Inhalt

Qualitätshandbuch

Entstehung des Qualitätshandbuches

Das vorliegende Qualitätshandbuch der kommunalen Kindertageseinrichtungen im Kreis Höxter wurde von den Leiterinnen und pädagogischen Fachkräften aller 26 Kindertageseinrichtungen in Kooperation mit der Fachberaterin des Kreises Höxter erstellt.

Die kommunalen Kindertageseinrichtungen hatten sich schon zuvor auf den Weg gemacht, die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit zu überprüfen und weiter zu entwickeln. Zu diesem Zweck haben alle Kindertageseinrichtungen das Qualitätsinstrument Pädquis implementiert und erarbeiten mit Hilfe der erlernten Vorgehensweise nächste Qualitätsziele. Im Laufe dieses Prozesses stellten die Kindertageseinrichtungen fest, dass zwar die Qualitätsentwicklung mit Pädquis gelingt, dieses Verfahren aber keinen Weg aufzeigt, die entwickelte Qualität auch zu sichern und festzuschreiben. Daraus ergab sich der Gedanke, die Qualitätssicherung selbst in die Hand zu nehmen und gleichzeitig einheitliche pädagogische Standards für alle kommunalen Kindertageseinrichtungen im Kreis festzulegen.

Im Januar 2012 startete das Projekt „Entwicklung eines gemeinsamen Qualitätshandbuches“. Im ersten Arbeitsschritt einigten sich die Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen auf die zu beschreibenden pädagogischen und organisatorischen Prozesse. Jede Kindertageseinrichtung hatte die Aufgabe, jeweils einen dieser Prozesse eigenständig zu beschreiben und ihn daraufhin in Absprache mit der Fachberaterin allen anderen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Zuvor wurde festgelegt, welche Anteile der Prozessbeschreibung für alle Kindertageseinrichtungen verbindlich und somit kreisweiter Standard in den städtischen Kindertageseinrichtungen sind.

Die individuell veränderbaren Elemente der Prozessbeschreibung musste jede Kindertageseinrichtung auf ihre konkreten Bedingungen anpassen. Dies war allen Mitwirkenden besonders wichtig, da die Kindertageseinrichtungen im Kreis Höxter sehr unterschiedlich sind, von eingruppigen Einrichtungen in dörflicher Struktur bis hin zu Familienzentren im städtischen Umfeld.

Jede Kindertageseinrichtung hat ihr eigenes Profil und hält ein differenziertes Angebot für Kinder und ihre Familien bereit, garantiert aber nun verlässliche Standards, die sich in allen städtischen Kitas wiederfinden.

Leitbildentwicklung

Ein besonderer Teil des Projektes war die Entwicklung eines gemeinsamen Leitbildes für die kommunalen Kindertageseinrichtungen. Dieses Leitbild war notwendig geworden, um dem Qualitätshandbuch ein gemeinschaftliches Fundament zu schaffen, auf dem die pädagogische Grundhaltung und davon abgeleitet das Bild vom Kind beschrieben werden konnte.

In mehreren Workshops kamen die Mitarbeiter/-innen der kommunalen Einrichtungen zusammen, berieten und diskutierten sehr engagiert miteinander und entwickelten grundsätzliche Leitsätze für ihre pädagogische Arbeit, die insgesamt das Leitbild der kommunalen Kindertageseinrichtungen ergeben.

Konzeption

Das vorliegende Qualitätshandbuch ersetzt beziehungsweise ergänzt die vorhandenen Konzeptionen der einzelnen Kindertageseinrichtungen. Es versteht sich als Instrument der Weiterentwicklung pädagogischer Arbeit. Es beschreibt im Gegensatz zur Konzeption nicht Ziele, sondern deren Umsetzung; zeigt somit konkret den Ist-Stand in der Kindertageseinrichtung an.

Bei der Auswahl der einzelnen Prozessbeschreibungen sind, mit Blick auf die Anforderungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis, die Bereiche ausgewählt worden, die auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in seiner „Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption“ fordert.

Weiterentwicklung

Mit dem Projektende im Mai 2014 schließen die Kindertageseinrichtungen lediglich die Implementierungsphase des Qualitätshandbuches ab. Die Arbeit an und mit dem Qualitätshandbuch bleibt fester Bestandteil der Weiterentwicklung und ist ein immer fortlaufender Prozess.

Die Standards werden im jährlichen Turnus überprüft und bei Veränderungen angepasst.

Der Träger nimmt die Qualitätsentwicklung in seiner/seinen Einrichtung/en wahr und erhält tiefere Kenntnis über Prozesse in seiner/seinen Einrichtung/en. Er erteilt mit seiner Unterschrift die Zustimmung zur beschriebenen Umsetzung des pädagogischen Angebots seiner Einrichtung/en.

Hinweis:

Durch die unterschiedlichen Verfasser ergeben sich auch unterschiedliche Schreibstile. Dies ist aber ausdrücklich gewünscht, da es die Individualität sichtbar macht.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde meist die in der Elementarpädagogik gängige weibliche Schreibweise „Erzieherin“ verwendet. Dies schließt aber selbstverständlich alle männlichen Kollegen mit ein.

1. Pädagogische Prozesse


1.00 Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sind im Sozialgesetzbuch - Achtes Buch / SGB VIII - und im Kinderbildungsgesetz / KiBiz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.

Zum gesetzlichen Aufgabenkatalog der Tageseinrichtungen nach § 22 Abs. 1 u. 2 SGB VIII gehören die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder sowie die Förderung ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Das Kinderbildungsgesetz regelt seit dem 01.08.2008 die Grundlagen der Arbeit von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Gesetzlich bestimmt werden die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung und deren Finanzierung. Frühkindliche Bildung in der Kindertageseinrichtung ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie. Das Ziel ist, Bildungschancen und - Gerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an zu verbessern. Neben der Verantwortungsbereitschaft und der interkulturellen Kompetenz ist in besonderer Weise die Sprachkompetenz zu fördern, sie gilt als Schlüssel zum Bildungserfolg. Neben den pädagogischen Aufgaben mit den Kindern beschreibt das Gesetz die Zusammenarbeit mit den Eltern, die in besonderer Weise gefördert werden soll.

Gesetzlich geregelt ist im § 8a SGB VIII auch der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Der Träger einer Kindertageseinrichtung hat sicherzustellen, dass das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen die Einschätzung zur Kindeswohlgefährdung verantwortlich ausführt. Darüber hinaus ist der Träger durch eine Vereinbarung mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, auf die persönliche Eignung der Mitarbeiterinnen (§ 72a SGB VIII) der Kindertageseinrichtungen zu achten und insbesondere sicherzustellen, dass keine Personen, die rechtskräftig wegen bestimmter Straftaten (z.B. Verletzung der Fürsorgepflicht oder sexueller Missbrauch von Kindern etc.) verurteilt worden sind, beschäftigt werden.

Eine weitere Grundlage für unsere pädagogische Arbeit bilden die „Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 -10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen“.

Hier werden das Bildungsverständnis und der eigenständige Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen noch einmal konkret definiert.

1.00 Leitbild der kommunalen Kitas im Kreis Höxter


1.00 Pädagogische Grundhaltung

Unser Bildungsverständnis

Kinder haben eigene Sozial- und Grundrechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankert sind. Alle Kinder haben ein Grundrecht auf Bildung, Erziehung und Betreuung, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer kulturellen und ethnischen Orientierung und unabhängig von der Lebenssituation der Eltern.

Wir verstehen Bildung als lebenslangen Entwicklungsprozess des Menschen, der seine geistigen, kulturellen und praktischen Kompetenzen erweitert. Dieser Prozess ist immer aktiv und im sozialen Kontakt. Kinder gestalten diesen individuellen Prozess, indem sie sich forschend und entdeckend ihre Umwelt erschließen.

Unser Bild vom Kind

Kinder wollen selber machen, tun was sie schon können.

Wir wissen heute, dass Lernen mit der Geburt beginnt und auch die Kleinsten aktiv an allem um sie herum teilhaben und ihre Umwelt mitgestalten. Nie mehr lernt ein Mensch so schnell und so viel wie in den ersten Lebensjahren. Kinder lernen in dieser Zeit aus eigenem Antrieb, mit dem ganzen Körper und mit allen Sinnen.

Kinder machen jeden Tag neue Erfahrungen, die sie auf der Grundlage ihrer bisherigen Erlebnisse einordnen und deuten, dadurch entsteht ihr ganz eigenes Bild von dieser Welt. Dieses Bild entsteht immer auch durch die Kommunikation mit anderen Menschen. Je intensiver dieser Austausch ist, desto differenzierter wird das Bild der Welt sein. Unsere Aufgabe als pädagogische Fachkräfte ist es also, vielfältige Anregungen zu geben und uns auf die Deutung der Welt durch die Kinder einzulassen.

Bindung als Grundlage von Bildung

Bildung ist nur auf der Grundlage von stabilen Beziehungen denkbar. Dass ein kleines Kind ein gutes Vertrauen in sich und diese Welt entwickeln kann, hängt entscheidend von den ersten frühen Erfahrungen des Kindes mit seinen Bezugspersonen ab; von der Zuverlässigkeit und der Feinfühligkeit, mit der die Bedürfnisse des Kindes beantwortet werden.

Das Kind erlebt seine Bezugspersonen als einen sicheren Hafen, von wo es sich aufmachen kann in seinem Entdeckerdrang und wohin es immer wieder zurückkehren kann, um aufzutanken und auch um Trost zu erfahren. Es kann dadurch die Erfahrung verinnerlichen, dass es in der Welt etwas bewirken kann und dass Hilfe angeboten wird, wenn sie vonnöten ist.

Unsere wichtigste pädagogische Aufgabe besteht darin, Kindern solche Bindungen und Beziehungen anzubieten und zu ermöglichen.

Pädagogischer Ansatz

Wir arbeiten situationsbezogen, indem wir die Bedürfnisse der Kinder beobachten, analysieren und daraus unsere pädagogische Arbeit gestalten. Das heißt für uns, im Mittelpunkt steht das Kind mit all seinen Lebensbezügen. Die situationsorientierte Pädagogik steht für ein Lernen in Handlungszusammenhängen, die für Kinder überschaubar sind, also am Erfahrungsschatz und den Erlebnissen, Wünschen und Visionen der Kinder anknüpfen. Wir schaffen Voraussetzungen, dass Kinder ihr Leben in der Kindertageseinrichtung aktiv mitgestalten können und Werte und Normen des Zusammenlebens im Alltag erleben. Dabei verpflichten wir uns dem Respekt und der Achtung vor der Einzigartigkeit und Individualität der Kinder, so dass die Kinder ihre Kindertageseinrichtung als einen Ort der Wertschätzung erleben.

Um diesen pädagogischen Grundhaltungen gerecht zu werden, setzen wir uns regelmäßig mit der Weiterentwicklung und Sicherung unserer pädagogischen Qualität auseinander, setzen uns Ziele und Standards für die Bildungs- und Erziehungsprozesse in unseren Kindertageseinrichtungen.

(ausgerichtet an den Grundsätzen zur Bildungsförderung für Kinder von 0-10 Jahren des Landes Nordrhein-Westfalen)

1.00 Rahmenbedingungen der Kindertageseinrichtung

Träger der Einrichtung

Stadt Steinheim

Marktstraße 2

32839 Steinheim

Finanzierung der Einrichtung

Die Finanzierung der Einrichtung ist im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) geregelt.

Beschreibung der Einrichtung

Es gibt in unserer Einrichtung zwei Gruppen für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren.

Je nach Stundenbuchung und Alter der Kinder hat unsere Einrichtung Platz für bis zu 50 Kinder. Mehraufnahmen sind durch Sonderanträge möglich. Seit 2013 ist die Einrichtung ein zertifiziertes Familienzentrum. Am Bundesprogramm Sprach-Kitas nimmt die Einrichtung seit 2016 teil. Im Jahr 2020 wird die Einrichtung zudem eine plusKITA.

Räumlichkeiten und Umfeld

Der Kindergarten befindet sich in einem Wohn- und Gemischtgewerbegebiet an der Billerbeckerstraße. Bedingt durch das Industriegebiet und die Wohngebiete ist das Verkehrsaufkommen recht groß. Diese Hauptverkehrsstraße wird auch vom Schwerlastverkehr befahren.

Die Einrichtung befindet sich im hinteren Teil des Gebäudes der Firma Hörning. Parkmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Eltern befinden sich auf dem Geschäftsparkplatz der Firma Hörning.

Das Einzugsgebiet des Kindergartens ist die Großgemeinde Steinheim. Dazu gehören die umliegenden Ortschaften ebenso wie die Kernstadt Steinheim.

Die Raumgestaltung unterliegt den räumlichen Voraussetzungen (ehem. Firmengebäude) und orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder.

Je Gruppeneinheit stehen unseren Kindern ein Gruppenraum, ein Gruppennebenraum, ein Garderobenbereich auf dem Flur und jeweils eine separate Toilettenanlage/“Waschraum“ zur Verfügung.

Unsere Gruppenräume bieten Spiel-,  Interaktions-, Arbeits- und Rückzugsmöglichkeiten. Der Flur bietet den Kindern eine weitere Möglichkeit sich zurückzuziehen. Die Raumgestaltung wird von jedem Gruppen-Erzieherinnen-Team selbst organisiert und kann so jederzeit dem aktuellen Gruppengeschehen angepasst werden.

Eine Küche, eine Waschküche und ein Personalraum, sowie Personal- und Eltern-WC befinden sich im Eingangsbereich des Kindergartens.

Die Einrichtung verfügt außerdem über eine Mehrzweckhalle mit Abstellraum sowie über ein Büro, dass für die Arbeit des Familienzentrums sowie für alle anfallenden Büroarbeiten genutzt wird.

Ein Differenzierungsraum, der überwiegend für die pädagogische Arbeit mit den U3-Kinder genutzt wird, sowie ein kleinstkindgerechter Wasch- und Wickelraum und ein Personalraum vervollständigen die Räumlichkeiten.

Aufnahmeverfahren

Im Herbst findet in unserer Einrichtung regelmäßig ein Tag der offenen Tür statt, an dem interessierte Familien die Möglichkeit haben, die pädagogische Arbeit, das Personal und unsere Einrichtung kennen zu lernen.

Die Familien haben jederzeit die Möglichkeit, ihr Kind über den Kita-Planer des Kreises Höxter anzumelden. Die Familien müssen ihr Kind jedoch spätestens bis Mitte November des Vorjahres anmelden, wenn sie im darauffolgenden August einen Kindergartenplatz erhalten möchten. Hier richtet sich unsere Einrichtung nach dem Zeitplan des Kreises Höxter.

Im Rat der Tageseinrichtung wurden mit den Mitgliedern des Rates folgende Aufnahmekriterien erarbeitet, deren Prozentzahl die Reihenfolge der Aufnahme im Bereich unter 3 Jahren und über 3 Jahren festlegt:

  • Wahl der Einrichtung mit Priorität 1 (18%)
  • Wahl der Einrichtung mit Priorität 2 (16 %)
  • Kinder von alleinerziehenden Eltern (15 %)
  • Geschwisterkinder, die zeitgleich die Einrichtung besuchen (14 %)
  • Berufstätigkeit des Vaters (9 %)
  • Berufstätigkeit der Mutter (9 %)
  • Familien aus der Kernstadt Steinheim (8 %)
  • Familien aus dem Stadtgebiet Steinheim (7 %)
  • Familien mit Flüchtlingserfahrung (4 %)

Sollten Familien bei den Aufnahmekriterien eine gleiche Prozentzahl erreichen, erhält die Familie den Kindergartenplatz, deren Kind von der Altersstruktur am ältesten ist.

Der Beschluss der Aufnahme, bzw. der Absage wird den Familien zu einem festen Datum über den Kita Planer sowie schriftlich per Brief mitgeteilt. Diese Mitteilung hat einen festgelegten Termin, der genauso für die anderen Kindertageseinrichtungen in Steinheim und Umgebung gilt.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten aller Gruppen richten sich nach dem Betreuungsbedarf der Eltern, der in regelmäßigen Abständen durch eine schriftliche Bedarfsabfrage ermittelt wird. Den Eltern stehen gemäß der gewählten Buchungszeit verschiedene Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Träger hält sich die Möglichkeit offen, die Öffnungszeiten einem eventuell veränderten Bedarf anzupassen.
Durch Veränderungen der Kinderzahlen oder durch politische Entwicklungen können sich Abweichungen gegenüber der genannten Belegung in den einzelnen Gruppen ergeben.

Die Tageseinrichtung ist von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr (47,5 Stunden/Woche) geöffnet.

Die Bringzeit der Kinder ist bis spätestens 9:00 Uhr, um allen Kindern einen gemeinsamen Start im Morgenkreis ermöglichen zu können.

 Die Betreuungszeiten unserer Einrichtung gliedern sich in folgende Stundenmodelle:

Buchungsstunden

Zeiten:

25 Stunden

Mo.-Fr. 7.30-12.30 Uhr

35 Stunden

Mo.-Do. 7.30-12.30 Uhr

            14.00-16.30 Uhr

  1. 7.30-12.30 Uhr

35 Stunden am Block

Mo.-Fr. in der Zeit von

7.00-16.30 Uhr wählbar für

5 Tage jeweils 7 Std. oder

4 Tage jeweils 8,5 Std. und 1 Tag frei

45 Stunden

Modell 1

Modell 2

 

Mo.-Fr. 7.00-16.00 Uhr

Mo.-Fr. 7.30-16.30 Uhr

35 Stunden am Block: Zu Beginn des Kindergartenjahres wird eine tägliche Betreuungszeit von den Personensorgeberechtigten festgelegt.
Dabei liegt die späteste Bringzeit bei 9:00 Uhr. Das 35 Stunden am Block – Modell ist für die Eltern flexibel buchbar. Beispiel: Montag: 7:00 bis 14:00 Uhr und Dienstag 7:30 bis 14:30 Uhr und Mittwoch bis Freitag 9:00 bis 16:00 Uhr.

45 Stunden: Vor Beginn eines neuen Kindergartenjahres bitten wir die Familien, uns mitzuteilen, für welches Stundenmodell sie sich entschieden haben.

Gruppenstrukturen

Die Gruppenstrukturen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben (KiBiz) und können sich demnach jährlich ändern. In der Kita werden Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung betreut.

Personalstruktur

In der Kindertageseinrichtung sind Erzieher/innen, Kinderpfleger/innen, Erzieher/innen im Anerkennungsjahr, Absolventen/innen des Studiengangs soziale Arbeit sowie Praktikanten/innen tätig.

Die Kindertageseinrichtung unterliegt der Aufsicht des Landesjugendamtes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster.

Profil der Einrichtung

„Das Leben ist wie eine Pusteblume, wenn die Zeit gekommen ist, muss jeder alleine fliegen…“- wir möchten Kinder und Eltern auf diesem „Flug“ begleiten!

Damit ein solcher pädagogischer Gedanke als Ziel definiert werden kann, benötigt es beim Personal der Einrichtung eine definierte Grundhaltung. Wir begegnen Eltern und Kindern mit Achtung und Respekt. Wir akzeptieren und tolerieren deren Wertevorstellung und Kulturen. Wir stehen den Eltern als Erziehungspartner gegenüber und begegnen ihnen auf Augenhöhe. Trotz dieser Einstellung der Klientel gegenüber achten wir darauf, dass diese Form von Respekt und Vertrauen auf Gegenseitigkeit beruht.

Die Einrichtung orientiert sich am situationsorientierten Ansatz. Demnach beschäftigen wir uns im Kindergarten u.a. mit den Themen, die die Kinder beschäftigen und an uns herantragen. Wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit ist außerdem, dass die Kinder ihrem natürlichen Forscherdrang folgen und ihre angeborene Lernenergie bei uns einsetzen können. So können diese für den weiteren Lebensweg erhalten werden. 

Die Ziele zur Förderung und Begleitung der Kinder sind vielseitig und unterschiedlich. Diese erreichen wir durch unsere unterschiedlichen Qualitätsstandards, die uns dazu dienen, die Bedürfnisse der Kinder zu sichern.  

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt unserer Einrichtung ist die Arbeit des Familienzentrums.

Ziel unseres Familienzentrums ist es, über die Angebote der Einrichtung hinaus, so früh wie möglich vielseitige Angebote zur Förderung und Unterstützung von Kinder und Familien in unterschiedlichen Lebenslagen mit individuellen Bedürfnissen bereitzustellen.

Wir knüpfen dabei an den bisherigen Veranstaltungen unserer Einrichtung an und erweitern mit Hilfe kompetenter Partner und kompetenter Mitarbeiterinnen das Angebot. Dabei ist uns wichtig, dass die Angebote niederschwellig und alltagsnah gestaltet werden. Es ist uns auch wichtig, dass die Bereitstellung unserer Angebote ohne Hemmschwelle oder räumliche Hindernisse in Anspruch genommen werden können.

Fast alle Angebote finden in unseren Räumlichkeiten statt.

Schließtage der Einrichtung

Die Schließtage der Einrichtung werden im Rat der Tageseinrichtung beschlossen. Die Kita schließt (in der Regel) im Kalenderjahr für folgende Tage:

  • 3 Konzeptionstage
  • Rosenmontag
  • 10 Tage Sommerferien
  • 4 Brückentage
  • 1 Tag für den Betriebsausflug der Stadt Steinheim
  • 5 Tage Weihnachtsferien

In der Regel schließt die Einrichtung für insgesamt 24 Tage.

1.01 Eingewöhnung 

Eingewöhnung

Das Eingewöhnungskonzept unserer Kindertageseinrichtung orientiert sich an der Bindungstheorie nach John Bowlby und an den Forschungsergebnissen des Instituts für angewandte Sozialisationsforschung (INFANS) zur Gestaltung der Eingewöhnungsphase von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Berliner Eingewöhnungsmodell).

Das Berliner Eingewöhnungsmodell wird zur Eingewöhnung aller Kinder unserer Einrichtung unter drei Jahren angewandt. Bei Bedarf kann auch ein älteres Kind nach dem gleichen Verfahrensablauf eingewöhnt werden. Die Eltern werden bereits bei der Anmeldung des Kindes informiert, dass eine Begleitung des Kindes in den ersten ein bis drei Wochen von ihnen erwartet wird, um ihnen die Möglichkeit der Planung zu geben. MU 2

Alle Mitarbeiterinnen sind mit der Bindungstheorie nach Bowlby und dem Vorgehen im Berliner Eingewöhnungsmodell vertraut. Ihnen ist bewusst welche Bedeutung Bindung für den kindlichen Entwicklungsverlauf hat.

Alle U3 Kinder werden zu Beginn des Besuchs unserer Kindertageseinrichtung von einem Elternteil (oder einer anderen Bindungsperson) begleitet. Die Bindungsperson steht dem Kind zur Sicherung und Unterstützung seiner Anpassungsleistungen zur Verfügung.

