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1.03 Vorgehensweise Bringen und Abholen

Bringen/Abholen (Verhalten bei Nichtabholung von Kindern)

Beim Aufnahmegespräch wird mit den Erziehungsberechtigten des Kindes besprochen, wie Ihr Kind in die Kindertageseinrichtung kommt und wer es bringt und abholt (Erziehungsbe-rechtigter oder Beauftragter). Dies erfolgt in schriftlicher Form, wo Eltern die Namen der be-rechtigten Personen, die ihr Kind abholen dürfen, aufführen und mit Unterschrift belegen müssen (MU1). Abholberechtigte Personen, die dem Personal fremd sind begleiten die Elternteile mit in die Einrichtung um sich vorzustellen oder zeigen beim Tag der Abholung einen gültigen Personalausweis vor.

Bringen

Um einen erfolgreichen Start in den Tag zu haben, ist das Ankommen Ihres Kindes in der Kita sehr wichtig. Die pädagogische Fachkraft nimmt jedes Kind bewusst in Empfang (z. B. im Gruppenraum). Dabei schenkt die pädagogische Fachkraft jedem Kind und seinen Eltern ihre Aufmerksamkeit. Durch persönliche Kontaktaufnahme über Blicke, direkte Ansprache oder auch Körperberührung fühlen sich die Kinder angenommen und der Übergang von der Familie in die Kita wird erleichtert. Tür- und Angelgespräche dienen sowohl bei der Begrüßung als auch bei der Abholung dem Informationsaustausch zwischen Eltern und Kita über die aktuelle Tagesverfassung und Situation des Kindes.

Individuelle Gewohnheiten der Kinder beim Bringen und Abholen werden als Rituale anerkannt und solange unterstützt, wie die Kinder sie benötigen.

Abholen

Um den Ausklang des Kita-Tages und den Abschied von den pädagogischen Fachkräften zu erleichtern, bitten wir die Eltern, ihr Kind nicht unter Zeitdruck abzuholen, sondern auf das Mitteilungsbedürfnis ihres Kindes, über Spiel und Erlebnisse in der Kita, einzugehen. Die pädagogische Fachkraft verabschiedet sich bewusst von den Kindern, deutlich und liebevoll, so dass das Vertrauensverhältnis erhalten bleibt. Wichtig ist, dass die Kinder nicht unter Zeitdruck gesetzt werden und sie für das „Alleine-Machen-Wollen“ Zeit haben. Hilfe und Unterstützung erhalten sie, wenn sie alleine nicht zurechtkommen, z. B. beim Umkleiden. Sodass die vom Kind selbst gewünschte Eigenständigkeit zugelassen werden kann.

Ältere Geschwisterkinder ab 16 Jahren, dürfen Kindergartenkinder nur dann abholen, wenn die Eltern dies schriftlich in der Einrichtung bestätigen. Das Personal des Kindergartens schätzt zusätzlich ab, ob die Verlässlichkeit der Geschwisterkinder das Abholen zulässt.  

Verhalten bei Nichtabholung von Kindern

Wenn ein Kind nicht zur vereinbarten Zeit abgeholt wird, verletzen die Eltern ihre vertraglichen Pflichten. Bei Nichtabholung der Kinder wird nach folgenden Handlungsschritten verfahren:

  1. Die Erziehungsberechtigten werden angerufen, um die Situation zu klären. 
  2. Sind die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar, werden die für diesen Fall in der Kita angegebenen Notfallnummern von Vertrauenspersonen der Eltern angewählt. 
  3. Ist auch unter diesen Notfallnummern niemand zu erreichen. Verbleiben mindestens 2 pädagogische Fachkräfte und Kind im Kindergarten, bis eine sorgeberechtigte Person das Kind aus dem Kindergarten abholt.
  4. Ist die Zeitspanne zu groß, bis jemand erreicht ist um das Kind abzuholen, wird das Jugendamt verständigt und mit der Lösung des Problems beauftragt.

Nach: Hundmeyer Simon: „Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen“ 5. Auflage 2002, Carl Link Verlag,