Inhalt

1.00 Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sind im Sozialgesetzbuch - Achtes Buch / SGB VIII - und im Kinderbildungsgesetz / KiBiz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.

Zum gesetzlichen Aufgabenkatalog der Tageseinrichtungen nach § 22 Abs. 1 u. 2 SGB VIII gehören die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder sowie die Förderung ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Das Kinderbildungsgesetz regelt seit dem 01.08.2008 die Grundlagen der Arbeit von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Gesetzlich bestimmt werden die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung und deren Finanzierung. Frühkindliche Bildung in der Kindertageseinrichtung ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie. Das Ziel ist, Bildungschancen und - Gerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an zu verbessern. Neben der Verantwortungsbereitschaft und der interkulturellen Kompetenz ist in besonderer Weise die Sprachkompetenz zu fördern, sie gilt als Schlüssel zum Bildungserfolg. Neben den pädagogischen Aufgaben mit den Kindern beschreibt das Gesetz die Zusammenarbeit mit den Eltern, die in besonderer Weise gefördert werden soll.

Gesetzlich geregelt ist im § 8a SGB VIII auch der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Der Träger einer Kindertageseinrichtung hat sicherzustellen, dass das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen die Einschätzung zur Kindeswohlgefährdung verantwortlich ausführt. Darüber hinaus ist der Träger durch eine Vereinbarung mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, auf die persönliche Eignung der Mitarbeiterinnen (§ 72a SGB VIII) der Kindertageseinrichtungen zu achten und insbesondere sicherzustellen, dass keine Personen, die rechtskräftig wegen bestimmter Straftaten (z.B. Verletzung der Fürsorgepflicht oder sexueller Missbrauch von Kindern etc.) verurteilt worden sind, beschäftigt werden.

Eine weitere Grundlage für unsere pädagogische Arbeit bilden die „Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 -10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen“.

Hier werden das Bildungsverständnis und der eigenständige Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen noch einmal konkret definiert.