Vor Beginn eines neuen Kindergartenjahres werden die neuen Eltern zu einem Informationselternabend in den Kindergarten eingeladen. An diesem Abend wird anhand einer Power-Point-Präsentation die sanfte Eingewöhnung vorgestellt. (MU3)

Zudem werden Termine mit den Eltern für ein Aufnahmegespräch vereinbart, zu dem das Kind herzlich mit eingeladen ist. So hat es die Möglichkeit in einem ersten Kontakt den Kindergarten und eine Erzieherin der Gruppe kennenzulernen. In diesem Aufnahmegespräch dokumentiert eine Erzieherin der Gruppe, in die das Kind gehen wird, die Entwicklung und Gewohnheiten des Kindes aus Sicht der Eltern. Als Geschenk erhalten die Eltern zum Abschluss des Gespräches ein Buch zur sanften Eingewöhnung als Orientierung. Ein weiterer wichtiger Punkt am Aufnahmegespräch ist das Datum des ersten Kindergartentages. Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres werden pro Woche 2 bis 3 Kinder ihren ersten Kindergartentag haben, damit die Erzieherinnen jedem Kind Aufmerksamkeit und Zeit schenken können. Am ersten Kindergartentag werden die neuen Kinder und ihre Begleitperson von den Erzieherinnen in der Gruppe herzlich begrüßt. Das Kind erhält nun Zeit die anderen Kinder und die Erzieherinnen kennenzulernen und den Gruppenalltag zu beobachten. Durch anregende Spielmaterialien wecken wir das Interesse des Kindes. Es kann daraufhin selber entscheiden wo und mit wem es spielen möchte. Die Erzieherinnen der Gruppe begleiten das Kind in diesem Prozess. Das Kind entscheidet, zu welcher Erzieherin es im Laufe der Eingewöhnung eine besondere Bindung aufbaut. Diese Erzieherin ist zu beginn Ansprechpartner für das Kind, im Laufe der Eingewöhnung werden alle Erzieherinnen dann Ansprechpartner. Die begleitete Eingewöhnungszeit dauert mindestens eine Woche. Die tägliche begleitete Anwesenheitszeit des Kindes in der Einrichtung dauert während der Eingewöhnungszeit zwischen ein und zwei Stunden. In Abhängigkeit von der erkennbaren Belastung für das Kind, können kürzere oder längere Zeiten sinnvoll sein.

In den ersten drei Tagen wird kein Versuch unternommen, das Kind einige Zeit ohne die Anwesenheit der Begleitperson zu betreuen.

Nach dem Trennungsversuch am 4. Tag entscheidet sich, ob eine kürzere oder längere Eingewöhnung stattfindet. (Siehe MU 1 Eingewöhnungsmodell)

Die Eingewöhnungszeit ist beendet, wenn das Kind eine tragfähige Beziehung zu einer Erzieherin aufgebaut hat und bei Bedarf von ihr getröstet werden kann.

Wenn irgend möglich, sollte das Kind nach Abschluss der Eingewöhnungszeit während der ersten Wochen die Einrichtung nur halbtags besuchen.

Hat ein Kind bereits vor seiner regulären Aufnahme in die Kindertageseinrichtung eine tragfähigen Beziehung zu einer Erzieherin aufgebaut  z.B. durch häufige Besuche im Kindergarten als Geschwisterkind, kann in Absprache mit den Eltern eine andere Regelung gefunden werden.

Dadurch, dass alle Erzieherinnen für die Eingewöhnung Ansprechpartner für Eltern und Kinder sind, nehmen die Erzieherinnen in den ersten vier Wochen möglichst keinen Urlaub.

Mitgeltende Unterlagen (einzusehen im Kindergarten):

  1. Übersicht Eingewöhnungsmodell Infans
  2. Die Eingewöhnungszeit im Kindergarten (Kurzfassung für Eltern)
  3. Sanfte Eingewöhnung

1.02 Tagesablauf der Kita

Tagesablauf

In unserer Einrichtung gehen wir bewusst mit dem Alltagsleben um, denn der Alltag ist für die Kinder und für die Erzieherinnen ein hochpädagogischer Handlungsspielraum. 

Struktur und Rhythmus im Tagesablauf zu erfahren, ist für Kinder die wichtigste Orientierung für das Leben in der Kindertageseinrichtung. Der Tag ist geprägt von Freispiel- und Angebotszeiten. Er gliedert sich in mehrere Phasen, die gleitend ineinander übergehen. So entsteht ein lebendiges und natürliches Miteinander durch immer wiederkehrende Abläufe und Flexibilität für individuelle Bedürfnisse.

Jedes Kind wird morgens persönlich von einer Erzieherin in Empfang genommen und begrüßt.

Die Kinder sollten bis spätestens 8:55 Uhr gebracht werden. Nach der ersten Kontaktaufnahme beginnt das Freispiel, in dem die Kinder selbstständig über Spielort, Spielmaterial und Spielpartner entscheiden dürfen.

Währenddessen besteht für die Kinder die Möglichkeit, den Zeitpunkt ihres Frühstücks eigenständig zu bestimmen, in dem bis ca. 10:00 Uhr das freie Frühstück stattfindet. Dieses wird immer von einer Erzieherin begleitet.

Um 9:00 Uhr findet in Gruppen der Morgenkreis statt. In diesem werden unterschiedliche Dinge besprochen, wie der Tag oder Aktionen die anstehen. Ebenfalls wird jedes Kind nochmal in der Gruppe mit einem Lied begrüßt.

Während des Freispiels finden Angebote, wie beispielsweise Bilderbuchbetrachtungen, Bastelarbeiten und Experimente zu aktuellen Themen, statt. Außerdem werden während dieser Zeit angeboten.

Um ca. 11:00 Uhr wird in unserer Kindertageseinrichtung gemeinsam aufgeräumt, um gemeinsam nach draußen zu gehen und auf unserem Außengelände zu spielen.

Um 12:00 Uhr beginnt die Mittagsphase. Es werden Vorbereitungen für das Mittagessen getroffen und die Abholzeit beginnt. Nach der Übermittagsbetreuung mit einem gemeinsamen Mittagessen und anschließender Mittagsruhe öffnet unsere Kindertageseinrichtung wieder um 14:00 Uhr.

Die ankommenden Kinder werden, wie am Vormittag, von einer Erzieherin in Empfang

genommen und begrüßt. Während der Nachmittagszeit dürfen die Kinder erneut ihren Spielort, ihr Spielmaterial und ihren Spielpartner im Freispiel wählen. Der Kindergartentag endet um 16:30 Uhr.

Besondere Aktivitäten im Tagesablauf

In unserer Einrichtung findet täglich von montags bis freitags ein feststehendes Wochenprogramm statt.

Montags - (alle zwei Wochen) gemeinsames Frühstück.

Dienstags - Besuch der Leseoma

Mittwochs - Musikalische Früherziehung, Künstlerinnen und Künstler in der Kita!, sowie Singen ein Leben lang!

Donnerstags: Schulkinderaktionen

Freitags: (alle zwei Wochen) Waldtag für interessierte Kinder

1.03 Vorgehensweise Bringen und Abholen

Bringen/Abholen (Verhalten bei Nichtabholung von Kindern)

Beim Aufnahmegespräch wird mit den Erziehungsberechtigten des Kindes besprochen, wie das Kind in die Kindertageseinrichtung kommt und wer es bringt und abholt (Erziehungsberechtigter oder Beauftragter). Dies erfolgt in schriftlicher Form, wo Eltern die Namen der berechtigten Personen, die das Kind abholen dürfen, aufführen und mit Unterschrift belegen müssen (MU1). Abholberechtigte Personen, die dem Personal fremd sind begleiten die Elternteile mit in die Einrichtung um sich vorzustellen. 

Bringen

Um einen erfolgreichen Start in den Tag zu haben, ist das Ankommen des Kindes in der Kita sehr wichtig. Die Erzieherin nimmt jedes Kind bewusst in Empfang (z.B. im Gruppenraum). Dabei schenkt die Erzieherin dem Kind und seinen Eltern ihre Aufmerksamkeit. Durch persönliche Kontaktaufnahme über Blicke, direkte Ansprache oder auch Körperberührung fühlen die Kinder sich angenommen und der Übergang von der Familie in die Kita wird erleichtert. Tür- und Angelgespräche dienen sowohl bei der Begrüßung als auch bei der Abholung dem Informationsaustausch zwischen Eltern und Kita über die aktuelle Tagesverfassung und Situation des Kindes.

Individuelle Gewohnheiten der Kinder beim Bringen und Abholen werden als Rituale anerkannt und solange unterstützt, wie die Kinder sie benötigen.

Abholen

Um den Ausklang des Kita-Tages und den Abschied von den Erzieherinnen zu erleichtern, bitten wir die Eltern, ihr Kind nicht unter Zeitdruck abzuholen, sondern auf das Mitteilungsbedürfnis des Kindes, über Spiel und Erlebnisse in der Kita, einzugehen. Die Erzieherin verabschiedet sich bewusst von den Kindern, deutlich und liebevoll, so dass das Vertrauensverhältnis erhalten bleibt. Wichtig ist, dass die Kinder nicht unter Zeitdruck gesetzt werden und sie für das „Alleine-Machen-Wollen“ Zeit haben. Hilfe und Unterstützung erhalten sie, wenn sie alleine nicht zurechtkommen, z.B. beim Umkleiden. Die vom Kind selbst gewünschte Eigenständigkeit wird zugelassen.

Ältere Geschwisterkinder dürfen Kindergartenkinder nur dann abholen, wenn die Eltern dies schriftlich in der Einrichtung bestätigen. Das Personal des Kindergartens schätzt zusätzlich ab, ob die Verlässlichkeit der Geschwisterkinder das Abholen zulässt.

Verhalten bei Nichtabholung von Kindern

Wenn ein Kind nicht zur vereinbarten Zeit abgeholt wird, verletzen die Eltern ihre vertraglichen Pflichten. Bei Nichtabholung der Kinder wird nach folgenden Handlungsschritten verfahren:

Die Erziehungsberechtigten werden angerufen, um die Situation zu klären.

Sind die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar, werden die für diesen Fall in der Kita angegebenen Notfallnummern von Vertrauenspersonen der Eltern angewählt.

Ist auch unter diesen Notfallnummern niemand zu erreichen. Verbleiben Erzieherin und Kind im Kindergarten, bis eine sorgeberechtigte Person das Kind aus dem Kindergarten abholt.

Ist die Zeitspanne zu groß, bis jemand erreicht ist um das Kind abzuholen, wird das Jugendamt verständigt und mit der Lösung des Problems beauftragt.

Nach: Hundmeyer Simon: „Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen“ 5. Auflage 2002, Carl Link Verlag,

1.04 Einnahme der Mahlzeiten und Ruhephasen über Mittag in harmonischer Atmosphäre

Viele Kinder verbringen einen großen Teil des Tages in der Einrichtung, sodass auch die Einnahme von Mahlzeiten und die Schlaf- bzw. Ruhepausen eine wichtige Rolle im Tagesablauf spielen.

Mahlzeiten sind immer auch ein kulturelles und soziales Ereignis mit Ritualen, die den Kindern Geborgenheit und Sicherheit vermitteln. Die Atmosphäre, die Kinder während des Essens erleben, beeinflusst ihre Ernährungsgewohnheiten und ihre Fähigkeit, etwas zu genießen. Daher ist es unser Ziel, den Kindern die Mahlzeiten in angenehmer Atmosphäre an einem einladend gedeckten Tisch zu ermöglichen. In selbst gewählten Tischgemeinschaften unterhalten sich die Kinder untereinander und mit der Erzieherin.

Allen Kindern stehen Tische und Stühle zur Verfügung, die ihrer Körpergröße entsprechen. Das Geschirr ist ansprechend und funktional, sodass sie ihrem Entwicklungsstand entsprechend selbstständig essen können. In unserer Einrichtung steht den Kindern Geschirr und vollständiges Besteck zur Verfügung.

Frühstück

Da die gesunde Ernährung einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Kindes hat, ist ein gesundes Frühstück im Kindergarten sehr wichtig. Wir möchten, dass die Kinder ein gesundes und ausgewogenes Frühstück mitbringen, um ihnen einen guten Start in den Tag zu ermöglichen. Die Kinder können in der Zeit von 7:00 Uhr bis 10:30 Uhr frühstücken. Sie bringen ihr Frühstück und Getränke von zu Hause mit.

Das freie Frühstück bietet den Kindern die Möglichkeit zu essen, wenn sie Hunger haben.

Einige Kinder kommen um 7.00 Uhr ohne Frühstück in den Kindergarten, andere haben bereits zu Hause etwas gegessen. Die Kinder bestimmen auch die Dauer des Frühstücks selbst. Sie holen selbstständig ihre Tasche, bereiten ihren Platz vor und räumen auch wieder ab. Die Kinder versorgen sich selbstständig mit Getränken. Am Frühstückstisch gibt es feste Regeln, auf deren Einhaltung die Kinder untereinander achten. Eine Erzieherin ist immer als Ansprechpartnerin in der Nähe.

Gemeinsames Frühstück

Alle zwei Wochen Montags findet ein gemeinsames, gesundes Frühstück auf Gruppenebene statt. Es wird auf dem Esstisch angerichtet und an diesem Tag von Kindern und Erziehern gemeinsam zubereitet. Bei diesem gemeinsamen Frühstück ist es uns besonders wichtig, gesunde Nahrungsmittel zu verwenden und den Kindern die Möglichkeit zu geben, in der Gemeinschaft auch einmal fremde Lebensmittel zu probieren. Dadurch wird die Selbstständigkeit der Kinder gefördert, sie lernen mit Lebensmitteln umzugehen und auch Mengen einzuschätzen.

Mittagessen

Die warme Mittagsmahlzeit wird durch einen Anbieter geliefert. Der Speiseplan hängt für alle Kinder und Eltern sichtbar aus. Bei der Auswahl der Speisen werden Nahrungsmittelallergien und kulturelle wie religiös begründete Ernährungsgewohnheiten berücksichtigt. Die Erzieherin beobachtet die Kinder und gibt gegebenenfalls Hilfestellungen. Sie regt an, von allen angebotenen Speisen zu probieren, zwingt aber nicht zum Aufessen der Mahlzeit.

Ausreichendes Trinken gehört zu einer vollwertigen Verpflegung. Daher haben die Kinder jederzeit die Möglichkeit zu trinken. Unsere Einrichtung bietet Wasser, Tee und Milch an.

Schlafen/Ruhen

Jeder Tag in der Einrichtung ist für ein Kind mit vielen Eindrücken und Anregungen verbunden. Diese Vielfalt an Angeboten und das Spiel mit einer großen Zahl anderer Kinder erfordert viel Kraft. Somit ist nach der Einnahme der Mittagsmahlzeit eine Ruhe- bzw. Schlafphase fester Bestandteil des Tagesablaufs. Kinder haben unterschiedliche Schlafbedürfnisse. Die Erzieherin beobachtet während des Vormittags die Aktivitäten der Kinder und kann so dem individuellen Schlafbedürfnis gerade der jüngeren Kinder nachkommen.

Die Kinder gehen nach dem Händewaschen und evtl. Windelwechsel in den Ruheraum. Jedem Kind steht hier sein Schlafplatz mit persönlichen Schlafutensilien, wie Decke, Kissen, Kuscheltier und Nuckel, zur Verfügung.

Die Erzieherin begleitet das An- und Ausziehen und gibt evtl. Hilfestellungen. Sie ist während der Schlafphase anwesend oder in erreichbarer Nähe. Immer wiederkehrende Rituale, wie Geschichten, Entspannungsmusik usw., helfen den Kindern zur Ruhe zu kommen und ggf. einzuschlafen

Bei der Gestaltung der Mittagsruhe ist auch das Alter und der Entwicklungsstand des Kindes von Bedeutung. So dürfen Kinder, die nach einer vorher vereinbarten Ruhezeit aufstehen möchten, den Raum leise verlassen und sich ankleiden. Sie suchen sich im Gruppenraum alternative Aktivitäten, die die schlafenden Kinder nicht stören. Die Kinder, die nicht mehr schlafen bleiben während der Mittagsruhe wach, und suchen sich (mit Anleitung) Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten  Während der Aufwachphase ist die Erzieherin in Hörweite und jederzeit erreichbar.

1.05 Aufbau und Bedeutung der Wechselbeziehung zwischen Erzieher*in und Kind

Erzieher-Kind-Interaktion

Der Interaktion (Wechselbeziehung) zwischen Erzieher und Kind, die in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der Forschung geraten ist, weisen wir der pädagogischen Arbeit in unserer Einrichtung eine grundlegende Bedeutung zu. Eine gelungene Interaktion prägt die Qualität der pädagogischen Arbeit. Sie ist von Bedeutung für die Sozialisation und Individuation des Kindes. Auch Bildungsprozesse erfolgen nur in Interaktion mit anderen. Die Interaktion muss von Wertschätzung und Respekt geprägt sein, um eine liebevolle, enge Bindung zu begründen.

Die Atmosphäre in unserer Einrichtung ist von Akzeptanz, Offenheit, Vertrauen und Freundlichkeit gekennzeichnet. Wichtig ist uns, entsprechende Rahmenbedingungen für eine gelungene Interaktion zu schaffen. So ist es uns möglich, das Kind in seinem Lernen zu begleiten und zu unterstützen.

Voraussetzung für eine gelungene Interaktion ist die Dialog- und Beteiligungsbereitschaft der Erzieherinnen. Diese signalisieren wir dem Kind schon beim morgendlichen Eintreffen, indem wir es individuell begrüßen, z.B. mit Handschlag, einem Zuzwinkern, einem kurzen Gespräch. Auch im Laufe des Tages zeigen wir Gesprächsbereitschaft durch sprachliche, aber auch nicht sprachliche Signale, wie Blickkontakte und Gesten. Wir zeigen Wertschätzung und Interesse für alles, was das Kind beschäftigt und gehen auf seine Wünsche und Bedürfnisse ein. Im Laufe der Woche achten wir darauf, mit allen Kindern in engere Interaktion getreten zu sein. Bei allen Dialogen ist uns wichtig, uns ganz auf das Kind einzulassen und dem Kind das Gefühl zu geben, dass es mit seinen sprachlichen Äußerungen, Gefühlen und Ausdrucksformen respektiert wird. Wir zeigen dies, indem wir auf Augenhöhe mit dem Kind sprechen, es ausreden lassen, ihm Zeit geben und es gegebenenfalls respektvoll verbessern.

Vor allem U3-Kinder benötigen unsere ganze Aufmerksamkeit. Wir richten es nach Möglichkeit so ein, dass insbesondere Pflegesituationen, wie z.B. das Wickeln, zu einer Zeit der intensiven, möglichst ungestörten Interaktion werden. Wir begleiten unser Tun in der Wickelsituation stets sprachlich, indem wir unsere Handlungen ankündigen und benennen. So entsteht individuelle Sprachförderung in der Eins-zu-Eins-Situation.

Da die Kompetenz der Erzieherin in der Dialog- und Beteiligungsbereitschaft von großer Bedeutung ist, führen wir zweimal im Jahr eine kollegiale Beobachtung durch. Hierbei beobachten jeweils 2 Erzieherinnen gegenseitig ihre Kommunikation mit den Kindern in jeweils zwei unterschiedlichen Situationen. Im Vorfeld wählt die zu beobachtende Erzieherin Schwerpunkte aus, die ihre Kollegin beobachten soll (MU 1, MU 2).

Nach einem anschließenden Feedbackgespräch setzt sich jede Erzieherin auf dieser Grundlage ein persönliches Ziel, welche Aspekte sie in ihrer Kommunikation mit den Kindern verändern und verbessern möchte. Bei Bedarf wird in der nächsten Teamsitzung des Gesamtteams darüber gesprochen und daraus ein Ziel für die ganze Einrichtung erarbeitet

Ein weiterer Punkt für eine gelungene Interaktion ist die (Alltags-)Beobachtung. Sie hilft uns, Interessen und Bedürfnisse des einzelnen Kindes zu erkennen und es angemessen in seinem Lernen zu unterstützen und zu begleiten. Hier ist es uns zum einen wichtig, das Kind im Laufe des Vormittags im Blick zu haben und wahrzunehmen, was es indirekt oder direkt über sich, seine Erlebnisse und Gedanken mitteilt und wie es im sozialen Umfeld eingebunden ist und handelt.

Unter Zuhilfenahme dieser Beobachtungen ist uns ein Austausch im Team wichtig, da sie oft den Blick auf das Kind erweitern und ihn eventuell verändern.

Auf der Grundlage der Beobachtungen und mit Hilfe unserer Dialog- und Beteiligungsbereitschaft setzen wir aktiv Impulse, um dadurch eine anregende und herausfordernde Lernumwelt für das Kind zu schaffen und Bildungsprozesse in Gang zu setzen. Dabei reagieren wir - in angemessener Form - auf die Kinder, bringen aber auch unser Wissen und unsere Erfahrungen aktiv ein. Die Impulse können sehr vielfältig sein, wie z.B. ein Aufmerksam machen auf Dinge in der Umgebung, eine Bereicherung durch ein Spielmaterial, ein Bilderbuch, ein Gespräch.

Unsere Beobachtungen nehmen wir auch als Grundlage für die Planung einer gezielten Aktivität für eine bestimmte Zielgruppe, um die Entwicklung zu fördern; Kinder dabei zu unterstützen, noch nicht vorhandene Fähigkeiten zu entwickeln oder besondere Fähigkeiten und Interessen weiter zu fördern.

Im Freispiel machen wir den Kindern Angebote, an denen sie teilnehmen können. Beschäftigungen bieten wir an, jedoch ohne den Zwang auszuüben, daran teilnehmen zu müssen.

Mitgeltende Unterlagen (einzusehen im Kindergarten):

MU1 Arbeitsblatt kollegiale Beobachtung

MU2 Formblatt Beobachtung

1.06 Bedeutung des Spiels (Freispiel)

Die Bedeutung des Spiels (Freispiel)

Das freie Spiel hat in unserer Kindertageseinrichtung einen hohen Stellenwert, es nimmt die meiste Zeit des Tages ein. Das Freispiel beginnt mit dem Ankommen des Kindes in der Kita und dauert bis zum Abholen an. Jedes Kind wählt selbst bestimmt seinen Spielort und seine Spielpartner aus. Es entscheidet auch über die Art des Spiels und das Spielmaterial. Unterbrechungen des Freispiels finden durch Aktivitätsangebote/ Stuhlkreis und gemeinsame Aktionen statt. Die Kinder nutzen das Spiel als Ausdrucksmittel und können sich darin mit ihrer Umwelt auseinandersetzen. Viele Erfahrungen und Erlebnisse fließen in das Spiel ein. Alltagsituationen, Stress und Ängste können auf diese Weise verarbeitet werden.

Wir sehen das freie Spielen als immens wichtiges Lernfeld für die Kinder an. Gerade durch die freiwillige und selbstständige Auswahl bietet das Freispiel eine hohe Intensität der Lernerfahrungen. Spiel ist Lernen mit allen Sinnen und eine Förderung jeden Kindes in allen Bildungsbereichen, wobei viele Bereiche im Spiel ineinandergreifen.

