2.01 Zusammenarbeit von Träger und Leitung der Kindertageseinrichtung
Kurzbeschreibung
Dieser Prozess beschreibt die Zusammenarbeit von Träger und Leitung der Kindertageseinrichtung
Prozessbeteiligte
der Träger, vertreten durch
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Behördenleiter (hier: Bürgermeister)
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Stadtrat / Fachausschuss
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Fachbereichsleiter
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zuständigen Sachbearbeiter
und Leitung der Kindertageseinrichtung
Prozessziel
Gewährleistung eines konstruktiven, reibungslosen Ablaufes in der Strukturierung der Kindertageseinrichtung.
Prozessbeschreibung
Der Träger besetzt die Leitungsstelle der Kindertageseinrichtung.
Die jeweiligen Verantwortlichkeiten zwischen Träger und Leitung sind strukturiert und festgelegt.
Dem Träger obliegt die Erhaltungs-, Entwicklungs- und Überprüfungsverantwortung.
Träger und Leitung der Kindertageseinrichtung tauschen sich über relevante Informationen zeitnah und verlässlich aus.
Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII, des KiBiz; die Erfüllung des gesetzlichen Förderauftrages, sowie Arbeitsrecht, Arbeits- und Unfallschutz etc. zu beachten.
Die Leitung der Kindertageseinrichtung wird durch die verantwortlichen Sachbearbeiter der Verwaltung in alle Entscheidungsprozesse, die die Kindertageseinrichtung betreffen mit einbezogen. Unter anderem bei der Bedarfsentwicklung, der Qualitätssicherung, des Personalmanagements, des Finanzmanagements und der Bau- und Sachausstattung.
Diese Entscheidungen sind sachbezogen und für alle Beteiligten nachvollziehbar zu treffen.
Der Träger wird informiert, welche außenstehenden Institutionen in die Arbeit der Kindertageseinrichtung einbezogen werden.
Einmal im Jahr kommen Träger und Leitung der Kindertageseinrichtung zu einem Entwicklungsgespräch, das alle Bereiche umfasst zusammen.
Träger und Leitung arbeiten konstruktiv, wertschätzend und auf einer vertrauensvollen Basis miteinander.