild, Selbstwertgefühl und Stärkung des Selbstbewusstseins |
Konstante Wertschätzung, Erfahrung von Selbstwirksamkeit, Bewunderung, das Gefühl erleben von: Ich werde gebraucht, Bewältigungskompetenz |
Förderung von Kontrolle über die Umwelt und sich selbst |
Kontrollerfahrung durch Pflege, Versorgung, Führung, Gehorsamkeit – dabei Selbstkontrolle, Sensibilisierung für eigene Bedürfnisse und Ressourcen, aktive Problembewältigung, Zutrauen |
Förderung von Sicherheit und Abbau von Angst |
Bedingungslose Akzeptanz, wertfreie konstante und kontinuierliche Zuneigung, unkritische Bewunderung, nicht bedrohliche und belastungsfreie Interaktionssituation, einfache basale Lebenserfahrungen |
Stressreduktion, Beruhigung, Entspannung |
Änderung der Wahrnehmung und Interpretation von Belastungen, Gelassenheit, Trost, Beruhigung, Ablenkung von Angst machenden Stressoren, Spontanität und Spaß, Aufwertung kleiner Freuden. |
Soziale Integration |
Zusammensein, Geborgenheit, Erfahrung von Nähe, Gemeinsamkeit |
3. Allgemeine Hygienemaßnahmen
Der Therapiebegleithund (Lotta) wird gesund und ausgeglichen ernährt. Die geltenden Tierschutzbestimmungen werden eingehalten.
- Vor der Zubereitung von Lebensmitteln bzw. vor dem Essen, sowie nach dem Einsatz werden die Hände sorgfältig gewaschen.
- Jedes Kind muss sich nach dem Kontakt zu dem Therapiebegleithund (Lotta) die Hände mit Seife waschen. Das Lecken im Gesicht ist grundsätzlich nicht erlaubt.
- Der Hund (Lotta) ist frei von für Menschen ansteckenden Erkrankungen.
- Bei akuter Erkrankung oder einem ungeklärten Krankheitsbild wird der Hund nicht eingesetzt. Ebenfalls darf er in diesem Fall nicht in die Einrichtung.
- Es besteht ein vollständiger Impfschutz des Therapiebegleithundes (Lotta). Dieser ist durch Eintragung im Impfbuch nachgewiesen.
- Der Hund (Lotta) wird nachweislich alle drei Monate entwurmt und dem Tierarzt für einen Gesundheitscheck vorgestellt. Es erfolgt ein zeitnahes Entfernen von Ektoparasiten (z.B. Zecken, Flöhe).
- Die Umgebung des Hundes ist sichtbar sauber und ordentlich gestaltet. Der Fußboden vom Aufenthaltsbereich des Hundes wird täglich gereinigt.
- Der Liegebereich des Hundes wird 1x wöchentlich gereinigt und desinfiziert.
3.1. Zugangseinschränkungen für den Hund in der Einrichtung:
- Küche
- Sämtliche Toiletten und Waschräume