Lernerfahrungen im Spiel

Die Lernerfahrungen im Spiel sind vielschichtig. So lernt das Kind im sozial-emotionalen Bereich: Rücksichtnahme, Selbstständigkeit, Selbstvertrauen und Frustrationstoleranz. Es lernt Freundschaften zu schließen, eigene Interessen zu verfolgen und eigene Pläne zu machen. Im kognitiven Bereich lernt das Kind: Konzentration, Ausdauer und eignet sich Wissen an durch aktives Ausprobieren. Im grob- und feinmotorischen Bereich macht das Kind Erfahrungen durch Bewegung, über Körpererfahrungen und Gleichgewicht. Es testet Kreativität und Fantasie. Jedes Spiel ist auch immer begleitet von Kommunikation. Alle Bereiche der Sprachentwicklung werden im Spiel angeregt. In unserer Einrichtung achtet jede Erzieherin darauf, dass jedes Kind genug Zeit zum Ausprobieren seiner Fähigkeiten bekommt. Kinder haben einen unterschiedlichen Entwicklungsrhythmus, sie lernen im eigenen Tempo.

Lernorte in der Kindertageseinrichtung

Den Kindern stehen für ihre Freispielaktivitäten unterschiedliche Spielbereiche mit abwechslungsreichen Materialien zur Verfügung, die zu den verschiedensten Arten des Spiels anregen sollen: Rollenspiele, Regelspiele, Konstruktionsspiele, Funktionsspiele, Bewegungsspiele und Symbolspiele. Freispiel findet in unserer Einrichtung im Gruppen- und Gruppennebenraum mit seinen Funktionsbereichen statt (Kreativbereich, Lesebereich, Puppenwohnung, Experimentierbereich, Spiel- und Konstruktionsteppich. Auch das Außengelände wird von den 5 bis 6 jährigen Kindern selbstständig (in der Mittagszeit) im Freispiel genutzt. Unter Aufsicht einer Erzieherin hat eine Kleingruppe von Kindern in unregelmäßigen Abständen die Möglichkeit, dass Freispiel in die Turnhalle oder den Außenbereich zu verlagern.

Aufgabe und Haltung der Erzieherin

Die Aufgabe der Erzieherin im Freispiel ist es, Lernbegleiterin der Kinder zu sein. Eine große Rolle spielt hier die Beobachtung: Wir sehen, welche Spiele das Kind bevorzugt, welche Beschäftigungen es auslässt, wie es spielt, ob es sich vertiefen kann, Ausdauer zeigt, welche Entwicklungsschritte es auf geistiger, körperlicher, sozialer und emotionaler Ebene macht.

Wir unterstützen die Kinder in Konfliktsituationen, wobei die Betonung auf Unterstützung liegt. Je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder bieten wir Hilfen zu Konfliktlösung an. Gemeinsam mit dem Kind wird nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, wobei jedes Kind seine Sicht der Dinge nach seinen Möglichkeiten schildert.

Eine weitere Aufgabe der Erzieherin im Freispiel ist, für die optimale räumliche und materielle Ausstattung zu sorgen, indem sie aufgrund der gemachten Beobachtungen immer neue Anreize und Herausforderungen für die Kinder bietet. So sorgt sie auch dafür, dass einzelne Kinder im Freispiel gezielt ansprechende Materialien zur Förderung in einzelnen Bereichen erhalten. Kindern, die ihre Kontaktfähigkeit noch entwickeln müssen, bietet die Erzieherin in unserer Kita Unterstützung an, indem sie sie an Spielgruppen heranführt.

Jedes Kind darf im Freispiel seinen Interessen nachkommen, Kinder dürfen auch einfach nur beobachten (scheinbar „nichts tun“)!

1.07 Gestaltung zu Nutzung der Kitaräume

Raumgestaltung und Materialien

Das Material- und Raumkonzept unserer Einrichtung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des KiBiz NRW. Im Rahmen des Qualitätsentwicklungsprozesses orientieren wir uns außerdem am Nationalen Kriterienkatalog Pädquis (Tietze 2007).

Unsere Kita ist in zwei Gruppenräume mit dazu gehörendem Nebenzimmer eingeteilt. Weiterhin stehen den Kindern noch mehrere Räume mit verschiedenen Funktionsbereichen zur Verfügung. Räumlichkeiten für unter Dreijährige und ein Außengelände ergänzen das Raumkonzept. Dabei finden Bereiche für tägliche Routinen ihren Platz, wie Mahlzeiten und Ernährung, Ruhen und Schlafen, Gesundheit und Körperpflege ebenso wie solche, die den Bildungsbereichen zugeordnet werden können. Hierzu gehören die Bewegung drinnen und draußen, Sprache und Kommunikation, kognitive Entwicklung, soziale und emotionale Entwicklung, Bauen, Konstruieren und Forschen, Fantasie und Rollenspiel, bildende Kunst, Musik und Tanz.  MU1

Das Raumkonzept ermöglicht es Kindern von 2 - 6 Jahren, Ort, Zeitdauer, Materialien und Spielpartner selbst zu wählen, d.h. zwischen Ruhe oder Aktivität und Alleinsein oder Gruppe zu entscheiden. Die Unterteilung der Räume in Funktionsbereiche mit den dazugehörenden Möbeln und Materialien, schafft für die Kinder übersichtliche Strukturen (kleiner Raum im Raum) und gibt ihnen Sicherheit.  

Die Räume sind so vorbereitet, dass vielfältige Materialien für Kinder jeder Altersgruppe frei verfügbar und zugänglich sind. Die Materialien sind möglichst in durchsichtigen Boxen in Sicht- und Greifhöhe der Kinder untergebracht. Sie sind übersichtlich sortiert und können selbstständig von den Kindern erreicht werden.

Die Erzieherinnen entwickeln gemeinsam mit den Kindern Regeln für die Nutzung der Räume und Materialien.

Die Räume können von den Kindern durch eigene Werke, Fotos und die Möglichkeit, Möbel und Materialien im Raum zu verändern, mitgestaltet werden.

Die Kinder werden stets bei Änderungen, oder neuen Regeln der Einrichtung informiert und mit einbezogen. Sie erhalten dadurch einen Überblick über die Spielmöglichkeiten in den Räumen und auf dem Außengelände. Insgesamt sind die Materialien und das Mobiliar so ausgewählt, dass sie über längere Zeit das Interesse der Kinder wecken und sind in vollständiger und ausreichender Menge vorhanden.  Dabei kann die Bedeutung der Materialien variieren und in verschiedenen Spielbereichen zum Einsatz kommen.

Die Kinder erfahren die Tageseinrichtung als einen ihren Bedürfnissen angepassten und veränderbaren Lebens- und Lernraum, den sie durch Bewegung und mit allen Sinnen erfahren können.

Das Außengelände ergänzt durch gezielte Gestaltung und vielfältige Materialien die Aktivitäten der Kinder und steht ihnen täglich zur Verfügung.

Auf dem Spielplatz finden sich feste Installationen, wie Schaukeln, Klettergerüst, Trampolin und Sandkasten. Eine Matschanlage mit Wasserpumpe ist vorhanden.

Die Bepflanzung mit Sträuchern, Büschen und Kletterbäumen schaffen ausreichend Rückzugs- und Schattenplätze. Freie Flächen mit Rasen und feste Untergründe und Wege ermöglichen vielfältige Bewegungserfahrungen.

Die Materialien auf dem Außengelände umfassen Sandspielzeug, Fahrzeuge und gesammelte Naturmaterialien.

Alle Mitarbeiterinnen haben die Aufgabe, durch Beobachtung festzustellen, ob das Raum- und Materialangebot dem Entwicklungsstand, den Bedürfnissen und Interessen der Kinder entspricht oder durch andere Materialien und neue Spielimpulse bzw. durch Neuanschaffungen ergänzt werden muss. MU1, MU 2, MU3

Voraussetzung für eine optimale Nutzung der Räume und Funktionsbereiche sind eindeutige Absprachen der pädagogischen Fachkräfte über Zuständigkeiten, gruppenübergreifende Planung und der Austausch über Beobachtungen. Dieser Austausch findet im Rahmen der regelmäßigen Teamgespräche satt.

Unsere Räume, das Mobiliar, die technische Einrichtungen und das Spielmaterial entsprechen sicherheitstechnischen, baubiologischen und hygienischen Standards, sind intakt und in betriebsfähigem Zustand. Mögliche Schäden werden zeitnah und fachgerecht behoben.

Mitgeltende Unterlagen (einzusehen im Kindergarten):

  1.  Formular zur Begehung des Innenbereichs
  2.  Beobachtungsprotokoll - Raumnutzung
  3.  Materialliste  

1.08 Form und Bedeutung der Projektarbeit in der Kita

Projektarbeit

In der Kindertageseinrichtung bezeichnen wir mit Projektarbeit ein geplantes, konkretes Lernunternehmen, das unter einer bestimmten Thematik steht, längere Zeit dauert und meist in kleineren Gruppen durchgeführt wird.

Lernen im Projekt ist forschendes, entdeckendes und ganzheitliches Lernen mit Körper, Geist und Seele. Das Ausprobieren, Experimentieren und die handelnde Auseinandersetzung stehen im Vordergrund. Den Kindern werden Erfahrungen nicht vermittelt, sondern sie gewinnen sie im eigenen - wenn auch pädagogisch angeleiteten - Tun durch gezieltes Erkunden und Erproben.

Das Projektthema richtet sich in erster Linie nach den Bedürfnissen und Interessen der Kinder. Unsere Aufgabe besteht darin, die Kinder bei ihrer Auseinandersetzung mit der Welt zu begleiten und zu unterstützen.

Ziele von Projektarbeit

Die aktive Beteiligung der Kinder bei der Projektarbeit bedeutet, dass sie Verantwortung für sich und andere übernehmen. Sie entwickeln eine eigene Meinung und setzen sich mit der Meinung anderer auseinander. Sie müssen selbst nachdenken, Lösungen entwickeln und eigene Interessen und Sichtweisen vertreten. Die Kinder entwickeln Teamfähigkeit, indem sie Gesprächsregeln kennenlernen und stärken durch das Formulieren eigener Interessen ihre Sprachkompetenz.

Dies sind Basiskompetenzen zur Vorbereitung auf das Leben in einer Demokratie.

Die Rolle der Erzieherin

Wir achten und wertschätzen die Eigenaktivität der Kinder und schaffen Rahmenbedingungen, die es den Kindern leicht machen, Vertrauen zu sich selbst und zu den Erwachsenen als Unterstützer zu haben. Wir fördern zudem die Interaktions- und Beziehungsgestaltung der Kinder untereinander. Gezielt beobachten wir das Verhalten der Kinder, um herauszufinden, welche Unterstützung angemessen ist.

Bei der Projektarbeit sind wir nicht „Experten“, sondern nehmen selbst eine fragende Rolle ein. Wir schlagen Aktivitäten vor, gestalten die Umwelt der Kinder (legen z.B. projektbezogene Materialien und Medien aus), beobachten und  regen zum Hinterfragen von Erfahrungen an.

Unser Ziel ist es, die Kinder zu verstehen und ihre Bedürfnisse und Interessen zu erkennen. Projekte leben davon, dass die Ideen von den Kindern kommen und weitgehend von ihnen entwickelt und gestaltet werden. Die Pädagogin ist hier nicht Ideengeberin, sondern unterstützt die Kinder und bietet dort Hilfe an, wo sie erwünscht ist.

Projektarbeit setzt gute Teamarbeit voraus

In Projekten findet über einen längeren Zeitraum eine Auseinandersetzung zu einem bestimmten Thema statt. Daher bringt sich das gesamte Team in die Projektarbeit mit ein.

In den Teambesprechungen werden die anliegenden Aktivitäten in der Durchführungsphase besprochen und ggf. geplant.

Planung und Durchführung von Projekten

In regelmäßig stattfindenden Teamsitzungen werden von den Erzieherinnen Vorschläge für Projektthemen gemacht. Diese Themen stammen aus den unterschiedlichsten Bereichen: Jahreszeiten, Interessensgebiete von Kindern, Feste und Feiern, aktuelle Anlässe usw.

Passend zu den jeweiligen Bildungsbereichen werden altersgerechte Angebote und Aktivitäten ausgesucht, die die Kinder entsprechend ihres Bildungsstandes fördern.

Auf Gruppenebene hat jede Gruppe festgelegte Tage, an denen Inhalte der Bildungsbereiche vermittelt werden. Jede Erzieherin hat mehrere Schwerpunkte aus den Bildungsbereichen, die sie mit den Kindern gemeinsam an den jeweiligen Tagen erarbeitet. Hierbei legen wir Wert darauf, dass Ideen und Vorschläge der Kinder aufgegriffen und umgesetzt werden.

Es ist aber auch möglich, mit den Kindern geplant zu einem neuen Projektthema zu kommen (MU1). Dazu werden mit den Kindern im Stuhlkreis, in der Kinderkonferenz, in kleinen Gruppen und auch einzeln, Befragungen durchgeführt. Es gilt herauszufinden: Welche Interessen haben die Kinder gerade, was bewegt sie, womit möchten Sie sich gerne beschäftigen?

Die Ideen und Vorschläge der Kinder werden von den Erzieherinnen aufgenommen und schriftlich festgehalten. Hier geht es darum, z.B. ähnliche Interessen mehrerer Kinder zu erkennen, Themen zu bündeln oder den Bildungsbereichen zuzuordnen.

Die Erzieherinnen haben selbst auch die Möglichkeit, Aktivitäten, Ideen und Impulse (z.B. Lieder, Bewegungsangebote, Kreatives) ins Projekt einzubringen.

In dieser Projektphase wird ausschließlich in Gesprächsrunden gemeinsam mit den Kindern das anstehende Projekt geplant.

Das Projekt endet nach Möglichkeit mit einem Höhepunkt. Dafür bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, z.B. ein großes Abschlussfest, eine Präsentation der Ergebnisse für die Eltern oder ein besonderes Essen.

Dokumentation

Über Collagen, Gemeinschaftsbilder oder einzelne Werke im gesamten Kindergarten freuen sich viele an der Kita-Arbeit interessierte Menschen und natürlich die Kinder. Sie haben für alle am Projekt Beteiligten einen wunderbaren Erinnerungswert.

Das Projekt und einzelne Arbeitsergebnisse fortlaufend zu dokumentieren hat den Sinn, dass der Prozess immer verfolgt werden kann und nicht nur ein Endergebnis sichtbar wird. So wird deutlich, dass der Weg wichtig ist und nicht nur das Endprodukt.

In den Portfolios der beteiligten Kinder werden persönliche Ergebnisse, Berichte und Fotos von Aktivitäten mit den Kindern festgehalten. Dabei steht auch hier nicht das Produkt im Vordergrund, sondern der Prozess, die Auseinandersetzung der Kinder mit einem Thema (siehe auch Prozess 10).

Mitgeltende Unterlagen (einzusehen im Kindergarten):

  1. Planungsschema Projektarbeit für altersgemischte Gruppen

1.09 Teilhabe von Kindern an Entscheidungen

Partizipation

Teilhabe von Kindern in der Kindertageeinrichtung

Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben in der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme und eigene Lernstrategien zu entwickeln.

Wenn Kinder frühzeitig demokratisch beteiligt werden, wenn ihre Meinung gefragt ist und sie die Möglichkeit haben, sich einzubringen, sind sie selbst auch in der Lage, andere Ideen zu respektieren und Rücksicht zu nehmen. Sie bekommen die nötige Resilienz zum Leben. Die Grundhaltung für partizipative Prozesse in unserer Einrichtung ist, die Kinder als Experten in eigener Sache zu sehen. Das bedeutet für uns Erwachsene, auf einen Teil der Macht zu verzichten. Das Mitwirken der Kinder darf keiner Beliebigkeit unterliegen, die mal zulässt und mal nicht, sondern ist Bestandteil des pädagogischen Konzeptes.

Es geht in Partizipationsprozessen nicht um das Bestreben, alle Wünsche der Kinder zu erfüllen, sondern darum, gemeinsam Lösungen zu finden. Es geht nicht um das Vermitteln von Wissen, sondern um das Entwickeln einer Haltung im gemeinsamen Zusammenleben und damit um die Akzeptanz des Kindes als aktiven, gleichwertigen Partner, wobei sich Erwachsener und Kind durch ihre Erfahrungen und ihr Wissen unterscheiden. Grundlage für unsere Kindertageseinrichtung sind die UN-Kinderrechte und das Kinderbildungsgesetz NRW. Die Kinder müssen verstehen, worum es bei den Verfahren, Projekten oder Konflikten geht, wozu sie dienen und welche Rolle sie darin spielen. Die Machtverhältnisse und Entscheidungsstrukturen müssen daher transparent sein. Kinder sollen so früh wie möglich in alle Initiativen einbezogen werden, d.h. auch schon für Säuglinge und Kleinkinder müssen die Handlungen des Erwachsenen einschätz- und vorhersehbar sein.

Alle Kinder werden, ungeachtet ihres Alters, ihrer Situation, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Fähigkeiten oder anderer Faktoren mit demselben Respekt behandelt. Grundregeln werden zu Beginn mit allen Kindern zusammen aufgestellt oder erklärt. Kinder haben Anspruch darauf, dass ihre Meinungen und ihre Erfahrungen respektiert werden. Daher ist Partizipation für Kinder immer freiwillig. Sie haben letztlich auch das Recht, in jeder Phase aussteigen zu dürfen und sich vom Erwachsenen leiten zu lassen. Auf diese Grundannahmen stützt sich das partizipatorische Verhalten der Erzieherinnen in unserer Einrichtung.

Dazu gehört für uns:

Ein grundsätzlich positives Menschenbild:
Wir achten das Kind als aktiven Konstrukteur seiner Entwicklung. Die Ethik und Kultur der Kinder wird von den Erzieherinnen geachtet und wertgeschätzt. Wir nehmen Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kinder, die auf der Kultur des Kindes basieren (Berücksichtigung der Nahrungsmittel der Kinder, Einsatz der Muttersprache etc.)

Die Beobachtung und Analyse:
Wir lassen uns auf die Themen des Kindes empathisch ein. Die Idee des Kindes wird nach Möglichkeit aufgegriffen, mit ihm weiterentwickelt und bei Bedarf dokumentiert. Dialogfähigkeit der Erzieherin: Wir animieren Kinder dazu sich mitzuteilen. „Hören“ auch was ein Kind körpersprachlich „sagt“ und achten auf unsere eigenen körpersprachlichen Signale. Dies bedeutet „ich nehme dich wahr auf deiner Augenhöhe“.

Die Bereitschaft zur eigenen Reflexion:
Unsere pädagogische Arbeit zielt darauf ab, den Kindern Demokratie und gegenseitige Akzeptanz zu vermitteln. Unter Beachtung des Entwicklungsstandes, geben wir den Kindern die Möglichkeit, für sich selbst Entscheidungen zu treffen. Die Übermittagskinder haben die Möglichkeit die Essenswahl mit auszusuchen. Sie entscheiden selber mit wem, wie lange und was sie spielen. Wie das Portfolio gestaltet wird, ob eine Dokumentation stattfindet und wer sie einsehen darf entscheidet das Kind.  

Mut und Vertrauen in die Kinder:
Wir lassen uns auf offene Situationen ein. So dürfen Kleingruppen auf dem Flur und im Nebenraum allein und ohne Aufsicht der Erzieherinnen spielen. Die Interessen des Kindes gehen vor Tagesplanung und Angebot, wenn keine andere Absprache getroffen wurde. Übernahme von Verantwortung: Wir vertreten auch gegenüber Öffentlichkeit/Träger/Eltern/Medien die Position der partizipativen Pädagogik. Die Erzieherin behält die Verantwortung der Aufsicht auch über die Kleingruppen, die sich in einem Raum oder draußen allein aufhalten. Sie kann Fehler zugeben, d.h. sich auch beim Kind, Eltern oder Kollegen entschuldigen, wenn sie sich falsch verhalten hat und kann schlichtende Gespräche führen.

Toleranz der Erzieherin:
Wir setzen uns für ein gleichberechtigtes, partnerschaftliches, gewaltfreies Miteinander, insbesondere der Geschlechter untereinander ein. Wir empfangen jedes Kind und seine Eltern mit gleicher Freundlichkeit und Verständnis (siehe auch Standard Inklusion). Der Diskurs ist ein wichtiges Übungsfeld für die aktive Teilhabe von Kindern in der Kindertageseinrichtung.

Die didaktische Umsetzung der Mitbestimmung findet sich in unserer Einrichtung in folgenden Formen:

  1. Kinderkonferenz: In Morgen- oder Stuhlkreisen werden Befragungen, bzw. Themen durchgeführt und aufgegriffen. Inhalte der Konferenzen sind z.B.: Was gefällt uns, was nicht, welche Interessen können in Projekten verfolgt werden, welche Aktivitäten können innerhalb der Projekte realisiert werden? Es gilt herauszufinden: Welche Interessen haben die Kinder gerade, was bewegt sie, womit möchten Sie sich gerne beschäftigen? Die Ideen und Vorschläge der Kinder werden von den Erzieherinnen aufgenommen und schriftlich festgehalten. Hier geht es darum, z.B. ähnliche Interessen mehrerer Kinder zu erkennen, Themen zu bündeln oder den Bildungsbereichen zuzuordnen.

  2. Grenzsetzung/Auseinandersetzungen und Konflikte Mitspracherecht haben die Kinder in unserer Einrichtung bei Entscheidungen und Regelungen im Alltag, nicht bei moralischen Regeln. Moralische Regeln beziehen wir auf die Rechte des Mitmenschen, die nicht antastbar sind. Innerhalb des Aufwachsens gibt es für Kinder immer wieder kritische Situationen, in denen sie zur Korrektur ihres Verhaltens aufgefordert werden müssen und Orientierung brauchen. Sie neigen zu Grenzüberschreitungen und erproben dabei ihre Möglichkeiten. Sie brauchen in solchen Situationen eindeutige Reaktionen durch Erwachsene oder andere Kinder. Ein solches Verhalten geht über das emotionale Reagieren hinaus und erfordert Grenzsetzung, d.h. die Nichtbeachtung gesellschaftlicher Regeln und Vereinbarungen. Sie ist nötig als bewusstes aktives Tun, wenn Kinder durch ihre Spontaneität oder auch durch überlegte Absichten sich oder andere gefährden oder zerstörerisch sind oder in die Rechte anderer eingreifen. Es wird aber niemals in der Ausdrucksweise der Erzieherin die Person des Kindes abgelehnt, sondern immer nur das nicht zu akzeptierende Verhalten des Kindes. Obwohl diese moralischen Regeln nicht verhandelbar sind, beziehen wir immer die beteiligten Kinder mit ein, erörtern die Regeln mit ihnen im Diskurs und zeitnah.

