2.08 Medikamentengabe an Kinder in der Kita
Im Rahmen der angestrebten inklusiven Pädagogik sind Erzieherinnen auch mit der Verabreichung von Medikamenten in der Kindertageseinrichtung konfrontiert. Viele Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können nur durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten ein beschwerdefreies bzw. symptomfreies Leben führen.
Es ist zulässig, dass Eltern pädagogische Fachkräfte mit der Medikamentengabe betrauen dürfen. Wiederum besteht für uns als Kindertageseinrichtung keine Verpflichtung, diesem Wunsch der Eltern nachzukommen (s.a. MU 3-Broschüre LWL Medikamentengabe). Infolgedessen kann von den Eltern kein allgemeiner Anspruch auf die Gabe von Medikamenten erhoben werden. Wurden im Betreuungsvertrag die Regelungen zur Medikamentengabe aufgenommen, können Eltern verlangen, dass dem Kind die für sein Wohlergehen notwendigen Medikamente in der Einrichtung verabreicht werden.
Dies gilt insbesondere bei chronisch erkrankten Kindern (MU 2).
Wir setzen bei allen Regelungen zur Medikamentengabe selbstverständlich voraus, dass ein akut erkranktes Kind nicht in der Lage ist, die Einrichtung zu besuchen und von den Eltern betreut wird. Hat das Kind Fieber oder einen ansteckenden Infekt, kann die Einrichtung den Besuch zum Schutze aller Kinder, die die Tageseinrichtung besuchen, ablehnen. Nach meldepflichtigen Krankheiten erwarten wir von den Eltern eine durch den Arzt ausgestellte Bescheinigung, dass das Kind die Einrichtung wieder besuchen kann.
Umsetzung in der Praxis
Soll ein Medikament, das vom Arzt für medizinisch notwendig erachtet wird, dem Kind in der Tageseinrichtung nach Anweisung des Arztes verabreicht werden, bestehen wir auf einer Dosierungsanleitung des behandelnden Arztes (MU 1).
Die Einwilligung der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten des Kindes muss vorliegen. Ohne Einwilligung darf kein Medikament verabreicht werden.
Bei einer regelmäßigen Abgabe wird mit den Eltern besprochen, ob das Medikament während des Aufenthalts genommen werden muss oder ob sich der Zeitpunkt der Medikamentengabe so steuern lässt, dass die Eltern sie selbst zu Hause durchführen können. Wenn das möglich ist, sollte diese Variante immer bevorzugt werden (z.B. bei der Gabe von Antibiotika).
Wir fertigen eine Dokumentation über die Verabreichung der Medikamente für die betroffenen Kinder mit Angabe von Datum, Zeit und Unterschrift an, die jederzeit von den Eltern eingesehen werden kann. An einer zentralen Stelle, zu der alle pädagogischen Mitarbeiter immer Zugriff haben, befindet sich eine Auflistung aller wichtigen Daten des Kindes, wo z.B. Rufnummer der Eltern, des behandelnden Arztes, Krankheitsbild und zu veranlassende Maßnahmen im Notfall zu finden sind.
Bei notfallmäßigen Medikamentengaben, bei denen es zu lebensbedrohlichen Zustandsbildern kommen kann (Epilepsie, Allergie auf Insektenstiche etc.) ist die Vorgehensweise detailliert in Absprache zwischen Eltern, Arzt und Kindertageseinrichtung festzulegen. In der akuten Situation hat der Einsatz eines Notarztes Vorrang vor allen anderen Maßnahmen.
Medikamente lagern wir in einer (von den Eltern mitgebrachten) Tasche, verwechselungssicher mit dem Namen des betreffenden Kindes beschriftet. Zudem achten wir auf das Verfallsdatum und halten uns an die Lagerungshinweise. Eine Aufbewahrung im Erste-Hilfe-Schrank ist unzulässig. Falls Erzieherinnen Injektionen - wie bei Diabetes - verabreichen müssen, ist eine vorherige Schulung verpflichtend.
Bei kleineren Verletzungen, wie z.B. Insektenstichen, Schrammen oder Beulen, wird die Verletzung ausschließlich mit Hilfe eines Kühlpads behandelt. Jegliche Anwendungen von Salben, homöopathische Mitteln (z.B. Arnika-Kügelchen) oder Hausmitteln ist untersagt.
Sonnenschutzmittel werden von den Eltern vor dem Besuch der Kindertageseinrichtung aufgetragen. Ausschließlich bei 45 Stunden-Buchung besteht die Möglichkeit, Sonnenschutzcreme (mit dem Namen des Kindes versehen) auf dem Fach des Kindes zu deponieren. Bei Bedarf, werden diese Kinder noch einmal eingecremt.
Mitgeltende Unterlagen (einzusehen im Kindergarten):
MU1 Medikamentengabe im Kindergarten
MU2 Vereinbarung über die Medikamentierung bei chronischen Erkrankungen in der Kindertageseinrichtung
MU3 LWL - Broschüre Medikamentengabe