1.20 Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita
Erziehungspartnerschaft
Erziehungspartnerschaft bedeutet für uns, an der Seite der Eltern zu stehen und den Blick gemeinsam auf das Kind zu richten mit dem Ziel, Kindern die bestmöglichen Entwicklungschancen zu geben.
In einer funktionierenden Erziehungspartnerschaft gibt es aber durchaus auch Konflikte. In diesem Fall sind Gespräche mit den Eltern sehr wichtig; offene Gespräche, in denen es zum Austausch über die Vorstellung von Erziehung und Partnerschaft kommt. Dies mit Eltern offen und konstruktiv zu besprechen, schafft den Boden für eine gelingende Zusammenarbeit. Die individuelle Lebenssituation des Kindes in seiner Familie steht dabei im Vordergrund.
Beteiligung
Wir verstehen Beteiligung als Oberbegriff, der alle Formen der Mitwirkung (Information, Anhörung, Einvernehmen, Mitentscheidung) umfasst.
Die Einbeziehung von Eltern in wesentlichen Angelegenheiten meint konkret z.B. die Ausgestaltung der Öffnungszeiten, die Kapazitäts- bzw. Strukturveränderungen, die konzeptionelle Arbeit und Personalfragen.
Informationen für Eltern
Aktuelle und schriftliche Informationen über die Einrichtung selbst, Einladungen, Broschüren sowie Fotos von gemeinsamen Aktivitäten sind an einem zentralen Ort in der Einrichtung zu finden. Vor der Aufnahme des Kindes erhalten die Eltern in persönlichen Gesprächen Informationen über die organisatorischen Rahmenbedingungen der Einrichtung sowie der pädagogischen Qualität der Arbeit. Die Konzeption steht allen Eltern zur Einsicht offen. Bei Bedarf erhalten die Eltern Einsicht in das Qualitätsmanagementhandbuch.
Über alle Belange der Einrichtung, z.B. geplante Aktivitäten, Feste, Veranstaltungen, Krankheiten usw., erhalten die Eltern regelmäßige schriftliche Informationen in Form unserer Kita- Info- App. die jede Familie verpflichtend benutzen muss. Broschüren über z.B. Kinderkrankheiten, Zahnprophylaxe, Unfallverhütung und Ernährung werden den Eltern an die Hand gegeben.
Der Austausch von Informationen zwischen Eltern und Fachdienststellen zur bestmöglichen Entwicklungsförderung erfolgt regelmäßig z.B. in Form von Elterncafés.
Räumliche Bedingungen
Einladende und erwachsenengerechte Aufenthaltsmöglichkeiten für Eltern, z.B. während der Eingewöhnungszeit der Kinder zur Überbrückung der Wartezeit, für Elterncafés, Elternabende, Fachvorträge usw., stehen den Eltern zur Verfügung. Die Eltern haben ebenfalls die Möglichkeit bestimmte Räumlichkeiten der Einrichtung für Aktionen zu nutzen (für Flohmärkte, Fördervereinssitzungen, o.ä.), sofern deren Zweck dem Kindergarten zu Gute kommt.
Begrüßung und Verabschiedung
Alle Eltern und Kinder werden persönlich begrüßt, wobei den Bedürfnissen der Kinder besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Um den Übergang in die Kita zu erleichtern, besteht für Eltern die Möglichkeit, eine längere Zeit im Gruppenraum zu verweilen (siehe Prozess Eingewöhnung). Tür- und Angelgespräche bei der Bring- und Abholzeit werden zur Beziehungspflege mit den Eltern genutzt.
Teilnahme am Kita-Alltag
Alle Eltern haben jederzeit - nach Absprache - die Möglichkeit zu hospitieren, gemeinsam geplante Aktivitäten zu unterstützen und eigene Ideen einzubringen.
Elterngespräche und Beratungsangebote
Immer wenn Eltern ein Gespräch wünschen, wird dies möglichst unverzüglich umgesetzt. Mindestens jährlich finden individuelle Elterngespräche statt. Die Entwicklung des Kindes wird anhand eines Entwicklungsbogens dokumentiert und den Eltern zur Einsicht gegeben (siehe Prozess Beobachten und Dokumentieren).
Auf Wunsch bekommen die Eltern Informationen über Hilfe und Beratung in Erziehungsfragen und evtl. werden auch Kontakte zu unterschiedlichen Institutionen, z.B. Beratungsstellen oder Jugendamt, hergestellt. Fester Bestandteil unserer Elternarbeit ist das Angebot, kostenlos Beratungen mit Fachdienststellen in Anspruch zu nehmen. Bei Bedarf erhalten Interessierte Unterstützung bei sprachlichen Auffälligkeiten sowie bei Fragen von Familien- und Erziehungsproblemen durch externe Fachkräfte.
Alle Gespräche werden absolut vertraulich behandelt.
Mitwirkung in Gremien
Die Eltern haben das Recht, eine Elternvertretung zu wählen. Die Einrichtung unterstützt die Elternvertretung organisatorisch, kooperiert in vielfältiger Weise mit ihr und beteiligt sie an wichtigen Entscheidungen. Einmal jährlich findet eine Elternversammlung statt, zu der schriftlich eingeladen und bei der der Elternbeirat gewählt wird. Diese Versammlung bietet eine gute Gelegenheit, einen Ausblick auf das kommende Kindergartenjahr zu geben und allen Eltern die Möglichkeit, sich mit Wünschen und Ideen einzubringen.
Der auf diesem Weg gewählte Elternbeirat kann sich auf Kreisebene zum Jugendamtselternbeirat zur Wahl stellen und einbringen.
Die Zusammenarbeit mit Eltern während der Eingewöhnungszeit
Schon vor der Aufnahme des Kindes findet ein Elterninformationsabend statt und erste Kontakte können geknüpft werden. Individuelle Gewohnheiten des Kindes, Abneigungen und Vorlieben können besprochen und somit bei der Eingewöhnungsphase berücksichtigt werden. Auf der Grundlage des Eingewöhnungskonzepts wird ein individuelles Vorgehen für die Eingewöhnung des Kindes mit den Eltern besprochen und praktiziert. Während der gesamten Eingewöhnungszeit werden intensiv Erfahrungen und Beobachtungen ausgetauscht und bei der weiteren Eingewöhnung berücksichtigt.
Evaluation
Alle zwei Jahre werden die Eltern anonym befragt, wie zufrieden sie mit den Zielen der pädagogischen Arbeit und dem organisatorischen Ablauf der Einrichtung sind. Die Ergebnisse werden bekanntgegeben und über mögliche Veränderungen wird mit den Eltern diskutiert.