  3. Abschlusskreis/Stuhlkreis
    Der Abschlusskreis dient den Kindern zum Verständnis der Tagesstruktur, er beendet den Vormittag. Im Kreis dürfen sich Kinder und Erzieher Spiele, Fingerspiele, Geschichten und Lieder wünschen.

1.10 Beobachtung und Dokumentation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen

Beobachtungen und Dokumentation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen

Bildungsarbeit wird auf der Grundlage von Beobachtungen geplant. So kann festgestellt werden, was Kindern wichtig ist, welche Entwicklungsschritte sie gerade gehen und welches Bildungsinteresse sie gerade verfolgen. Jedes Kind hat seinen eigenen, unverwechselbaren Weg der Entwicklung und des Lernens. Die Entwicklungs- und Lernschritte machen wir für Kinder, Eltern und uns Erzieherinnen mit Hilfe bestimmter Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren sichtbar. Die aktive Teilnahme der Eltern ist möglich und erwünscht.

Alle Mitarbeiterinnen unserer Einrichtung bilden sich regelmäßig und umfassend zum Thema frühkindliche Bildungsprozesse fort, um Lernprozesse wahrzunehmen und transparent zu machen.

Wir unterscheiden grundsätzlich zwei verschiedene Bereiche der Beobachtung und Dokumentation: Verfahren zur Einordnung des Entwicklungsstandes und Verfahren zur Wahrnehmung von individuellen Bildungsprozessen.

Beobachtung und Dokumentation zur kindlichen Entwicklung

„Grenzsteinen der Entwicklung“

Um kindliche Entwicklungsprozesse zu dokumentieren, nutzen wir die Grenzsteine der Entwicklung. Er gibt Auskunft über den Entwicklungsstand von Kindern unter, sowie über drei Jahren in den Bereichen: Körpermotorik, Fingermotorik, Sprachentwicklung, kognitive Entwicklung, soziale Kompetenz und emotionale Kompetenz. (MU1) Dieses Verfahren zur kontinuierlichen Beobachtung und Dokumentation ergänzen wir mit dem Sprachbogen BaSik und dem Bogen Motorikplus von Renate Zimmer.

Beobachtungen und Dokumentationen zu kindlichen Bildungsprozessen

Das Portfolio

Das Portfolio erzählt die Geschichte des Aufwachsens jedes einzelnen Kindes der Einrichtung. Im Kindergarten-Portfolio wird alles gesammelt, was die Entwicklung des Kindes dokumentieren kann. (Lernerfolge, eigenständige Zielsetzungen, Beobachtungen, Fotos aus dem Kindergartenalltag etc.).

Jedes Kind erhält beim Eintritt in den Kindergarten einen Ordner, der sich in einem für das Kind frei zugänglichen Schrank im Gruppenraum befindet. Die Kinder erarbeiten mit der Erzieherin in einer Kleingruppe die Bedeutung, Handhabung sowie den sachgemäßen Umgang mit dem Portfolio. Das Kind alleine kann bestimmen, wer in den Portfolio-Ordner hineinschauen darf. Auch mit welchen Inhalten die Ordner bestückt werden, liegt allein in der Verantwortung des Kindes.

An einem festgelegten Tag in der Woche findet der Portfoliotag statt. Die Erzieherinnen sind an diesem Tag Ansprechpartner für die Kinder. Alle Kinder haben die Möglichkeit, ihre für sie wichtigsten Dokumentationsblätter (selbst- und frei gestaltete Bilder, projekt- und aktionsorientierte Gestaltungen usw.) mit Unterstützung abzuheften, zu beschriften und dokumentieren zu lassen. Am Ende der Kindergartenzeit wird dem Kind in einem feierlichen Rahmen das Portfolio überreicht. In dem Portfolio - Ordner werden außerdem die Bildungs- und Lerngeschichten abgeheftet.

Bildungs- und Lerngeschichten

Beim Einsatz der Bildungs- und Lerngeschichten geht es darum, Kindern ihre Interessen, Fähigkeiten und Lernfortschritte aufzuzeigen. Alle Eltern werden innerhalb eines Informationsgespräches vor dem Kindergarteneintritt von den Gruppenleiterinnen über diese Dokumentationsform inhaltlich und organisatorisch informiert.

Insgesamt werden in unserer Einrichtung jährlich ein bis zwei Bildungs- und Lerngeschichten von der jeweiligen Bezugserzieherin geschrieben. Diese beziehen sich auf drei Beobachtungen, die aus unterschiedlichen Alltagssituationen des Kindes stammen. Gekennzeichnet durch einen roten Punkt verdeutlicht die Erzieherin den Kindern, dass sie beobachtet und somit eine andere Kollegin als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht. Resultierend aus der jeweilig einzelnen Beobachtung erfolgt die Auswertung der Lerndispositionen des Kindes. Im Anschluss an die Beobachtungen erfolgt ein kollegialer Austausch. Durch diesen Austausch wird noch einmal bewusst gemacht, wo das Kind gerade steht, was und wie es gerade lernt und was es noch lernen möchte (siehe MU2). Auf Grundlage der drei Beobachtungen und des kollegialen Austausches wird die Bildungs- und Lerngeschichte in Form eines Briefes an das Kind geschrieben.

Die Geschichte wird bestärkend und motivierend, wertschätzend und anerkennend, in alters- und kindgerechter Sprache verfasst und möglichst kurz gehalten.

In einer ansprechenden Atmosphäre wird jedem Kind die Geschichte von der jeweiligen Bezugserzieherin vorgelesen.  

Weitere Dokumentationsformen

Dokumentationen von Angeboten und Projekten

Zu den verschiedenen Bildungsbereichen dokumentieren die Kinder eigenständig und in unterschiedlicher kreativer Vielfalt ihre Lernerfolge.

Innerhalb der Projekte, z.B. Sprachförderung, werden von den Kindern selbst gestaltete, mit Namen und Fotos versehene Portfolioordner zum ersten Kindergartentag mitgegeben. Hier bewahren die Kinder Arbeitsblätter und freie Gestaltungen der Projektinhalte auf. Diese helfen den Kindern, sich an bestimmte Erlebnisse zu erinnern und ihre Lernprozesse zu dokumentieren.

Am Ende der Kindergartenzeit wird dem Kind in einem feierlichen Rahmen der Portfolioordner überreicht.

Tägliche Dokumentation

Um die Kinder zu fördern und zu begleiten, sie aber auch zu schützen, wird von den Erzieherinnen neben dem Gelsenkirchener Entwicklungsbogen ein „Logbuch“ geführt. Täglich werden hier Auffälligkeiten, Besonderheiten, Verletzungen etc. einzelner Kinder in schriftlicher Form festgehalten. Diese Aufzeichnungen dienen dem fachlichen Austausch und bilden eine Grundlage für Elterngespräche.  

Wanddokumentation

An den Wänden bzw. an verschiedenen festen Orten im Kindergarten werden die frei- und selbst gestalteten Bilder, verschiedene Projektgestaltungen, unterschiedliche kreative Konstruktionen usw. dokumentiert.

Dokumentationen von Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII

Im Fall einer vermuteten Kindeswohlgefährdung dokumentieren wir Auffälligkeiten und führen eine Analyse der Situation mit Hilfe von Risikoeinschätzbögen durch (siehe auch org. Prozesse 5).

Mitgeltende Unterlagen (einzusehen im Kindergarten):

MU1 "Grenzsteinen der Entwicklung"

MU2 Beobachtungsbogen Bildungs- und Lerngeschichten

MU3 BaSik
MU4 MOTORIKplus

1.11 Betreuung der Kinder U3

Bildung, Erziehung und Betreuung der U3 Kinder

Die Aufnahme jüngerer Kinder in unsere Kindertageseinrichtung geschieht in dem Bewusstsein, dass dies dem Bedarf der Familien in unserem Einzugsgebiet entspricht. Gleichzeitig gilt es aber auch, die besonderen Bedürfnisse, die diese jüngeren Kinder haben, zu berücksichtigen und zu erfüllen; denn nie wieder lernt der Mensch so viel Grundlegendes wie in den ersten drei Lebensjahren.

Bis zum dritten Lebensjahr werden die Grundsteine für die Lern- und Beziehungsfähigkeit des Menschen gelegt. In dieser Zeit entscheidet sich, wie Kinder ihre Anlagen nutzen, ob und wie sie mit Neugier und Zuversicht ihre Welt erobern und ihr Leben meistern. Vor allem im Austausch mit anderen Menschen gestaltet das Kind von Geburt an aktiv seine eigenen Lernprozesse. Bildung bei unter dreijährigen Kindern findet daher immer in einem partnerschaftlichen Zusammenwirken aller Beteiligten statt. Eltern, Erzieherinnen und die anderen Kinder in der Gruppe nehmen daran teil.

Die pädagogische Arbeit mit U3-Kindern unterscheidet sich deutlich von der „normalen“ Kindergartenarbeit. Die Gruppengröße und die dafür vorgesehene personelle Besetzung, welche sich nach den gesetzlichen Vorgaben und entsprechenden Vereinbarungen richtet, sind Grundvoraussetzung für eine bedürfnisorientierte Betreuung der Kinder unter drei. Die Erzieherin spielt dabei eine große Rolle. Sie muss aktiv als Vorbild und Bindungsperson fungieren und reagieren. Ein wichtiger Handlungsaspekt hierbei ist, dass die Kinder auf beziehungsfähige, feinfühlige Erzieherinnen angewiesen sind, die ihnen beim Aufbau einer neu zu entwickelnden Bindung zur Verfügung stehen. Wichtig ist auch, dass die Erzieherinnen den jüngeren Kindern durch Beziehungskontinuität und dem zugewandten Vertrauen Sicherheit und Verlässlichkeit bieten. Im Gegensatz zu den Regelkindergartenkindern sind Kinder unter drei Jahren aufgrund ihres Alters häufig noch nicht in der Lage, ihre Bedürfnisse sprachlich auszudrücken. Erzieherinnen sind deshalb in der Betreuung jüngerer Kinder viel stärker gefordert. Sie müssen die emotionalen und kommunikativen Signale der Kinder intensiv beobachten, richtig interpretieren und ihnen die notwendige Zuwendung und Nähe zukommen lassen. Dies alles macht die Qualität der Beziehung zwischen dem Kind und der Erzieherin aus. Durch die liebevolle und verlässliche Zuwendung kann das Kleinkind Geborgenheit und Sicherheit aufbauen und mit Neugierde und Tatendrang seine Umwelt erforschen. Es entwickelt Selbstbewusstsein und Selbstsicherheit (siehe auch Standard Interaktion Erzieher-Kind).

Je jünger ein Kind ist, umso mehr benötigt es feste Bezugspersonen, die sich in der Eingewöhnungszeit und später im Zusammenleben in der Gruppe intensiver um das jeweilige Kind kümmern, es wickeln, füttern, trösten.

Die Schaffung von sicheren Bindungsverhältnissen zwischen Kind, Eltern und Erzieherinnen durch eine gelungene Eingewöhnungsphase in die Tageseinrichtung ist die Voraussetzung für Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten jedes einzelnen Kindes, denn

„Bindung ist Bildung“ (siehe auch Standard Eingewöhnung).

Eltern als Partner

Die Zusammenarbeit mit den Eltern der unter dreijährigen Kinder ist besonders wichtig. Schon bevor das Kind in den Kindergarten aufgenommen wird, findet ein erster Informationsabend statt. Unser Bestreben ist ein enger Kontakt zu allen Eltern, um ein Vertrauensverhältnis zum Wohle des Kindes aufzubauen. Für die Eltern ist es wichtig zu wissen, dass es ihrem Kind in der Einrichtung gut geht und dass ihr Kind im Sinne frühkindlicher Bildung gefördert wird. Erzieherinnen und Eltern stehen Tag für Tag in Kontakt. Beim morgendlichen Ankommen und beim nachmittäglichen Abholen kommt es zu regelmäßigen Tür- und Angelgesprächen. Diese Gespräche haben eine zentrale Bedeutung. Die Eltern übernehmen hier eine wichtige Vermittlerrolle. Sie sind diejenigen, die z.B. über die vergangene unruhige Nacht mit frühem Aufstehen erzählen. Umgekehrt wiederholt sich das Ganze beim Abholen. Nun ist die Erzieherin die Vermittlerin. Sie berichtet den Eltern über das Kind, den Tag und seine Besonderheiten. Eltern wünschen detaillierte Informationen über verschiedene Abläufe. Sie möchten z.B. wissen: Was und wie viel hat mein Kind gegessen? Wann und wie lange hat es geschlafen? Wann wurde es zum letzten Mal gewickelt? Durch diesen mündlichen Informationsaustausch erhalten die Eltern einen Gesamtüberblick über den Tagesablauf ihres Kindes. Während der gesamten Zeit, die das Kind in unserer Einrichtung verbringt, bieten wir den Eltern regelmäßig „Themenelternabende/Nachmittage“ an.

Neben den täglichen Tür- und Angelgesprächen besteht die Möglichkeit zu vereinbarten Elterngesprächen. Dort wird der momentane Entwicklungsstand des Kindes besprochen. Diese Elterngespräche finden immer zum Geburtstag des Kindes statt. Als Grundlage für diese Gespräche dienen uns Beobachtungsbögen (BaSik und MOTORIKplus). Neben dem Stand der Entwicklung des Kindes helfen uns gezielte Beobachtungen, auch die Lerninteressen und Bildungsbemühungen des Kindes zu erkennen. Bei den U3-Kindern bewähren sich sogenannte Fotostrecken mit begleitendem Text. Hierfür nutzen wir die Portfolio-Arbeit. Die Kinder können sich darauf selbst wiedererkennen und besser an die jeweilige Aktion über die visuelle Stütze zurückerinnern. Gerade die Eltern der Kleinsten freuen sich über Fotolerngeschichten, da ihre Kinder eher wenig von den Erlebnissen in der Einrichtung berichten können. Die Eltern können so mehr an den Lernschritten ihres Kindes teilhaben. Für Erzieherinnen und Eltern sind die Beobachtungen der Kinder eine wichtige Grundlage der Arbeit mit dem Kind, doch auch das Kind erfährt dadurch, dass es selbst und sein Tun für wichtig befunden wird. Es erfährt Beachtung durch Beobachtung (siehe auch Standard Beobachtung/Dokumentation).

Struktur des Tages

Bei der Gestaltung des Tagesablaufes ist es uns wichtig, dass sich die Kinder frei entscheiden können, wie sie ihre Zeit bei uns verbringen möchten. Wir ermöglichen den Kindern das Spielen in unterschiedlichen Alterskonstellationen. In selbst gewählten oder in angeleiteten Kleingruppen können sie mit altersgleichen, älteren oder jüngeren Spielpartnern unterschiedliche Lernerfahrungen machen.

Die U3-Kinder finden eine speziell auf ihre Bedürfnisse vorbereitete Umgebung vor, die sie auffordert und anregt, ihrem Tätigkeitsdrang in freier und selbständiger Weise nachzugehen. Im Spiel ist das Kind mit allen seinen Fähigkeiten aktiv. Es muss sich konzentrieren, es handelt und beobachtet die Wirkungen seines Handelns, es entdeckt Zusammenhänge, es erlebt ein Miteinander mit anderen Kindern und ist dadurch emotional und sozial gefordert. Spielen ist die kindliche Form der Auseinandersetzung mit dem Leben. Spiel ist die „Arbeit“ des Kindes (siehe auch Standard Spiel).

Der tägliche Stuhlkreis ist ein fester Bestandteil unserer Arbeit auch mit den U3 -Kindern. Dieses Ritual stärkt das Gemeinschaftsgefühl der Kinder und sie empfinden sich als Teil der Gruppe.

Auch andere immer wiederkehrende Abläufe im Tagesgeschehen geben besonders den kleineren Kindern Sicherheit, Halt, Schutz und Orientierung und helfen, den Entscheidungsrahmen überschaubar zu halten. Wir bieten einen strukturierten Tagesablauf, der aber trotzdem flexibel gestaltet wird. So können gezielte Aktivitäten, wie Feste und Feiern (Geburtstage oder Feste nach Jahresthemen), in den Tagesablauf integriert werden.

Mahlzeiten und Schlafen

Weitere Rituale im Tagesablauf sind: Frühstück, Mittagessen, Schlafengehen, Wickeln etc. Das Frühstück nehmen alle Kinder bis ca.10:00 Uhr zu unterschiedlichen Zeiten ein. Da einige Kinder zu Hause noch nicht gefrühstückt haben, werden sie sich eher an den Frühstückstisch setzen als die anderen, die noch keinen Hunger haben. Hierbei bilden sich kleine Tischgemeinschaften. Während die etwas größeren Kinder ihr Frühstück selbständig vorbereiten und einnehmen können, benötigen die Jüngeren die Hilfe der Erzieherin. Die Kleinsten werden von der Erzieherin gefüttert. In der Regel sollten alle Kinder bis spätestens 10:00 Uhr gefrühstückt haben, da die Zeitspanne bis zum Mittagessen sonst zu kurz sein könnte. Zu verschiedenen Anlässen (Geburtstage, jahreszeitliche Feste usw.) wird auch gemeinsam gefrühstückt. Die Kinder erleben sich als große Tischgemeinschaft. Es wird gemeinsam gesungen und kurze Gespräche geführt.

Das Mittagessen findet besonders für die U3-Kinder in ruhiger Atmosphäre statt. Die Nahrungsaufnahme befriedigt ein körperliches Grundbedürfnis, ist aber für die kleineren Kinder auch eng mit sinnlichen und kommunikativen Erfahrungen verbunden. Wir unterstützen die Kinder, möglichst früh selbständig zu sein; geben aber auch Hilfestellung.

Alle Kinder entscheiden selbst, wie viel und was sie essen möchten. Kein Kind muss aufessen (siehe auch Standard Mahlzeiten).

Anschließend beginnt für die Kinder die „Mittagsruhe“; dazu gehen die Kinder in den nahegelegenen Ruheraum.

Es ist wichtig, dass die Kinder lernen, dass in einen Tagesablauf, der für die Kinder sehr anstrengend ist, auch eine Zeit des Ruhens bzw. Schlafens gehört. Nach dem Mittagessen gehen die Kinder auf die Toilette oder werden gewickelt. Alle Kinder, die schlafen, ziehen sich um oder werden von uns umgezogen.

Die Kinder legen sich im Schlaf- und Ruhezimmer in ihre „persönlichen“ eigenen Betten. Ein Kuscheltier, das immer in der Einrichtung bleiben kann, erleichtert das Einschlafen. Ein Einschlafritual, wie ein Schlaflied, eine kleine Geschichte und ein liebevolles „Einstreicheln“, sind fester Bestandteil beim Schlafengehen. Sollten die Kinder nicht schlafen können, dürfen sie nach einer gewissen Ruhezeit (ca. 45 Minuten) wieder aufstehen. Während der Einschlafphase ist immer jemand im Ruheraum, um den Kindern ein Gefühl des „Nichtalleinseins“ zu geben, um so angstfrei schlafen oder ruhen zu können. Sind alle Kinder eingeschlafen, wird ein Babyphone aufgestellt welches mit einem Tragbaren Zweitgerät verbunden ist, damit zu jeder Zeit Geräusche von einer Kollegin wahrgenommen werden können.

Nachdem die Kinder ab ca.14.00 Uhr aufgestanden sind, gehen sie auf die Toilette oder werden gewickelt, ziehen sich wieder an oder werden angezogen. Danach können die Kinder ihren individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen entsprechend tätig sein.

Im gesamten Tagesablauf ist die Wickelzeit eine Zeit der „Zweisamkeit“ zwischen Kind und Erzieherin. Die fürsorglichen und liebevollen Zuwendungen, wie Berührungen, der Blickkontakt und das Gespräch, sorgen für Wohlbefinden und stärken die positive Beziehung zur Bezugsperson. Die Pflegezeit erfordert Zeit und darf nicht mal eben zwischen Tür und Angel vollzogen werden.

Ein stimmiges Vertrauensverhältnis ist auch eine gute Voraussetzung für eine gelingende Sauberkeitserziehung. Die Erziehung zur Sauberkeit vollzieht sich behutsam und individuell und ist von der Bereitschaft des Kindes abhängig. Diese unterliegt einem genetischen Zeitplan und einem nicht beeinflussbaren Reifungsprozess. Es entspricht einer normalen Entwicklung, wenn Kinder zwischen dem 18. und 30. Lebensmonat erste Schritte in Richtung Sauberwerden zeigen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Nervenbahnen soweit ausgereift, dass die physischen Voraussetzungen für ein Sauberwerden gegeben sind. Unabhängig davon, dass wir die Entwicklung der Blasen- und Darmkontrolle nicht beeinflussen können, ist es wichtig, dass dieser wichtige Schritt behutsam begleitet wird. Je nach individuellem Bedürfnis ist auch die Toilette kein Taburaum, sondern das Interesse des Kindes wird aufgegriffen und erhält Aufmerksamkeit. Durch Lob und Verstärkung beeinflussen wir diese Entwicklung und tragen dazu bei, dass der Weg zum Sauberwerden eine positive und stressfreie Erfahrung für das Kind darstellt.

Raumgestaltung

Für jüngere Kinder ist es wichtig, eine feste Gruppe zu haben, die ihnen Orientierung und Sicherheit bietet. Unser Gruppenraum soll möglichst für alle Kinder ein Platz zum Wohlfühlen sein, eine sogenannte Basisstation, die den Kindern einen sicheren Rahmen bietet, alle Sinne anspricht und entfalten lässt und die Möglichkeit gibt, den eigenen Körper zu entdecken und zu erleben. Im Gruppenraum gibt es für die kleineren Kinder Materialien, mit denen sie ihre Umwelt „begreifen“ können, Materialien zum Ein- und Ausräumen, zum Hochheben, zum Tragen, zum Ziehen, zum Rollen, zum Verstecken und Wiederfinden. Das sind gängiges altersangemessenes Spielmaterial, normale Alltagsgegenstände und Naturmaterialien. Diese sind in Greifhöhe der Kinder untergebracht.

Die Spielangebote sind überschaubar und speziell auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt. Statt viel Spielzeug möchten wir den Kindern „Zeug zum Spielen“ bieten. Die Gestaltung des Raumes soll die Kinder nicht nur zum aktiven Handeln auffordern, sondern ihnen auch die Möglichkeit bieten, ihre motorischen Grundfähigkeiten weiter zu entwickeln. Hierfür nutzen wir bei Bedarf auch die Turnhalle. Genügend freie Flächen bieten ausreichend Platz zum Bewegen, Klettern, Laufen, Hüpfen, Springen und Rennen. Selbst das Mobiliar im Gruppenraum kann zur Bewegungsbaustelle werden (Stühle, Tische zum Klettern, Matratzen zum Hüpfen). Spielmaterial, wie Bälle, Rutschautos sowie gemeinsame Spiele, Kreisspiele und Tänze, fordern zur Bewegung auf.

Kinder, die nach aktivem Tun das Bedürfnis nach Ruhe und Entspannung haben, genießen die Rückzugsmöglichkeit in unserem "kleinen Raum". Gemütliche Kissen, Decken, Tücher und Matratzen bieten den Kindern einen kleinen Platz zum Ausruhen. Ebenso genießen die Kleinen den Aufenthalt in der Leseecke. Gemeinsam mit anderen, aber auch alleine besteht dort die Möglichkeit, in Ruhe Bilderbücher anzuschauen oder einfach nur zu träumen und das Geschehen im Gruppenraum zu beobachten.

In unserem Rollenspielbereich ahmen U3-Kinder häufig Alltagssituationen nach, spielen „Familie“, verkleiden sich, gehen „einkaufen“, kochen, backen und versorgen Kuscheltiere und Puppen.

Großflächige Teppiche bieten genügend Fläche zum Bauen und Konstruieren. Autos und Fahrzeuge zum Schieben und Rollen, Steckmaterialien wie Ringpyramiden oder Magnetsteine fordern Kinder zum Gestalten auf.

Der Waschraum bietet den Kindern viele Möglichkeiten, Sinneserfahrungen mit dem Element Wasser zu erleben. Hier kann geschüttet, gegossen, gematscht und geplanscht werden. Für jedes Wickelkind ist eine Schublade mit entsprechenden Utensilien, wie z.B. Wechselwäsche, Feuchttücher, Wickelunterlagen, Windeln etc., vorhanden. Das Wickeln und der Toilettengang müssen nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden. Wenn die Kinder möchten, dürfen sie sich beim Wickeln Gesellschaft leisten. Ein innerhalb des Gruppenraums fest integrierter Essplatz ist den Kindern während des gesamten Tagesablaufes frei zugänglich. Die Kinder können dort ganz nach Bedarf ihr mitgebrachtes Frühstück einnehmen. Ebenso wird dort gemeinsam zu Mittag gegessen und bei Festen und Feiern zusammen gefrühstückt.

1.12 Inklusion als Pädagogik der Vielfalt

Unterscheidung von Integration und Inklusion

Der Begriff Integration leitet sich vom lateinischen Verb „integrare“ ab und bedeutet Einbeziehung und Eingliederung in ein größeres Ganzes. Integration meint die Anerkennung des Andersseins verschiedener Menschen in einer Gemeinschaft trotz bestehender Unterschiede.

Inklusion lässt sich ebenfalls aus dem Lateinischen ableiten und steht für „der Einfluss“, „einschließlich“ und „Dazugehörigkeit“. Es ist somit die konsequente Weiterführung von Integration.

Inklusion stellt bisherige Denkmuster auf den Kopf, denn Inklusion umfasst weit mehr als die Integration von Kindern mit Behinderung. Es geht um die Wertschätzung aller Kinder in ihrer Vielfalt und um das Ideal des gemeinsamen Lebens und Lernens mit der ganzen Bandbreite möglicher körperlicher, psychischer, kognitiver und sozialer Merkmale einschließlich aller vorkommenden Stärken und Schwächen. Inklusives Arbeiten in der Kindertageseinrichtung orientiert sich somit auch an den Inhalten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Diese betrachtet Behinderung als Bestandteil des menschlichen Lebens und das Recht behinderter Menschen auf Selbstbestimmung und Teilhabe als Bereicherung für die Gesellschaft.

Inklusion als pädagogische Praxis in der Kindertageseinrichtung

Wir in unserer Bildungseinrichtung schaffen eine Lernumgebung, die die Vielfältigkeit der Kinder und ihrer Familien widerspiegelt und repräsentiert. Für uns ist Inklusion eine Haltung. Diese Haltung bedeutet die Wertschätzung der Vielfalt und Unterschiedlichkeit und muss von allen gelebt werden. Alle, die zu uns kommen, haben Besonderheiten und diese werden von uns als Bereicherung angenommen. Bei uns ist niemand nur dabei, sondern immer mittendrin. Wir haben im Blick, was die Kinder „mitbringen“, welche Ressourcen sie haben und wo sie in ihrer Entwicklung unterstützt werden können. Uns ist bewusst, jeder braucht etwas Anderes, nicht alle brauchen das Gleiche.

Daher widerspricht es dem Inklusionsgedanken nicht, wenn für ein Kind mit besonderen Bedürfnissen ein Antrag auf Integration gestellt wird. Wir versuchen, Eltern in diesen Fällen gut zu beraten und zu begleiten.

Den Personensorgeberechtigten mit Sprachbarrieren versuchen wir, Hilfe durch Angebote, wie Broschüren in der Muttersprache oder eventuell Dolmetscher (z.B. Eltern mit gleichem kulturellen Hintergrund/ Sprache) anzubieten. Ein wichtiges Anliegen ist es uns, Personensorgeberechtigten aller Herkunftsländer zu integrieren. Unsere Einrichtung beteiligt sich ebenfalls aktiv an interkulturellen Veranstaltungen, die von Anbietern verschiedener Herkunftsländer ausgerichtet werden.

Im pädagogischen Alltag mit den Kindern ist es wichtig, den Entwicklungsstand eines jeden einzelnen Kindes im Blick zu haben (s.a. Standard Beobachtung/Dokumentation). Aufgrund der Beobachtung müssen entsprechend dem Entwicklungsstand des Kindes Angebote so konzipiert werden, dass kein Kind ausgeschlossen wird und jedes Kind ein für sich individuelles Erfolgserlebnis verspüren kann.

Eine Mitarbeiterin in unserer Einrichtung ist Inklusionsfachkraft, zwei weitere pädagogische Fachkräfte bilden sich in entsprechenden Fortbildungen zum Thema Inklusion bzw. interkultureller Kompetenzen stetig weiter.

Seit 2019 haben wir ein Therapiebegleithunde–Team bei uns in der Einrichtung. Dieses Team besteht aus einer pädagogischen Fachkraft und einem Hund namens Lotta. Beide werden alle zwei Jahre re-zertifiziert. Weitere Informationen sind unter dem Konzept Tiergestützte Therapie einzusehen.

Des Weiteren haben wir seit 2023 eine pädagogische Fachkraft, welche die Weiterbildung zur Reitpädagogin hat. Diese kommt alle zwei Wochen mit ihren Ponys in die Einrichtung und bietet vor allem für unsere Integrativkinder den Umgang und das Reiten auf den Ponys an.

Inklusion als Öffnung nach außen

In unserer städtischen Kindertageseinrichtung ist jeder willkommen. Wir wollen jeden, der sich für uns interessiert, erreichen. Darum sind unsere Türen für jeden offen. Wir laden ein zu großen gemeinsamen Kreisen, Spielzeug- und Kleiderbörsen, Familienfesten und Begegnungen mit Senioren unserer Stadt.

Unser Anliegen ist es, die Einrichtung so zu gestalten, dass sie für alle barrierefrei zugänglich ist. Uns ist es ebenfalls wichtig, dass wir mit den Kindern unserer Einrichtung durch viele offene Türen gehen. Wir nehmen aktiv am öffentlichen Leben unserer Stadt teil.

Wir kooperieren mit den örtlichen Schulen, umliegenden Weiterführenden- und Fachschulen und nehmen deren Schüler*innen als Praktikant*innen gerne bei uns auf.

Durch unsere regelmäßige Bedarfsabfrage, richten wir uns nach den Bedürfnissen der Familien. Auch die Schließzeiten werden mit dem Elternrat abgestimmt.

1.13 Bewegungsangebot unserer Kita als Gesundheitsfürsorge

Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung

Gesundheit

Die Gesundheitserziehung im Kindergarten geht weit über das Händewaschen und Zähneputzen hinaus. Durch den Umgang mit dem eigenen Körper, wie z.B. bei der Körperpflege, lernen die Kinder ihren Körper mit allen Sinnen kennen und machen dadurch grundlegende Erfahrungen, unterschiedliche Befindlichkeiten wahrzunehmen, z.B. Krankheit, Schmerzen oder Trauer. Über Körperkontakt treten Kinder in Beziehung mit anderen Menschen und können sich dadurch mit ihrem Körper und mit dem Thema Gesundheit auseinandersetzen.

Da schon im Kindesalter gesundheitsgefährdende und gesundheitsfördernde Verhaltensweisen geprägt werden, möchten wir in unserer Erziehungsarbeit Einfluss darauf nehmen, die Gesundheit von Kindern zu erhalten, zu stärken und Erkrankungen vorzubeugen. Grundsätzlich wichtig ist uns daher die ausreichende Bewegung der Kinder im Kindergarten und an der frischen Luft.

In Kooperation mit dem Gesundheitsamt findet einmal im Jahr die Reihenuntersuchung für die 4 jährigen Kinder, der Seh- und Hörtest für angehende Schulkinder und die zahnärztliche Untersuchung statt. Außerdem besuchen wir einmal jährlich eine ortsnahe Zahnarztpraxis und eine Mitarbeiterin der Zahnarztpraxis kommt zeitnah zu uns in die Einrichtung, um mit den Kindern das Zähne putzen zu erproben. Von der Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit wird eine Kollegin für uns bereit gestellt, die die Kinder und Eltern einmal im Jahr auf Zahngesund-heit hinweist. Auch eine Ernährungsberaterin besucht uns alle 2 Jahre

Bewegung

Kinder begreifen ihre Umwelt im Spiel und durch Bewegung.

Bewegung gehört zu den elementaren Ausdrucksformen der Kinder. Sie ist ein Zeichen ihrer Lebensfreude und Vitalität. In keinem anderen Lebensalter spielt Bewegung eine so große Rolle wie in der Kindheit. Vielfältige Wahrnehmungs- und Bewegungserfahrungen fördern die kognitive, soziale, sprachliche und emotionale Entwicklung der Kinder.

Unabhängig von ihren motorischen Fähigkeiten können sie vielfältige Bewegungserfahrungen machen, bei denen sie an ihre eigenen körperlichen Grenzen stoßen.

Ein natürliches und großzügiges Außengelände steht den Kindern jederzeit zur Verfügung. Das Spielen in der freien Natur bietet viele situative Bewegungsmöglichkeiten: rennen, toben, springen, klettern, bauen mit Naturmaterialien, wie z.B. Baumstämme, Stöcke, Zweige. Neben klassischen Spielgeräten, wie Klettergerüst, Schaukel, Rutsche und Fahrzeuge, stehen den Kindern auch Materialien, wie z.B. Autoreifen, Drainagerohre, zur Verfügung. Diese regen zum kreativen Gestalten an. So entstehen eigene Bewegungsbaustellen, in der die Kinder ihrer Phantasie freien Lauf lassen können. Einige Teile des Außenbereichs dienen durch Bepflanzungen als Rückzugsort für die Kinder.

Bewegung und Räume

Die Räume des Kindergartens sind so gestaltet, dass sie nicht einengen, sondern genügend Platz für Aktivitäten und Bewegung bieten. Den Kindern steht unsere Turnhalle, nach Absprache, jeden Morgen in Kleingruppen in be-gleiteter Form vor und nach dem Morgenkreis zur Verfügung.

Geplante Bewegungsaktivitäten

Regelmäßige angeleitete Bewegungsstunden gehören selbstverständlich zu unserer pädagogischen Arbeit. Wir orientieren uns an den Interessen, Bedürfnissen und Fähigkeiten der Kinder. Angebote planen wir so, dass ausreichend Raum für spontane Einfälle und Ideen der Kinder bleibt. Alltagssituationen und Erlebnisse der Kinder werden selbstverständlich mit aufgenommen. Hierbei entwickeln die Kinder Teamgeist und lernen, sich an Regeln zu halten. Durch die vielfältigen Angebote, Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten können die Kinder ihr Körperbewusstsein weiterentwickeln und lernen, ihre Fähigkeiten realistisch einzuschätzen.

Erfolgserlebnisse zu haben, unabhängig von ihren motorischen Fähigkeiten, fordert die Kinder wieder zu komplexeren Bewegungen heraus. Sie können selbst Dinge ausprobieren und werden nicht durch Überempfindlichkeit eines Erwachsenen in ihrem Bewegungsdrang eingeschränkt.

Wald, Natur- und Wandertage

Ebenfalls hat jede Gruppe einen Tag in der Woche, in der sie angeleitet die Turnhalle nutzen. Im Wechsel findet am Freitag ein Waldtag, sowie das Ponyreiten statt. Am Waldtag gehen die angemeldeten Kinder mit den pädagogischen Fachkraft in den Wald. Wandern oder bleiben an einem Punkt im Wald, an diesem entdecken sie die Natur. Sie klettern auf Baumstämmen, rutschen Erdhügel hinunter oder bauen sich Tipis.

Sechs Mal im Jahr fährt die gesamte Kita mit dem Bus in den Wald. An diesem Tag nehmen alle Kindergartenkinder und pädagogische Fachkräfte teil.

Das Ponyreiten übernimmt eine pädagogische Fachkraft aus der Kita, welche die Weiterbildung zur Reitpädagogin hat. Am Ponyreiten nehmen immer alle Integrativkinder, sowie noch rotierend die anderen Kinder aus der Kita teil. Jedes Kind kommt so mindestens 1x im Monat in den Genuss, den Umgang mit den Ponys zu erfahren und wenn gewünscht auch auf einem Pony zu reiten. Das Ponyreiten findet bei uns auf dem Außengelände statt.

Musik und Bewegung

Bewegung spielt in unserem Kindergarten eine große Rolle. Bewegungsspiele setzen wir fast täglich im Stuhlkreis ein.

In Kooperation mit der Städtischen Musikschule findet einmal wöchentlich die musikalische Früherziehung  und Blockflötenunterricht (für die Vorschulkinder nach Bedarf) statt. Hier stehen neben den Liedern und Melodien auch die Rhytmik und Bewegung im Vordergrund. Gemeinsame Projekte mit der Städtischen Musikschule werden in den Jahresverlauf integriert.

Zu jeder Jahreszeit werden Singkreise angeboten, zu denen die Eltern herzlich eingeladen sind. 

1.14 Umsetzung naturwissenschaftlich- technische und ökologische Bildung

Naturwissenschaftlich–technische und Ökologische Bildung

In unserer pädagogischen Arbeit orientieren wir uns an den Grundsätzen zur Bildungsförderung für Kinder von 0-10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in NRW, in dem u.a.10 Bildungsbereiche zur ganzheitlichen Förderung des Kindes aufgeführt sind.

Kinder sind von Natur aus neugierig und haben immer Fragen, die mit „W“ beginnen. Durch Ausprobieren und Erforschen finden die Kinder viel über ihre Umwelt heraus. Sie gehen beim Forschen nach keinem bestimmten System vor, sondern probieren aus, beobachten und entwickeln daraus neue Ideen und kommen so zu ihren eigenen Erkenntnissen.

Umsetzung naturwissenschaftlich-technischer Bildung

Experimentieren im Freispiel

Der Alltag in der Kindertageseinrichtung mit seinen verschiedenen Spielmöglichkeiten bietet reichhaltige Erfahrungsmöglichkeiten im naturwissenschaftlich - technischen Bildungsbereich.

Auf dem Bauteppich werden z.B. mit Hilfe unterschiedlicher Bausteine in Form und Größe erste Erfahrungen mit physikalischen Gesetzen von Schwerkraft und Statik gemacht. Gesetzmäßigkeiten und Verbindungen werden beim Aufbauen eines Bewegungsparcours in der Turnhalle, wenn auch unbewusst, erforscht.

Am Maltisch wird mit verschiedenen Materialien (Farben, Stiften, Papieren) experimentiert.

Wir Erzieher sehen uns als Beobachter und Begleiter der Kinder. Unsere Aufgabe ist es, die Interessen der Kinder herauszufinden und ihre Fragestellungen aufzugreifen. Wir stellen geeignetes Material, Werkzeug, Raum und Zeit bereit, damit die Kinder ihre eigenen Erfahrungen in ihrem eigenen Lernrhythmus machen können.

Spontane Experimente

Wir bieten den Kindern jederzeit mit einfachen Mitteln (Lupenglas, Magneten, Kaleidoskop usw.) an, Entdeckungen zu machen. Je nach Jahreszeit, Thema oder auf Wunsch der Kinder werden die Materialien ausgetauscht.

Angeleitetes Experimentieren

Die Erzieher/innen der Einrichtung, insbesondere die Fachkräfte die die Fortbildung "Haus der kleinen Forscher" mitgemacht haben, bieten von Zeit zu Zeit im Freispiel angeleitete Experimente an. Fachbegriffe werden benannt und kindgemäß erklärt. Nach den angeleiteten Experimenten dürfen die Kinder frei Forschen. So wird die Eigenständigkeit gefördert und die älteren Kinder haben die Möglichkeit ihr Wissen an die jüngeren Kinder weiter zu geben. Am selben Vormittag wird für alle Kinder das Erlernte im Freispiel im Stuhlkreis aufgegriffen und gemeinsam reflektiert.

Dokumentation

Beim Forschen, Experimentieren und Ausprobieren werden Fotos gemacht, die in den Portfolio Ordnern der Kinder abgeheftet werden. Beim gemeinsamen Abheften der Fotos oder selbst gemalten Bilder thematisieren wir die Entdeckungen. Diese werden von den Erzieherinnen schriftlich festgehalten. Um den Eltern das Experimentieren sichtbar zu machen, bauen wir das Experiment auf dem Flur auf. So haben die Kinder die Möglichkeit das Erlernte ihren Eltern zu präsentieren.

Zusätzliche Angebote im technischen Bildungsbereich

Die Matschecke:

Den Kindern aller Altersstufen steht im Außenbereich eine Matschecke zum Experimentieren und Forschen mit Wasser zur Verfügung. In Kleingruppen können die Kinder hier selbstständige Erfahrungen sammeln und physikalische Gesetze erkunden.

Ökologische Bildung

Auf der Erde leben nicht nur wir Menschen, sondern auch Pflanzen und Tiere. Alle sind voneinander abhängig und brauchen sich gegenseitig.

Im Mittelpunkt der ökologischen Bildung stehen für uns der achtsame Umgang mit den natürlichen Ressourcen, das bewusste Erleben ökologischer Lebensräume und praktische Projekte, die unseren Kindern den Umweltschutz näher bringen.

Wir Mitarbeiter sehen uns als Vorbild, aufmerksame Beobachter und Begleiter bei Begegnungen mit der Natur und Umwelt. Von uns Erwachsenen lernen die Kinder, die Natur und Umwelt nicht nur zu schützen und zu pflegen, sondern auch verantwortungsvoll zu nutzen.

Durch die Auseinandersetzung mit Natur und Umwelt erweitern die Kinder ihre Kenntnisse über die Welt, stellen Zusammenhänge her und können Übertragungen ableiten.

Umsetzung ökologischer Bildung

Im täglichen Miteinander vermitteln wir den Kindern, bewusst und achtsam mit Energie und Wasser umzugehen. Wir machen die Kinder darauf aufmerksam, beim Verlassen eines Raumes das Licht auszumachen. An hellen sonnigen Tagen erarbeiten wir mit den Kindern, ob die Lampen an- oder ausgeschaltet werden sollen. Wir besprechen und probieren praktisch aus, zu welchen Aktivitäten zusätzliches Licht benötigt wird.

Beim täglichen Händewaschen und Zähneputzen bleiben wir mit den Kindern im Gespräch, achtsam mit dem Wasser umzugehen. Wiederkehrende praktische Übungen erinnern die Kinder, auf ihren Wasserverbrauch zu achten.

In unserer Kindertageseinrichtung wird der anfallende Müll getrennt.

Ökologische Bildung im Jahreszeitwechsel

Unser großzügiges Außengelände bietet vielfältige Möglichkeiten, die Kinder den Wechsel der Jahreszeiten bewusst erleben zu lassen.

Im Frühling können die Kinder die Veränderungen der Bäume und Sträucher beobachten. Sie gehen auf die Suche nach den ersten Frühlingsblumen. Im Verlauf eines Jahres gibt es auf der Wiese viel zu entdecken. Lupengläser, Mikroskope, Lupen stehen den Kindern zur Verfügung  und unterstützen die Kinder, Antworten zu finden.

Unser Blumenbeet wird mit Hilfe der Kinder nach dem Winter von Laub befreit, bearbeitet und mit neuen Blumen bestückt. Die regelmäßige Pflege des Blumenbeets gehört zu den Aufgaben, bei denen unsere Kinder gern mithelfen.

1.15 Musisch-ästethische Bildung

Bildungsbereich musisch-ästhetische Bildung

Die musisch-ästhetische Bildung in unserer Kindertageseinrichtung bezieht sich auf die Vorgaben der Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0-10 in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in NRW. Im Rahmen des Qualitätsentwicklungsprozesses orientieren wir uns außerdem am Nationalen Kriterienkatalog  Pädquis (Tietze 2007).

Alle Mitarbeiter sind mit dem Bildungsbereich „musisch-ästhetische Bildung“ vertraut.

Es ist allen bewusst, welche grundlegende Bedeutung musisch-ästhetische Bildung für den Entwicklungsprozess der Kinder hat. Musisch-ästhetische Erfahrungen sprechen alle Sinne an, sind daher ganzheitliche Wahrnehmungen. Die aktive und kreative Auseinandersetzung der Kinder mit ihrer Umwelt ist eine sinnliche Art des Welt-Erkennens und bildet die Grundlage des kindlichen Denkens.

Die Entwicklung eines positiven Selbstbildes eines jeden Kindes wird in der Kindertageseinrichtung unterstützt, indem unterschiedliche Ideen und Ausdrucksformen der Kinder zugelassen und wertgeschätzt werden. Musisch-ästhetische Bildung ist kulturübergreifend für alle Kinder gleich wichtig und sie verbindet über die Sprachgrenzen hinaus.

Musik und Tanz, Rollenspiel und kreative Angebote sind daher ein fester Bestandteil in unserer Kindertageseinrichtung. Hier wird den Kindern die Möglichkeit gegeben, ihre gestalterischen, musikalischen und tänzerischen Fähigkeiten zu entfalten, indem sie selbst sehen, hören, fühlen, handhaben, balancieren, riechen und schmecken können.

Die Erzieher schaffen den Rahmen hierfür, indem sie den Kindern vielfältiges Material, genügend Zeit und räumliche Möglichkeiten bieten.

Wichtig ist uns, dass die Kinder selbstständig an die Materialien gelangen können und genügend Zeit zum Ausprobieren und Beobachten haben.

Praktische Durchführung

Im Tagesablauf wird den Kindern die Möglichkeit gegeben, verschiedene Materialien auszuprobieren um sich selbst zum Beispiel in Wort, Bild und Bewegung auszudrücken.

Die freie Wahl von Spielort und -material wird jedem Kind ermöglicht. Je nach Interesse und Begabung entscheidet jedes Kind für sich, ob es malen, modellieren, sich im Rollenspiel verkleiden, etwas gestalten, lesen oder betrachten, sich zur Musik bewegen oder Musik hören möchte. Oft erschließt sich das Kind diese Zugänge durch passives Tun, Beobachtung und Nachahmung.

Die Erzieher sind sich bewusst, wie prägend hier die Vorbildfunktion für jedes Kind ist.

Sie beobachten, wie die Kinder die Welt mit ihren eigenen Neigungen wahrnehmen, was sie interessiert, was sie ignorieren, was sie selbstständig tun möchten oder wo sie lieber Abstand nehmen.

Musikalische Erfahrungen

Mit Liedern, Bewegungs- und Fingerspielen, Reimen, Rhythmen, Klängen und Musikinstrumenten laden wir alle Kinder ein, ihre Emotionen auszudrücken und ihre kognitiven Fähigkeiten auszubilden. Grundsätzlich berücksichtigten wir, dass Musik eine Aufforderung zur Bewegung beinhaltet. Die Erzieher schaffen daher im Tagesablauf die hierzu notwendigen Voraussetzungen.

Zur besonderen Förderung im musischen Bereich bieten wir den Kindern eine musikalische Früherziehung an. Wir erfassen hier die Kinder im Alter von 4 - 6 Jahren, die von einer Fachkraft mit zusätzlicher Qualifikation begleitet und gefördert werden.

Gestalterische Erfahrungen

Darüber hinaus fördern wir die kindliche Kreativität und schöpferische Prozesse durch verschiedene Materialien, die sich zum freien Gestalten besonders gut eignen, z.B. Knete, Kleister, Farben, Wasser, Sand und Holz. Wir bieten den Kindern damit die Möglichkeit, eigene Interessen zu entdecken und Fähigkeiten zu entwickeln. Es kommt uns nicht auf Perfektion an, sondern auf die Energie und Freude, die das Kind aufbringt, um Neues zu schaffen.

Beim Umgang mit dem Material hilft den Kindern unser nachvollziehbares Ordnungssystem und mit den Kindern entwickelte Regeln für die sachgerechte Handhabung.

Auch unser Außenbereich bietet eine Vielzahl von ästhetischen Erfahrungsmöglichkeiten, z.B. das Matschen mit Sand und Wasser oder das Entdecken einer Pfütze.  

Mitgeltende Unterlagen (einzusehen im Kindergarten):

  1. MU1 Materialliste

1.16 Erziehung und Bildung zur kulturellen Aufgeschlossenheit

Kulturelle Bildung und Erziehung

In unserem städtischen Kindergarten ist uns jede Familie - egal aus welchem Hintergrund, welcher Kultur oder Tradition - willkommen. Das Fundament unserer Arbeit ist, dass jedes Kind einzigartig ist.

Wir nehmen das Kind als Individuum an und schenken ihm Liebe und Anerkennung und helfen ihm somit, sich selbstständig in seiner Welt zurechtzufinden und dabei glücklich zu sein.

Unser Kindergarten ist ein öffentlich verantworteter „Ort für Kinder“, der den privat verantworteten Ort der Familie ergänzt und erweitert. Er bildet eine gesellschaftlich geprägte Umgebung, in der Kinder unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Kultur ihren Fragen nach der eigenen Identität und der Identität der anderen nachgehen können. Unser Kindergarten ist ein Ort, an dem Kinder oft zum ersten Mal und in jedem Fall über einen längeren Zeitraum Gemeinschaft mit vielen anderen Kindern unterschiedlicher Herkunft erfahren. Die persönlichkeitsbildende und erkenntnisbildende Qualität dieser Kindergemeinschaft zeichnet unseren Kindergarten aus.

Jedes Kind erfährt in unserer Einrichtung eine vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung, das bedeutet, jedes Kind findet Anerkennung und Wertschätzung als Individuum und als Mitglied einer bestimmten sozialen Gruppe. Dazu gehört Selbstvertrauen und das Wissen um den eigenen Hintergrund. Auf dieser Basis ermöglichen wir Kindern, Erfahrungen mit Menschen zu machen, die anders aussehen und sich anders verhalten, so dass sie sich mit ihnen wohlfühlen und Empathie entwickeln können. Das kritische Denken von Kindern über Vorurteile, Einseitigkeit und Diskriminierung anzuregen heißt auch, sich darüber zu verständigen, was fair oder unfair ist.

Von da aus können Kinder ermutigt werden, sich aktiv und gemeinsam mit anderen gegen einseitige oder diskriminierende Verhaltensweisen zur Wehr zu setzen, die gegen

sie selbst oder andere gerichtet sind. Für Kinder kann dies z.B. die Arbeit mit Geschichten und Bildern - ob als Foto, Hörspiel oder Text - sein. Somit werden Kinder nicht so direkt und persönlich mit diesem Thema konfrontiert und sie werden zugleich emotional angesprochen.

Interkulturelles Lernen ist untrennbar mit interreligiösem Lernen verbunden. Zum interreligiösen Lernen gehört sowohl das Entdecken der eigenen religiösen Heimat als auch der Umgang mit religiös Fremdem.

Der kirchliche Jahreskreis bietet immer wieder Erfahrungsmöglichkeiten, um das typische einer Jahreszeit mit dem Leben in Beziehung zu bringen und menschliche Befindlichkeiten zu entdecken und bewusst werden zu lassen.

Das Begehen religiöser Feste und Feiern, wie z.B. Ostern, Stankt Martin und Nikolaus, gehört verlässlich in unseren Jahresablauf.

Die Kinder machen dadurch lebendige Erfahrungen, wie etwa Annahme, Liebe, Geborgenheit, Vertrauen, Verständnis, Vergebung und Neuanfang.

Unsere Einrichtung besuchen viele Kinder mit Migrationshintergrund. Aus diesem Grund ist der Schwerpunkt unseres Familienzentrums die interkulturelle Öffnung. Unter dem Motto "Wir öffnen unsere Türen" finden regelmäßig Angebote für alle Familien statt. Diese Angebote dienen dazu, um mögliche Hemmungen und Unsicherheiten im Bereich der unterschiedlichen Kulturen abzubauen. Durch die Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner werden außerorts, sowie im Familienzentrum niederschwellige Angebote (Kochnachmittage, Bastelangebote, Deutschkurse etc.) geschaffen. Ein türkischer Sozialberater steht uns als Berater und Vermittler in Elterngesprächen und im Team zur Verfügung. Jährlicher Höhepunkt unserer Einrichtung ist das Moscheefest der türkisch- islamischen Gemeinde. Hier unterstützen wir bei einem Tag der offenen Tür die Gemeinde mit Angeboten für die Kinder.

Wir stellen Eltern Informationsflyer in unterschiedlicher Sprache zur Verfügung.

Eine Mitarbeiterin mit Migrationshintergrund ist Ansprechpartnerin für diesen Bereich.

Jedes Jahr findet zum neuen Kindergartenjahr ein Kennenlernfest für alle Familien des Kindergartens statt. Es dient dazu, dass die Familien untereinander Kontakt aufnehmen, sich austauschen und kennenlernen.

Literatur: Die Bildungsbereiche im Kindergarten, Sigrid Weber Kindergarten heute 9/2000 und 4/2012

1.17 Umgang mit Medien in der Kita

Bildungsbereich Umgang mit Medien

Kinder wachsen heute von Geburt an mit Medien auf - Medien verstanden als Instrumente zur Vermittlung von Informationen von einer Person zur anderen. Sie sind in der Lebenswelt der Kinder allgegenwärtig und greifen auch in unserer Kita in alle Bildungsbereiche mit ein. Wir unterstützen und begleiten Kinder ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechend, auf dem Weg zu einem interessierten, sensiblen aber auch kritischen Umgang mit den Medien.

Neben dem Lesen, Schreiben und Rechnen zählt die Ausbildung von Medienkompetenz in den Bildungsgrundsätze NRW als weitere Kulturtechnik.

Medienbildung versteht sich vom Subjekt ausgehend. „Sich bilden“, als Aneignung von Welt. Sie ist nicht an ein bestimmtes Lebensalter gebunden, denn Medien sind Teil der kindlichen Lebenswelt. Ihre Nutzung und die Kompetenz im Umgang sind Bestandteil lebenslangen Lernens und kann als Teil der Allgemeinbildung gesehen werde, ist Teil der Persönlichkeitsbildung.

Die Fachkräfte unserer Kindertageseinrichtung verfügen über medienpädagogische Kompetenzen und entdecken mit den Kindern Medien im Alltag.

Altersentsprechend setzen wir mit dem Medium an, das für unsere Kinder durchschaubar bleibt: dem mündlichen Erzählen, das über Gestik und Spiel, sprachliche Darstellung und bildliche Vorstellung verbindet. Daraus entwickeln sich eigene Geschichten und einfache Rollenspiele - die ersten Schritte zur aktiven Medienarbeit

Ein wichtiges Medium im Kindergarten ist das Buch.

Sowohl bei der eigenständigen Betrachtung eines Buches als auch beim Vorlesen lernen die Kinder Bücher als solche kennen, d.h. sie nehmen deren Charakteristika (Einband, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Text usw.) wahr, erlernen deren Handhabung (Halten, Umblättern etc.) und beginnen, zwischen verschiedenen Arten von Büchern zu differenzieren (Bilderbücher, Sachbücher, Lexika usw.).

So kann z.B. eine digitale Kamera von Kindern selbst genutzt werden, um eigene Aktivitäten festzuhalten oder Projekte zu dokumentieren. So halten Kinder aktiv Lernprozesse fest und erlangen, in spielerischer und kreativer Form, Medienkompetenz.

Auch Tablets bieten Möglichkeiten der kreativen Nutzung. Ob als Zugang zur gemeinsamen Internetrecherchen oder als Fotoapparat bei Ausflügen. Kinder können sich Fotos auf dem Tablet anschauen, Geschichten dazu erzählen und Erlebnisse reflektieren.

Der Zugang zu Musik und zu auditiven Angeboten kann auch digital unterstützt werden. Durch moderne Speichermedien, z.B. einer Toniebox können neue anregende Spielmöglichkeiten entstehen.

Weitere medienpädagogische Angebote: Büchereibesuche

Folgende weiteren Medien stehen den Kindern zur Verfügung:

  •  Tablets mit angemessenen Apps
  •  Plapperbrett und Sprechklammern
  •  Toniebox
  •  Kopfhörer
  •  Tonies

1.18 Alltagsintegrierte Sprachbildung

Bedeutung der Sprache für das Kind

Sprache ermöglicht dem Kind das Begreifen der Welt, dient der Kommunikation und ermöglicht ihm das Denken. Somit öffnet Sprache ihm ein Tor zur Bildung. Sprache ist kein von anderen Bereichen trennbarer Bildungsbereich, sondern zieht sich durch alle anderen Bildungsbereiche. „Ein Wort, das ein Kind nicht kennt, ist ein Gedanke, den es nicht denken kann“ (Maier 2003). Sprache teilt sich auf in verbale und nonverbale Kommunikation, wobei diese bei jüngeren Kindern dominiert. Sie kommunizieren überwiegend durch Mimik und Gestik, auch stille, zurückhaltende Kinder nutzen diese Form der Kommunikation.

Beobachtung und Dokumentation

Grundlage jeder Sprachbildung ist eine frühzeitig einsetzende Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen Entwicklung. Wir orientieren uns dabei an §13b KiBiz und der Broschüre Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich –Grundlagen für Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

In unserer Kindertageseinrichtung wird das Verfahren Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen (BaSiK) angewendet.

Die Dokumentation nach BaSiK erfolgt für jedes Kind einmal im Jahr.

Diese Dokumentation bildet die Basis für die pädagogische Arbeit und wird im Elterngespräch genutzt, insbesondere wenn eine sprachtherapeutische Förderung angestrebt wird.

(Siehe auch Standard 10)

Alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung

Sprachbildung findet in allen Situationen des Kindergartenalltags statt. Das Aufgreifen alltäglicher vom Kind selbstgemachter Erfahrungen bietet vielfältige Sprachanlässe. Kinder entwickeln Freude an Sprache und Sprechen wenn ihre sprachlichen Handlungen in sinnvolle Zusammenhänge gestellt sind und die Themen ihre eigenen Interessen berühren. Alltagsintegrierte Sprachbildung findet bei uns in allen Situationen und pädagogischen Prozessen des Kindergartenalltags statt, denn im aktiven Umgang mit Personen, Gegenständen und Vorgängen in unserer Umwelt erleben und erproben Kinder ihre Sprache. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst und da einige unserer Kinder Sprachauffälligkeiten zeigen, nehmen wir diesen Bildungsbereich besonders ernst. Des Weiteren ist uns eine Dialoghaltung sehr wichtig. Sie gilt nicht nur um Umgang mit Erwachsenen, sondern auch bei Kindern aller Altersstufen. Sprachliche Bildung wird hierbei systematisch in den Kindergartenalltag integriert, sodass alle Kinder davon profitieren können. Hier ist es wichtig zu lernen, den Kindern als Erwachsener nicht vorweg zu greifen, sondern abzuwarten und die Kinder sprechen zu lassen. Für alle Kinder offen zu sein und eine Beziehung anzubieten, scheint uns ebenso unumgänglich. Es ist uns wichtig, dass spontane oder geplante Sprachförderung immer in eine natürliche Sprechsituation eingebettet sind. Geplante Angebote zur Sprachförderung sind unter anderem Bilderbuchbetrachtungen, Rhytmikstunden, Rätsel- und Ratespiele, Lieder, Kreisspiele, Reime, Spiele zur Förderung der Mundmotorik (wie z.B.: pusten, schnalzen, Zungenspiele), Rollenspiele und vieles mehr. Hier beschäftigen sich die Kinder meist in kleinen Gruppen, damit jeder die Möglichkeit hat sich sprachlich zu beteiligen. In der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung hat sich der alltägliche Morgenkreis in den Gruppen etabliert. Er ist ein wichtiges gemeinschaftliches Ereignis am Tagesbeginn. Kinder und Erzieherinnen einer Gruppe oder der gesamten Einrichtung kommen zusammen, um sich als Gemeinschaft zu erleben. Dabei ist nicht nur der Morgenkreis selbst ein wichtiges wiederkehrendes Ritual, sondern auch der Ablauf. Typische Elemente unseres Morgenkreises sind: Begrüßung der Kinder (Namensbenennung), Feststellen der Vollständigkeit der Gruppe (Zählen), bzw. des Fehlens einzelner Kinder, Nennen des Wochentages, veranschaulicht durch Bildmaterial der kleinen Raupe Nimmersatt, Besprechen der Aktivitäten des Tages oder der Woche, Gemeinsames Singen. Wir ermutigen die Kinder zur richtigen Aussprache und loben sie. Weiterhin achten wir besonders darauf, dass die Kinder in ganzen Sätzen sprechen, abwarten und andere ausreden lassen, eine angemessene Wortwahl benutzen, ihre Wünsche, Bedürfnisse und Gefühle in Worte fassen und eine freundliche Ausdrucksweise benutzen. Hier sind wir uns auch der Vorbildfunktion der Erwachsenen bewusst.

Rolle der Erzieherin in der Sprachbildung

Durch Fortbildungen sind alle Teammitglieder mit den Grundlagen der sprachlichen Entwicklung des Kindes vertraut und wissen um die Bedeutung der Sprache für das Kind. Die Vorbildfunktion als Sprechender und die Rolle als aktiv Zuhörender bedeutet gerade im Zusammensein mit jüngeren Kindern, durch Beobachtung ihrer Mimik und Gestik mit ihnen zu kommunizieren, ihre Wünsche, Bedürfnisse und Gefühle daraus abzuleiten und ihnen Worte dafür zu geben.

Die Sprache des Kindes wird nicht korrigiert, sondern richtig gespiegelt, gegebenenfalls wird die Aussage des Kindes erweitert oder es werden inhaltlich korrektere Worte eingefügt.

Zusammenarbeit mit Eltern

Sprachbildung ist ein wichtiges gemeinsames Anliegen von Familien und Kita

Daher tauschen wir uns regelmäßig mit den Eltern im Entwicklungsgespräch über die Sprachentwicklung des Kindes aus. Eltern, deren Kinder Unterstützung beim Spracherwerb brauchen, geben wir Anregungen, wie sie ihr Kind auch zu Hause fördern können (Sprachspiele, Fingerspiele, Bilderbücher usw.). Auf Fragen der Eltern bezüglich Spracherwerb oder Sprachproblemen ihrer Kinder gehen wir ein und suchen gemeinsam nach Lösungen. Eltern, deren Kinder Spracherwerbsprobleme zeigen, wird empfohlen, ihr Kind beim Logopäden vorzustellen. Die Videografie ist ein gutes Werkzeug zur Beobachtung, Reflexion und Kommunikation mit Familien bzw. Bezugspersonen in der sprachlichen Bildung.

Erst- und Zweitsprache

Die Erstsprache des Kindes wird wertgeschätzt, denn sie ist ein Teil seiner Identität (Bindung an Familie und Kultur). Die Zweitsprache wird auf die Erstsprache aufgesetzt, d.h. ein Kind, das nicht deutsch als Muttersprache spricht, soll diese nicht unterdrücken, sondern die Zweitsprache personengebunden erlernen. Für unsere Situation bedeutet das, dass die Kinder im Elternhaus weiter ihre Muttersprache festigen und in der Einrichtung deutsch sprechen bzw. die deutsche Sprache erlernen.

Literacy

Der Begriff Literacy umfasst im eingegrenzten Sinn Lese- und Rechtschreibkompetenz.

Die erweiterte Beschreibung beinhaltet alle Erfahrungen in der Erzähl-, Schreib- und Schriftkultur, wie: sprachliche Abstraktionsfähigkeit, Freude am Lesen und am Umgang mit Büchern, sich einlassen auf Schriftsprache und Medienkompetenz.

In unserer pädagogischen Arbeit finden sich folgende Angebote zur Anregung und Erweiterung der Lese- und Rechtschreibkompetenzen wieder: die Buchstaben und Zahlenplakate; die Leseecke; Hörspiele (CD); Reime- und Sprachspiele; Anlaut- und Buchstabenspiele; Piktogramme, Fotos, Plakate und Poster; Tafel; Portfolios der Kinder; Kataloge; wenn angemessen auch Zeitungen. Die zusätzliche Fachkraft für den Bereich Sprache entwickelt gezielte Angebote, um den Kindern auf spielerische Art Buchstaben und Zahlen näher zu bringen z.B. das Buchstabenhaus, in dem Buchstabenstempel, Magnetbuchstaben und Zahlen uvm. vorhanden sind, um Kleingruppenangebote umzusetzen.

Portfolioarbeit

Das Portfolio regt die Kinder an, Sprache einzusetzen und eröffnet ihnen unterschiedliche Möglichkeiten, verbale Sprache und Bild- und Schriftsprache zu erfahren, einzusetzen und zu vertiefen.

Kinderkonferenzen/Gespräche

Regelmäßige Kinderkonferenzen und Gesprächsrunden fördern die Verknüpfungen von Sprache und Denken, verlangen Gesprächskultur sowie das Selbstbewusstsein, eigene Standpunkte sprachlich auszudrücken, aber auch das aktive Zuhören.

Mitgeltende Unterlagen:

MU1 Bundesprogramm ,,Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist"

Quellen:

MFKJKS des Landes NRW: Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kinderbetreuung und Schulen im Primarbereich. Freiburg: Herder 2016

Maier, Wolfgang: Deutsch lernen in Kindergarten und Grundschule. Auflage München: Don Bosco 2003.

1.19 Pädagogische Angebote im letzten Kitajahr

Die Schulanfänger im letzten Kindergartenjahr

Die Schulvorbereitung beginnt nicht erst im letzten Kindergartenjahr sondern vom ersten Tag an. Das Spielen ist die wichtigste Lernform für Kinder. So erlangen sie auch ihre Schulfähigkeit. Kindertageseinrichtungen und die Familien legen den Grundstein für lebenslanges Lernen, indem Leistungsbereitschaft, Neugier, Probleme lösen, Freundschaften, Dialogbereitschaft, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit gefördert werden.

Im letzten Kindergartenjahr ist zu erkennen, dass die Kinder in einem Spannungsverhältnis zwischen Vertrautem, Verlässlichem, immer Wiederkehrendem und in Erwartung eines neuen Lebensabschnittes mit Ungewohntem, Unbekanntem und Verunsicherndem leben. Dies wiederum vollzieht sich in einem sehr individuellen Erleben.

In ihrem letzten Kindergartenjahr wollen wir die Kinder noch einmal in besonderer Weise herausfordern, sie ermutigen und ihnen zum Teil auch neue Anreize bieten. Vor dem Übergang eines Kindes von der Kita in die Grundschule beschäftigen sich Erzieherinnen, Eltern, Lehrkräfte und natürlich die Kinder selbst damit, was wohl nötig sein wird, damit das Leben und Lernen dort möglichst gut gelingt (siehe auch Standard Kooperation mit der Grundschule).

Ein Kind, das in die Schule kommt, sollte bestimmte Kompetenzen im emotionalen, sozialen, kognitiven, motorischen und im lebenspraktischen Bereich entwickelt haben. (MU1)

Kompetenzen im emotionalen Bereich:

Selbstvertrauen, Selbstbewusstsein, Kritikfähigkeit, Zuversicht, sich realistisch einschätzen können.

Unsere Förderung im Alltag:

Durch Wertschätzung und Anerkennung kann das Kind Selbstvertrauen entwickeln. Durch im Alltag selbstgewählte Aufgaben übernehmen die Kinder Verantwortung, und stärken dadurch ihr Selbstbewusstsein. Sie erlangen Zuversicht durch unsere positive Resonanz und das Wahrnehmen ihrer Erfolge. Falls Kritik angebracht ist, so wird diese sachlich geäußert. Nicht das Kind, sondern die Sache wird kritisiert. Das Kind soll sich realistisch einschätzen können. Dies erreichen wir, indem wir Lob und Kritik in gutem Gleichgewicht halten. Wir lassen es eigene Erfahrungen sammeln, positiv wie negativ. Dadurch, dass wir nicht zu schnell eingreifen, werden Lösungen nicht gleich vorgegeben.

Kompetenzen im sozialen Bereich:

Gruppenzusammenhalt stärken, Freundschaften schließen und pflegen, Empathie, Offenheit, Konflikte lösen können, respektvoller Umgang mit anderen, Verantwortung für sich und andere, Regelbewusstsein, Bedürfnisse äußern und zurückstellen können.

Unsere Förderung im Alltag:

Der Umgang mit Regeln wird während der gesamten Kindergartenzeit erfahren. Auch lernen die Kinder täglich den respektvollen Umgang miteinander. Deshalb wird ein kritisiertes Verhalten des Kindes in einem Gespräch reflektiert.

Vermehrt werden dem Kind Aufgaben und Verantwortungen übertragen. Dazu setzen wir Regelbewusstsein voraus, denn die Regeln der Gruppe und später der Klasse sollten verbindlich sein. Es lernt, die Konsequenzen für sein Tun zu tragen. Gemeinsame Aktivitäten werden für die Kinder einer Gruppe oder gruppenübergreifend angeboten. Dadurch wird der Gruppenzusammenhalt gestärkt. Es entsteht ein „Wir-Gefühl“.

In gelegentlichen Kinderkonferenzen lernt das Kind, seine Bedürfnisse zu äußern, evtl. durchzusetzen oder zurückzustellen. Es darf mitentscheiden, denn jeder hat ein Mitspracherecht. Es lernt, dass es ernstgenommen wird, aber auch die Meinung des anderen zählt.

Kompetenzen im kognitiven Bereich:

Konzentration, Ausdauer, Mengen- und zahlenbezogenes Wissen, Sprachkompetenzen werden vertieft und erweitert. Fähigkeit zum logischen und folgerichtigen Denken, Merkfähigkeit.

Unsere Förderung im Alltag:

Jedes Kind entwickelt ein anderes Lerntempo. Wir beobachten die einzelnen Kinder und unterstützen sie, indem wir ihnen gezielte Impulse, besonders aus ihrem Interessensgebiet geben. Dadurch findet eine gezielte Förderung statt.

Bei Erzählungen und Geschichten wird vermehrt darauf geachtet, dass das Kind die Inhalte wiedergeben kann. Angefangene Spiele werden zu Ende gebracht. Somit werden Ausdauer und Konzentration gefördert. Informationen in andere Gruppen oder zu Hause weiterzugeben wird in diesem Jahr gefördert, denn auch in der Schule wird dies verlangt. Im letzten Kindergartenjahr setzen wir im mathematischen Bereich das „Zahlenland“ und im sprachlichen Bereich „Hören, Lauschen, Lernen“ oder „Wuppi“ ein.  Neugier und der Spaß am Experimentieren und folgerichtigen Denken wird durch das Programm „Haus der kleinen Forscher“ angeregt.  

Kompetenzen im motorischen Bereich:

Fließende, geschickte Bewegungen, gute Körperwahrnehmung, Auge-Handkoordination, Körperspannung

Unsere Förderung im Alltag:

Wir achten auf gezielte und freie Bewegungsangebote im Freispiel. Beispielsweise haben wir einen Außenbereich mit gezielt gewählten Spielgeräten die zu verschiedenen Bewegungsabläufen anregen. Regelmäßig werden in dem großzügig ausgestatteten Turnraum Bewegungsangebote durchgeführt, die die Entwicklung der Kinder fördern. Ergänzend bieten wir Spaziergänge in der näheren Umgebung und hin und wieder Wanderungen an.

Kompetenzen im lebenspraktischen Bereich:

Die Fähigkeit zur Selbstorganisation, sich in der Schule und auch im späteren Leben gut zurechtfinden, sich für seine Sachen verantwortlich fühlen, allgemeine Selbständigkeit, Räumlichkeiten und Bezugspersonen wechseln können, sich alleine an- und ausziehen, aus eigenem Antrieb etwas erreichen.

Unsere Förderung im Alltag:

Im freien Spiel wird die Freude am selbständigen Tun und an der Entdeckungsfreude gefördert. Dazu geben wir dem Kind Impulse. Ebenfalls gehen wir im Freispiel auf Dinge ein, die gerade für sie aktuell sind. Auch halten wir es für wichtig, dass das Kind sich für seine Sachen verantwortlich fühlt. Dabei achten wir darauf, dass benutzte Dinge ordentlich fortgeräumt werden, es sich allein an- und ausziehen und seine Schuhe zubinden kann. Zügiges Erledigen der Aufgaben ist ebenfalls in der Schule erforderlich. Aus diesem Grund ist es für uns wichtig, dass das Kind eine Sache ohne Unterbrechung zu Ende führt. Um das Verantwortungsgefühl der Kinder zu fördern, führen die Vorschulkinder selbst gewählte Aufgaben durch.   

Zudem finden in jedem neuen Kindergartenjahr unsere sogenannten „Schulkinderspiele“ statt. Diese werden von zwei pädagogischen Fachkräften begleitet und in je nach Gruppengröße in Kleingruppen einmal wöchentlich bearbeitet. In diesen Treffen werden Arbeitsblätter zu Buchstaben oder Zahlen, Spiele zu Silben, Schleifenorden uvm. angeboten.

Mitgeltende Unterlagen (einzusehen im Kindergarten):

MU1 Schulfähigkeitsprofil NRW

1.20 Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita

Erziehungspartnerschaft

Erziehungspartnerschaft bedeutet für uns, an der Seite der Eltern zu stehen und den Blick gemeinsam auf das Kind zu richten mit dem Ziel, Kindern die bestmöglichen Entwicklungschancen zu geben.

In einer funktionierenden Erziehungspartnerschaft gibt es aber durchaus auch Konflikte. In diesem Fall sind Gespräche mit den Eltern sehr wichtig; offene Gespräche, in denen es zum Austausch über die Vorstellung von Erziehung und Partnerschaft kommt. Dies mit Eltern offen und konstruktiv zu besprechen, schafft den Boden für eine gelingende Zusammenarbeit. Die individuelle Lebenssituation des Kindes in seiner Familie steht dabei im Vordergrund.

Beteiligung

Wir verstehen Beteiligung als Oberbegriff, der alle Formen der Mitwirkung (Information, Anhörung, Einvernehmen, Mitentscheidung) umfasst.

Die Einbeziehung von Eltern in wesentlichen Angelegenheiten meint konkret z.B. die Ausgestaltung der Öffnungszeiten, die Kapazitäts- bzw. Strukturveränderungen, die konzeptionelle Arbeit und Personalfragen.

Informationen für Eltern

Aktuelle und schriftliche Informationen über die Einrichtung selbst, Einladungen, Broschüren sowie Fotos von gemeinsamen Aktivitäten sind an einem zentralen Ort in der Einrichtung zu finden. Vor der Aufnahme des Kindes erhalten die Eltern in persönlichen Gesprächen Informationen über die organisatorischen Rahmenbedingungen der Einrichtung sowie der pädagogischen Qualität der Arbeit. Die Konzeption steht allen Eltern zur Einsicht offen. Bei Bedarf erhalten die Eltern Einsicht in das Qualitätsmanagementhandbuch.

Über alle Belange der Einrichtung, z.B. geplante Aktivitäten, Feste, Veranstaltungen, Krankheiten usw., erhalten die Eltern regelmäßige schriftliche Informationen in Form unserer Kita- Info- App. die jede Familie verpflichtend benutzen muss. Broschüren über z.B. Kinderkrankheiten, Zahnprophylaxe, Unfallverhütung und Ernährung werden den Eltern an die Hand gegeben.

Der Austausch von Informationen zwischen Eltern und Fachdienststellen zur bestmöglichen Entwicklungsförderung erfolgt regelmäßig z.B. in Form von Elterncafés.

Räumliche Bedingungen

Einladende und erwachsenengerechte Aufenthaltsmöglichkeiten für Eltern, z.B. während der Eingewöhnungszeit der Kinder zur Überbrückung der Wartezeit, für Elterncafés, Elternabende, Fachvorträge usw., stehen den Eltern zur Verfügung. Die Eltern haben ebenfalls die Möglichkeit bestimmte Räumlichkeiten der Einrichtung für Aktionen zu nutzen (für Flohmärkte, Fördervereinssitzungen, o.ä.), sofern deren Zweck dem Kindergarten zu Gute kommt. 

Begrüßung und Verabschiedung

Alle Eltern und Kinder werden persönlich begrüßt, wobei den Bedürfnissen der Kinder besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Um den Übergang in die Kita zu erleichtern, besteht für Eltern die Möglichkeit, eine längere Zeit im Gruppenraum zu verweilen (siehe Prozess Eingewöhnung). Tür- und Angelgespräche bei der Bring- und Abholzeit werden zur Beziehungspflege mit den Eltern genutzt.

Teilnahme am Kita-Alltag

Alle Eltern haben jederzeit - nach Absprache - die Möglichkeit zu hospitieren, gemeinsam geplante Aktivitäten zu unterstützen und eigene Ideen einzubringen.

Elterngespräche und Beratungsangebote

Immer wenn Eltern ein Gespräch wünschen, wird dies möglichst unverzüglich umgesetzt. Mindestens jährlich finden individuelle Elterngespräche statt. Die Entwicklung des Kindes wird anhand eines Entwicklungsbogens dokumentiert und den Eltern zur Einsicht gegeben (siehe Prozess Beobachten und Dokumentieren).

Auf Wunsch bekommen die Eltern Informationen über Hilfe und Beratung in Erziehungsfragen und evtl. werden auch Kontakte zu unterschiedlichen Institutionen, z.B. Beratungsstellen oder Jugendamt, hergestellt. Fester Bestandteil unserer Elternarbeit ist das Angebot, kostenlos Beratungen mit Fachdienststellen in Anspruch zu nehmen. Bei Bedarf erhalten Interessierte Unterstützung bei sprachlichen Auffälligkeiten sowie bei Fragen von Familien- und Erziehungsproblemen durch externe Fachkräfte. 

Alle Gespräche werden absolut vertraulich behandelt.

Mitwirkung in Gremien

Die Eltern haben das Recht, eine Elternvertretung zu wählen. Die Einrichtung unterstützt die Elternvertretung organisatorisch, kooperiert in vielfältiger Weise mit ihr und beteiligt sie an wichtigen Entscheidungen. Einmal jährlich findet eine Elternversammlung statt, zu der schriftlich eingeladen und bei der der Elternbeirat gewählt wird. Diese Versammlung bietet eine gute Gelegenheit, einen Ausblick auf das kommende Kindergartenjahr zu geben und allen Eltern die Möglichkeit, sich mit Wünschen und Ideen einzubringen.

Der auf diesem Weg gewählte Elternbeirat kann sich auf Kreisebene zum Jugendamtselternbeirat zur Wahl stellen und einbringen.

Die Zusammenarbeit mit Eltern während der Eingewöhnungszeit

Schon vor der Aufnahme des Kindes findet ein Elterninformationsabend statt und erste Kontakte können geknüpft werden. Individuelle Gewohnheiten des Kindes, Abneigungen und Vorlieben können besprochen und somit bei der Eingewöhnungsphase berücksichtigt werden. Auf der Grundlage des Eingewöhnungskonzepts wird ein individuelles Vorgehen für die Eingewöhnung des Kindes mit den Eltern besprochen und praktiziert. Während der gesamten Eingewöhnungszeit werden intensiv Erfahrungen und Beobachtungen ausgetauscht und bei der weiteren Eingewöhnung berücksichtigt.

Evaluation

Alle zwei Jahre werden die Eltern anonym befragt, wie zufrieden sie mit den Zielen der pädagogischen Arbeit und dem organisatorischen Ablauf der Einrichtung sind. Die Ergebnisse werden bekanntgegeben und über mögliche Veränderungen wird mit den Eltern diskutiert.


2. Organisatorische Prozesse


2.01 Zusammenarbeit von Träger und Leitung der Kindertageseinrichtung

Kurzbeschreibung

Dieser Prozess beschreibt die Zusammenarbeit von Träger und Leitung der Kindertageseinrichtung

Prozessbeteiligte

der Träger, vertreten durch

  • Behördenleiter (hier: Bürgermeister)

  • Stadtrat / Fachausschuss

  • Fachbereichsleiter

  • zuständigen Sachbearbeiter

und Leitung der Kindertageseinrichtung

Prozessziel

Gewährleistung eines konstruktiven, reibungslosen Ablaufes in der Strukturierung der Kindertageseinrichtung.

Prozessbeschreibung

Der Träger besetzt die Leitungsstelle der Kindertageseinrichtung.

Die jeweiligen Verantwortlichkeiten zwischen Träger und Leitung sind strukturiert und festgelegt.

Dem Träger obliegt die Erhaltungs-, Entwicklungs- und Überprüfungsverantwortung.

Träger und Leitung der Kindertageseinrichtung tauschen sich über relevante Informationen zeitnah und verlässlich aus.

Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII, des KiBiz; die Erfüllung des gesetzlichen Förderauftrages, sowie Arbeitsrecht, Arbeits- und Unfallschutz etc. zu beachten.

Die Leitung der Kindertageseinrichtung wird durch die verantwortlichen Sachbearbeiter der Verwaltung in alle Entscheidungsprozesse, die die Kindertageseinrichtung betreffen mit einbezogen. Unter anderem bei der Bedarfsentwicklung, der Qualitätssicherung, des Personalmanagements, des Finanzmanagements und der Bau- und Sachausstattung.

Diese Entscheidungen sind sachbezogen und für alle Beteiligten nachvollziehbar zu treffen.

Der Träger wird informiert, welche außenstehenden Institutionen in die Arbeit der Kindertageseinrichtung einbezogen werden.

Einmal im Jahr kommen Träger und Leitung der Kindertageseinrichtung zu einem Entwicklungsgespräch, das alle Bereiche umfasst zusammen.

Träger und Leitung arbeiten konstruktiv, wertschätzend und auf einer vertrauensvollen Basis miteinander.

2.02 Organisation und Ablauf von Teamsitzungen und Gestaltung Dienstplan

Teambesprechungen

In unserer Kindertageseinrichtung ist der Austausch über die pädagogische Arbeit, die Gestaltung von Angeboten und Aktivitäten, Arbeitseinteilungen, Fragen und Probleme mit Kindern und vieles mehr, wichtig und notwendig. Deshalb findet mit allen Kolleginnen 14- tägig am Dienstag von 16:30 – 18:30 Uhr eine Teamsitzung statt, in der alle wichtigen Themen der Einrichtung besprochen werden. Inhalt der Teambesprechungen sind die Planung und Weiterentwicklung des pädagogischen Angebots, die Zusammenarbeit mit den Familien, die berufliche Fortbildung, Verantwortlichkeiten für bestimmte Aufgaben, Probleme und Konflikte sowie Verwaltungsangelegenheiten. Bei Bedarf können Trägervertreter oder externe Fachkräfte beteiligt werden.

Durchführung

Die Teamsitzung wird von der Leiterin geplant, vorbereitet und geleitet. Die Tagesordnungspunkte, werden an alle Mitarbeiter ca. eine Woche vorher per Mail verschickt.  

Die Teambesprechung ist nachfolgenden Punkten gegliedert:

  1. Datum
  2. Auswahl Protokollführer
  3. Termine
  4. Absprachen zu Festen und Feiern
  5. Wichtiges aus den Gruppen
  6. Infos von MA (Fortbildungen, Info Sprachkita, etc.)
  7. Verschiedenes

Dokumentation

Bei jeder Sitzung wird abwechselnd durch die Mitarbeiter ein Absprachenprotokoll geführt. Nicht anwesende Teammitglieder sind verpflichtet die Protokolle zu lesen, um sich zu informieren und die Inhalte der Besprechungen nachzuvollziehen. Zudem wird das Protokoll im Protokollordner abgeheftet und kann so bei Bedarf nachgelesen werden. Die Dienstbesprechungen sind Arbeitszeit und damit verpflichtend für alle Mitarbeiter.

Ein/e MA kann nach Absprache wichtige Infos in der Teamsitzung weitergeben, dies kündigt Sie/ Er im Vorfeld an, sodass es mit in den Tagesablauf aufgenommen werden kann.

Dienstplangestaltung

Der Dienstplan koordiniert die Arbeit der Erzieherinnen, damit die an die Kindertageseinrichtung gestellten Anforderungen zu allen Tageszeiten erfüllt werden. Durch die verschiedenen Buchungszeiten der Eltern, ergeben sich unterschiedliche Betreuungszeiten für die Kinder. In direktem Zusammenhang mit Kinderzahlen und Buchungszeiten, steht der Umfang der Arbeitsstunden der Erzieherinnen. Es gilt also nach Möglichkeiten zu suchen, die Arbeitsabläufe im bestehenden System, für alle Seiten optimal zu gestalten. Der Dienstplan gewährleistet Kontinuität und Verlässlichkeit in den Arbeitsläufen unserer Kita und damit in den Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern. Der Dienstplan stellt zudem sicher, dass die Aufsichtspflicht jederzeit gewährleistet ist.

Das Grundprinzip der Dienstplangestaltung ist, dass immer möglichst viele Erzieherinnen anwesend sind, wenn viele Kinder da sind und dass immer möglichst wenige Erzieherinnen anwesend sind, wenn wenige Kinder da sind. Die Dienstplangestaltung orientiert sich an den Aufgaben, die in unserer Einrichtung zu erledigen sind und enthält flexible Möglichkeiten der Umsetzung.
Zu berücksichtigen sind auch Fehlzeiten, wie Urlaubszeiten (ca. 6 Wochen), Krankheit (ca. 2 Wochen), Fortbildung (ca. 1 Woche)  und Vorbereitungszeit des Personals, sowie kinderfreie Arbeiten (z.B. Entwicklungsberichte und Beobachtungen schreiben, Angebote vorbereiten, Praktikanten anleiten, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Materialbeschaffung, Einkaufen u.v.m.) Nach Möglichkeit werden zusätzliche Dienstzeiten, z.B. durch Elternabende zeitnah durch Minusstunden ausgeglichen. Hierbei werden für die Vollzeitkräfte i.d.R. nicht mehr als 10 Stunden aufgebaut und bei den Halbtagskräften nicht mehr als 7 Stunden.

Die Zuständigkeiten und Kompetenzen der einzelnen Mitarbeiter sind eindeutig festgelegt. Es gibt eine Vertretungsregelung innerhalb der Gruppen, im Notfall müssen die pädagogischen Fachkräfte, Ergänzungskräfte und Praktikanten auch gruppenübergreifend tätig werden. Jede Mitarbeiterin sorgt dafür, dass ihre persönlichen Aufgaben bei Urlaub und Fehlzeiten durch die Vertretungskraft erfüllt werden. Dies erfolgt auf Gruppenebene.

Tariflich festgelegte Pausenzeiten sind im Dienstplan enthalten und berücksichtigen die Bedürfnisse der Mitarbeiter.

Der Dienstplan liegt schriftlich vor und wird in Zusammenarbeit von Leitung und Mitarbeitern für ein Kindergartenjahr erstellt. Abänderungen sind nur mit Zustimmung der Leitung möglich. Der Dienstplan hängt für alle Mitarbeiterinnen sichtbar in den Gruppen aus.

Der Träger erhält zu Beginn des Kindergartenjahres eine Ausfertigung des gültigen Dienstplanes. Alte Dienstpläne sind ein Teil der Dokumentation und werden aufbewahrt.

Mitgeltende Unterlagen (einzusehen im Kindergarten):

Mu1: Protokoll Teamsitzung - Blanko

2.03 Ablauf der gezielten Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Praktikanten

Einarbeitung neuer Mitarbeiter

Die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen ist für uns von entscheidender Bedeutung. Diese Phase der Orientierung wird gezielt begleitet, da in dieser Zeit die größte Chance besteht, auf Haltung und Handlungsmuster im Sinne der pädagogischen Grundhaltung unserer Einrichtung, Einfluss zu nehmen.

Im Laufe der ersten zwei Arbeitswochen, findet ein Einführungsgespräch/Mitarbeitergespräch zwischen der Leitung und der neuen Mitarbeiterin statt. Hierbei lernt die Mitarbeiterin ihre Kolleginnen, deren Aufgaben, sowie die Räumlichkeiten der Einrichtung kennen.

Inhalte des Einführungsgespräches sind zum einen, die pädagogische Ausrichtung und Ziele der Kindertageseinrichtung (Konzeption Kita/ Familienzentrum sowie das Qualitätshandbuch sollen eingesehen werden), sowie organisatorische Regelungen der Arbeitszeiten, Regelungen zu Pausen, Krankheit, Urlaub und Überstunden. Zudem erfolgt eine Belehrung zu Infektionsschutz, Brandschutz, Datenschutz und Schweigepflicht.

Wichtigster Ansprechpartner in der Einarbeitungszeit ist die direkte Kollegin der neuen Mitarbeiterin. Sie steht ihr anfänglich hilfreich zur Seite und übernimmt dabei folgende Aufgaben:

  • Einführung in die Abläufe im Tagesgeschehen und der Kita- und Gruppenregeln.
  • Weitergabe von Informationen zu einzelnen Kindern und Eltern,
  • Hinweise auf Unfallgefahren und gibt einen Überblick, wo welche Materialien zu finden sind.

Nach der ersten, zweiten und vierten Woche findet ein Einzelgespräch mit der Leitung statt, um Fragen und Anliegen zu klären. Beide Seiten sollen hierbei einen Eindruck über die Zufriedenheit während der bisherigen Arbeit, die Motivation und die Zusammenarbeit im Team bekommen. In der ersten Teamsitzung wird gemeinsam reflektiert, wie die Einarbeitung verläuft. Wichtig ist es uns, der Mitarbeiterin das Gefühl zu vermitteln, dass sie willkommen ist und jederzeit Unterstützung gewährt wird, wenn es erforderlich ist. Gleichzeitig ist es wichtig, unsere Erwartungen an die neue Mitarbeiterin zu formulieren.

Einarbeitung von Praktikanten

In unserer Kindertageseinrichtung geben wir Praktikantinnen gerne Einblick in die pädagogische Praxis.

Die Leitung spricht vor dem ersten Praktikumstag einen Vorstellungstermin ab, an dem schon einmal die Räumlichkeiten der Einrichtung gezeigt werden.

Am ersten Arbeitstag stellt die Leitung, die Mitarbeiterinnen und ihre Tätigkeiten vor, führt durch die Räumlichkeiten und zeigt die Gruppe, in der das Praktikum absolviert wird. Bei einem anschließenden kurzen Gespräch wird die Konzeption der Kindertageseinrichtung ausgehändigt und kurz erklärt (wird in der Kita wieder abgegeben). Der/Die PraktikantIn wird angeregt, einen Steckbrief zur Vorstellung für die Eltern, von sich zu erstellen und am ersten Arbeitstag an die Info-Wand zu heften. Die Leitung händigt einen „Leitfaden für das Praktikum“ aus, in dem die Erwartungen von Seiten der Einrichtung konkret aufgeführt sind. (s. MU) Der/Die PraktikantIn wird zudem auf seine/ihre Schweigepflicht hingewiesen und bekommt Informationen über Arbeitszeiten- und Pausenregelung, das Verhalten im Krankheitsfall (Abmelden, Attest) und erhält eine Infektionsschutz- und Brandschutzbelehrung.

Die Leitung steht zu Einzelgesprächen, bei Schwierigkeiten und wenn erforderlich als Vermittler zwischen Praktikantin und Praxisanleiterin, zur Verfügung.

Die Anleitung der Praktikanten wird von der jeweiligen Gruppenleitung oder Praxisanleitung übernommen.

Sie führt zu Beginn des Praktikums ebenfalls ein Gespräch mit dem/der PraktikantIn über bestehenden Regeln in der Kita allgemein, in der Gruppe und auf dem Freigelände. Sie bespricht anstehende Aufgaben der Schule und der Kita mit dem/der PraktikantIn und klärt über evtl. Besonderheiten einzelner Kinder und der Gruppe auf. (Unter Berücksichtigung des Status des/der PraktikantInnen, Schülerpraktikanten sind hier ausgenommen)

Die Praxisanleiterin führt in Abhängigkeit der Praktikumsdauer, regelmäßige Reflexionsgespräche mit der Praktikantin. Dabei regt sie an, Fragen zu stellen und auch Kritik zu äußern.

Mitgeltende Unterlagen:

MU 1 Checkliste Einarbeitung neuer Mitarbeiter

MU 2 Checkliste Einarbeitung von Praktikanten

MU 3 Leitfaden für das Praktikum

2.04 Ablauf des Qualitätsentwicklungsprozess in der Kindertageseinrichtung

Qualitätsentwicklung

Die Qualitätsentwicklung unserer Kindertageseinrichtung ist ein wichtiger und unerlässlicher Prozess für eine gute und wirkungsvolle Pädagogik.

Qualitätsentwicklung ist ein fortlaufender Prozess, der nie endet und immer wieder neu überdacht und kontrolliert wird.

Qualitätsentwicklung in unserer Kindertageseinrichtung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Einem Qualitätsentwicklungsverfahren,
  • Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter,
  • regelmäßigen Teamgesprächen,
  • der Teilnahme an Arbeitskreisen und Leitungsrunden,
  • Nutzung von Fachberatung sowie
  • dem Lesen von Fachliteratur.

Qualitätsentwicklungsverfahren

Wir arbeiten in unserer Einrichtung nach dem Nationalen Kriterienkatalog (pädquis) von Wolfgang Tietze. Qualität bezieht sich hierbei in erster Linie auf eine Auseinandersetzung mit den verschiedenen Bildungsbereichen, den Bildungsprozessen, den Rahmenbedingungen und den pädagogischen Abläufen in der täglichen Arbeit.

Durch die Selbstevaluation mit Hilfe der Checklisten aus dem Nationalen Kriterienkatalog entstehen unsere derzeitige Situationsanalyse im jeweiligen Qualitätsbereich sowie das dazugehörige Teamprofil. Die Auswertung der Checklisten ist Ausgangspunkt für vielfältige Diskussionen zur aktuellen Qualität und zu möglichen Veränderungen.

Der Nationale Kriterienkatalog, der beste Fachpraxis beschreibt, sowie pädagogische Fachbücher, verschiedene Fachzeitschriften, Fortbildungen und ganz wichtig die regelmäßigen Diskussionen in den Teamsitzungen unterstützen uns in der Auseinandersetzung, bei der Festlegung neuer Ziele und im Handeln unserer pädagogischen Bildungsarbeit.

Alle Mitarbeiterinnen arbeiten in einer ständigen Auseinandersetzung und Weiterentwicklung mit gemeinsam festgelegten verbindlichen Zielen und Meilensteinen.

Die Ziele und Meilensteine werden schriftlich in einem Ordner für Qualitätsentwicklung und -Sicherung festgehalten und sind für jede Mitarbeiterin verpflichtend. Pro Jahr werden 1-2 Ziele festgelegt. Regelmäßig werden die Ziele nochmals überprüft.

Weitere Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung

Unsere Teamsitzungen finden regelmäßig alle 2 Wochen für zwei Stunden außerhalb der Kinderzeit statt. Sie sind für alle Mitarbeiterinnen verpflichtend. Es wird im Wechsel von jeder Mitarbeiterin - außer der Leitung - Protokoll geführt. Steht der Tagesordnungspunkt Qualitätsentwicklung in der Teamsitzung an, so moderiert die Leitung diese.  (s.a. Org. Prozess 2).

Sie gibt wichtige Informationen, die sie von den regelmäßigen Leitungstreffen, dem Träger oder aus anderen Netzwerken bekommt, weiter.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Qualitätsentwicklung ist die regelmäßige Weiterbildung aller Erzieherinnen zu verschiedenen Themenbereichen.

Gemeinsame Fortbildungen des Teams haben einen besonderen Stellenwert, da sie sofort in der pädagogischen Arbeit mit den Kindern umgesetzt werden können. Fortbildungen einzelner Erzieherinnen werden von diesen im Team vorgestellt und miteinander diskutiert. Wichtige Materialhilfen (z.B. neues Lied- und Spielgut, Hilfen zur Sprachförderung, Wahrnehmung etc.) zu den verschiedenen Themenbereichen werden allen Mitarbeiterinnen zur Verfügung gestellt und können so nach Bedarf und Wichtigkeit in die pädagogische Arbeit einfließen.

2.05 Handlungsablauf bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Kita

Vorgehen bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Die Gewährleistung des Kindeswohls ist eine Grundvoraussetzung für alle Lern- und Entwicklungsprozesse des Kindes und ist daher ein integraler Bestandteil von Bildung in unserer Kindertageseinrichtung.

Die frühe Förderung des Kindeswohls und die Sicherung des Kinderschutzes machen ein abgestuftes System der Unterstützung, Förderung und Intervention notwendig. Unsere Kindertageseinrichtung leistet dabei einen wertvollen Beitrag als Ort der Früherkennung und der frühen Hilfen.

Zudem möchten wir den präventiven Kinderschutz fördern, indem wir auch mögliche Schutzfaktoren für Kinder stärken. Konkret bedeutet das: Die Mitarbeiterinnen tragen wesentlich zur Widerstandsfähigkeit (Resilienz) der Kinder bei, unterstützen und beraten Familien, vermitteln Hilfe durch geeignete Fachleute und Maßnahmen.

Handlungsschritte

Fallen einer Erzieherin in ihrer Gruppe – einmalig oder wiederholt – gewichtige Anhaltspunkte bei einem Kind auf, die eine Kindeswohlgefährdung möglich oder sogar wahrscheinlich erscheinen lassen, informiert sie gleichzeitig ihre Gruppenkolleginnen und die Leitung. Alle Beobachtungen und Eindrücke werden von der fallführenden Fachkraft dokumentiert (MU1).

Für den Umgang mit Kindeswohlgefährdungen gilt in unserer Einrichtung das Vier-Augen-Prinzip, das heißt, an den Entscheidungen müssen mindestens zwei Fachkräfte beteiligt sein, darunter in der Regel die Leitung der Kindertageseinrichtung. Besteht ein Verdacht weiterhin, berät das Team über den Fall, damit eine erste Einschätzung der Situation erfolgen kann. Je nach Situation findet ein kollegialer Austausch zeitnah, bei Bedarf noch am selben Tag statt. Die fallführende Fachkraft nutzt zur Risikoeinschätzung einen Risikoeinschätzbogen/ Ampelbogen (MU4).

Danach findet ggf. ein Gespräch mit den Eltern/Sorgeberechtigten statt, um die Eindrücke im Kontakt mit den Eltern besser einordnen zu können und eine Einschätzung in deren Problemsicht zu erhalten.

Verdichtet sich die Sorge in Bezug auf eine Kindeswohlgefährdung durch den Austausch im Team und/ oder das Gespräch mit den Eltern/ Personensorgeberechtigten, zieht die Leitung nach § 8a SGB VIII eine insoweit erfahrene externe Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) hinzu. Dieses Fallgespräch wird auf Basis anonymisierter Daten geführt.

Dabei werden die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gemeinsam bewertet und die nächsten Schritte erwogen und verabredet. Es wird geprüft, ob und wie der Gefährdung im Rahmen eigener Ressourcen wirksam begegnet werden kann, oder ob eine Inanspruchnahme anderer geeigneter Hilfen durch die Sorgeberechtigten notwendig erscheint und wie diese aussehen könnten.

Dabei wird ein interner Zeitplan aufgestellt, wie der Prozess gestaltet werden soll, um mit den Eltern die festgestellten Probleme zu besprechen und auf ihre Behebung hinzuwirken.

Wenn es möglich ist, mit den Eltern Vereinbarungen zu treffen, die zu einer Verbesserung bzw. zu einer Abwendung der Gefährdung führen, halten wir diese Maßnahmen mit den Eltern schriftlich fest und kontrollieren deren Einhaltung.

Lässt sich ein Fall in diesem internen Rahmen mit der Familie des Kindes regeln, findet keine Meldung an das Jugendamt statt. Verbessert sich die Situation für das Kind nicht und werden festgelegte Maßnahmen von den Eltern nicht umgesetzt, meldet die Leitung dem zuständigen ASD-Regionalteam den Fall. Die Eltern werden vorher darüber informiert.

Bei einer akut hohen Risikoeinschätzung, bei der eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben des Kindes besteht, welche Maßnahmen zum sofortigen Schutz des Kindes notwendig machen würde, setzt sich die Leitung der Kindertageseinrichtung sofort mit dem zuständigen ASD-Regionalteam in Verbindung oder informiert die Polizei.

Mitgeltende Unterlagen (einzusehen im Kindergarten):

MU1 Dokumentationsbogen

MU2 Handlungskette

MU3 Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung

MU4 Risikoeinschätzbögen/Ampelbögen

MU5 Checkliste zur Meldung an den ASD

MU6 Vereinbarung Zusammenarbeit Kita-ASD

2.06 Kooperation zwischen Kita und Grundschule

Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule ist für Kinder und ihre Familien ein wichtiger und großer Schritt. Von seinem Gelingen hängt die Bewältigung weiterer Übergänge ab. Er hat weitreichende Konsequenzen für den weiteren Bildungsweg des Kindes. Nicht das Kind allein hat den Übergang zu bewältigen und muss daher bestimmte Leistungen erbringen. Vielmehr geschieht dies in Korrespondenz zu den Aktivitäten und Einstellungen der anderen Beteiligten. Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ist demnach ein ko-konstruktiver Prozess, an dem neben dem Kind seine Familie, seine soziale Umwelt, die Kindertageseinrichtung und die Grundschule beteiligt sind.

Um dies zu gewährleisten, arbeitet das Team unserer Kindertageseinrichtung mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium der Grundschule in Steinheim eng zusammen.

Grundlage unserer Zusammenarbeit ist eine Kooperationsvereinbarung, angelehnt an die Vorgaben des § 14 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und die Erwartungen des § 5 Schulgesetz (SchulG), die für beide Einrichtungen verbindlich sind. Diese Vereinbarung entstand nach einem gemeinsamen Austausch. Alle Beteiligten konnten Ideen und Vorschläge für einen gelingenden Übergang einbringen.

Elternabend

Gemeinsam mit der Schule bereiten wir den jährlichen Elternabend für die Eltern der vierjährigen Kinder vor. Inhaltlich geht es an diesem Abend um die kindliche Entwicklung und die Bedeutung von Spielen und Lernen in der Kindertageseinrichtung als Grundstein für spätere Herausforderungen in der Schule.

Es werden den Eltern gemeinsame Projekte und Aktivitäten, Ziele und Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen vorgestellt.

Dieser Elternabend findet im Zeitraum Januar bis März in den Räumen der Grundschule statt.

Hospitation der Lehrer/Innen

Um mit den Kindern in persönlichen Kontakt zu treten, besuchen die zukünftigen Klassenlehrer/Innen unsere Kindertageseinrichtung im Zeitraum Mai bis Juni.

An diesem Vormittag spielen, erzählen und malen sie mit den angehenden Schulkindern und haben die Möglichkeit, mit den Kindern den Nebenraum zu nutzen, um z.B. eine kleine Gesprächsrunde anzubieten. Für diese Hospitation liegen der Schulleitung die Genehmigungen zum Austausch zwischen Kindertageseinrichtung und Schule von den zukünftigen Eltern vor.

Gemeinsame Aktionen und Projekte

Damit die Kinder sich schon mit den Räumlichkeiten der Schule vertraut machen können und die Lehrer kennenlernen, haben wir gemeinsame Aktionen zwischen den Kindergarten- und Schulkindern entwickelt. Diese sollen dazu dienen im ständigen Kontakt zueinander zu stehen. Die Aktionen dazu sind unterschiedlich, beispielsweise werden die Kinder zu Schulfesten oder einem Mitmachzirkus eingeladen, um Schüler, Lehrer und die Schule kennenzulernen.

Damit ein reger Austausch zwischen den Lehrkräften und Erzieherinnen besteht, fand eine Versammlung statt, in der Unterrichtsinhalte, Lehrpläne, Anforderungen an die zukünftigen Vorschulkinder u.s.w. vorgestellt wurden.   

Im Frühsommer findet für die zukünftigen Erstklässler ein Besuch in der Schule statt. Hierbei lernen die Kinder besonders die Räumlichkeiten und wichtigsten Wege in der Schule kennen, wie z. B. die Klassenräume, Toiletten, Schulhof usw. . Im Anschluss dürfen die Kinder an zwei Schulstunden teilnehmen, wobei sie aufgefordert werden, aktiv mitzumachen.

Seit 2022 findet ein Vorschulparcours für Eltern und Kinder in der Stadthalle Steinheim statt.  Dieser ist im Herbst / Spätsommer angesetzt, um den Kindern aller Steinheimer Kindergärten einen Eindruck über die Schulfähigkeit zu geben,

Mitgeltende Unterlagen (einzusehen im Kindergarten) :

  • Kooperationsvereinbarung

2.07 Aufsichtspflicht in der Kita

Nach § 1631BGB ist die Aufsichtspflicht Teil der Personensorge. Sie liegt in der Regel bei den Eltern als Sorgeberechtigte.

Durch die Anmeldung des Kindes in der Kindertageseinrichtung und dem abgeschlossenen Betreuungsvertrag übernimmt der Träger die Aufsichtspflicht über das Kind für die Dauer des Besuchs der Einrichtung und der damit verbundenen Aktionen und Veranstaltungen, außer es besteht eine andere Regelung (zum Beispiel im Rahmen von Festen mit Anwesenheit der Eltern). Der Träger delegiert die Aufsichtspflicht an die Leitung bzw. an die Erzieherinnen. Da zwischen der Erzieherin und den Sorgeberechtigten üblicherweise kein Vertrag abgeschlossen wird, ist die Erzieherin sogenannte Erfüllungsgehilfin des Trägers (nach § 278 BGB). Durch ihren Arbeitsvertrag mit dem Träger verpflichtet sie sich, auch die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Trägern und Sorgeberechtigten zu erfüllen.

Individuelle Vereinbarungen zur Übernahme der Aufsichtspflicht werden zwischen Eltern und Erzieherinnen getroffen. So beginnt bei uns die Aufsichtspflicht mit der Übergabe des Kindes an das Personal. Das Gleiche gilt für den Weg nach Hause. Wichtig bei der Übergabe des Kindes ist der Augenkontakt zwischen Personensorgeberechtigten und Personal.

Solange Eltern oder Personenberechtigte anwesend sind, obliegt ihnen die Aufsichtspflicht; das gilt auch für Aktionen/Feste in der Kita.

Während der Öffnungszeiten haben die Erzieherinnen die Betreuung und Förderung der Kinder im Auge und ermöglichen dem Kind größtmögliche Selbständigkeit und Eigenaktivität. Jede Situation muss genau betrachtet werden und macht eine Abwägung zwischen pädagogischen- und Sicherheitsaspekten notwendig.

„Hilf mir, es selbst zu tun“ bedeutet in diesem Zusammenhang:

Was pädagogisch nachvollziehbar begründet ist, ist keine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Eine gesetzliche Regelung, wie und in welchem Maße die Kinder beaufsichtigt werden müssen, gibt es nicht. Grundsätzlich gilt aber, dass wir Erzieherinnen uns über den Entwicklungsstand und die Gruppenkonstellation bewusst sein müssen, um dadurch abschätzen zu können, was wir dem einzelnen Kind zutrauen. Aufsichtspflicht ist immer abhängig von der besonderen Situation und der persönlichen, körperlichen sowie geistig-seelischen Verfassung des Kindes. Die Gesundheit und Sicherheit der Kinder steht immer im Vordergrund.

Bei Spaziergängen gilt: Am Anfang und am Ende der Gruppe geht eine Erzieherin; ältere Kinder gehen an der Straßenseite usw.

Ein Kind unter drei Jahren muss aufmerksamer und engmaschiger beaufsichtigt werden als ein Vorschulkind.

Durch Beobachten versuchen wir, dem Kind möglichst viel Spielraum in seiner Entwicklung zu geben, ohne unsere Aufsichtspflicht zu vernachlässigen.

In Bezug auf die räumlichen Gegebenheiten hat der Träger eine "Verkehrssicherungspflicht". Das heißt er garantiert, dass die baulichen Voraussetzungen das Wohl der Kinder nicht gefährden, sondern seine Entwicklung fördern.

Wir Erzieher haben die Aufsichtspflicht für einige Stunden am Tag von den Eltern übertragen bekommen. Anfang und Ende der Betreuungszeit sind abgesprochen. Sollte ein Kind danach noch in der Einrichtung sein, nehmen wir telefonischen Kontakt zu den Personensorgeberechtigten oder deren Vertretern auf. Wir führen dann auch nach der Betreuungszeit die Aufsichtspflicht durch. Sind die Erziehungsberechtigten verhindert, wird das Kind nach Absprache auch bekannten Personen mitgegeben. Dies ist Teil unseres Betreuungsvertrages, bzw. wird uns in einem separaten Schriftstück durch die Eltern bestätigt. Das Delegieren der Aufsichtspflicht ist in diesem Fall rechtlich möglich (siehe auch Standard Bringen und Abholen).

Geht ein Kind allein nach Hause, bedarf es einer schriftlichen Zustimmung der Eltern. Sollten sich Veränderungen auf dem Weg ergeben (Bauarbeiten an der Straße, große parkende LKWs), informieren wir die Eltern mit der Bitte, das Kind abzuholen. Dieses Verfahren wenden wir ebenfalls bei Krankheit des Kindes an.

Regelungen für Kinder die den Kindergarten nicht, noch nicht oder nicht mehr besuchen

Geschwisterkinder

Bringen Eltern bei Aktionen und Veranstaltungen im Kindergarten größere oder kleinere Geschwisterkinder mit in die Einrichtung, liegt die Aufsichtspflicht und Verantwortung bei den Eltern. Sie werden nicht von der Betreuungspflicht des Kindergartens umfasst. Eine gesetzliche Unfallversicherung besteht nicht.

Besucherkinder

Bei Besucherkindern, die gelegentlich am Nachmittag zum Spielen vorbeikommen, verhält es sich genau wie bei den Geschwisterkindern. Der Kindergarten kann gefälligkeitshalber die Besucherkinder für eine kurze Zeit beaufsichtigen, wenn die Rahmenbedingungen es zulassen. Damit dies funktioniert, ist eine vorherige Absprache zwischen Erzieherinnen und Eltern erforderlich.

Schnupperkinder

Zukünftige Kindergartenkinder, die vor der Anmeldung und Aufnahme zur Eingewöhnung oder zum Kennenlernen der Einrichtung anwesend sind, sind versicherungs- und aufsichtspflichtrechtlich mit den Kindergartenkindern gleichgestellt.

Diese Ausführungen zur Aufsichtspflicht basieren auf den Orientierungssätzen von Simon.

2.08 Medikamentengabe an Kinder in der Kita

Im Rahmen der angestrebten inklusiven Pädagogik sind Erzieherinnen auch mit der Verabreichung von Medikamenten in der Kindertageseinrichtung konfrontiert. Viele Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können nur durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten ein beschwerdefreies bzw. symptomfreies Leben führen.

Es ist zulässig, dass Eltern pädagogische Fachkräfte mit der Medikamentengabe betrauen dürfen. Wiederum besteht für uns als Kindertageseinrichtung keine Verpflichtung, diesem Wunsch der Eltern nachzukommen (s.a. MU 3-Broschüre LWL Medikamentengabe). Infolgedessen kann von den Eltern kein allgemeiner Anspruch auf die Gabe von Medikamenten erhoben werden. Wurden im Betreuungsvertrag die Regelungen zur Medikamentengabe aufgenommen, können Eltern verlangen, dass dem Kind die für sein Wohlergehen notwendigen Medikamente in der Einrichtung verabreicht werden.

Dies gilt insbesondere bei chronisch erkrankten Kindern (MU 2).

Wir setzen bei allen Regelungen zur Medikamentengabe selbstverständlich voraus, dass ein akut erkranktes Kind nicht in der Lage ist, die Einrichtung zu besuchen und von den Eltern betreut wird. Hat das Kind Fieber oder einen ansteckenden Infekt, kann die Einrichtung den Besuch zum Schutze aller Kinder, die die Tageseinrichtung besuchen, ablehnen. Nach meldepflichtigen Krankheiten erwarten wir von den Eltern eine durch den Arzt ausgestellte Bescheinigung, dass das Kind die Einrichtung wieder besuchen kann.

Umsetzung in der Praxis

Soll ein Medikament, das vom Arzt für medizinisch notwendig erachtet wird, dem Kind in der Tageseinrichtung nach Anweisung des Arztes verabreicht werden, bestehen wir auf einer Dosierungsanleitung des behandelnden Arztes (MU 1).

Die Einwilligung der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten des Kindes muss vorliegen. Ohne Einwilligung darf kein Medikament verabreicht werden.

Bei einer regelmäßigen Abgabe wird mit den Eltern besprochen, ob das Medikament während des Aufenthalts genommen werden muss oder ob sich der Zeitpunkt der Medikamentengabe so steuern lässt, dass die Eltern sie selbst zu Hause durchführen können. Wenn das möglich ist, sollte diese Variante immer bevorzugt werden (z.B. bei der Gabe von Antibiotika).

Wir fertigen eine Dokumentation über die Verabreichung der Medikamente für die betroffenen Kinder mit Angabe von Datum, Zeit und Unterschrift an, die jederzeit von den Eltern eingesehen werden kann. An einer zentralen Stelle, zu der alle pädagogischen Mitarbeiter immer Zugriff haben, befindet sich eine Auflistung aller wichtigen Daten des Kindes, wo z.B. Rufnummer der Eltern, des behandelnden Arztes, Krankheitsbild und zu veranlassende Maßnahmen im Notfall zu finden sind.

Bei notfallmäßigen Medikamentengaben, bei denen es zu lebensbedrohlichen Zustandsbildern kommen kann (Epilepsie, Allergie auf Insektenstiche etc.) ist die Vorgehensweise detailliert in Absprache zwischen Eltern, Arzt und Kindertageseinrichtung festzulegen. In der akuten Situation hat der Einsatz eines Notarztes Vorrang vor allen anderen Maßnahmen.

Medikamente lagern wir in einer (von den Eltern mitgebrachten) Tasche, verwechselungssicher mit dem Namen des betreffenden Kindes beschriftet. Zudem achten wir auf das Verfallsdatum und halten uns an die Lagerungshinweise. Eine Aufbewahrung im Erste-Hilfe-Schrank ist unzulässig. Falls Erzieherinnen Injektionen - wie bei Diabetes - verabreichen müssen, ist eine vorherige Schulung verpflichtend.

Bei kleineren Verletzungen, wie z.B. Insektenstichen, Schrammen oder Beulen, wird die Verletzung ausschließlich mit Hilfe eines Kühlpads behandelt. Jegliche Anwendungen von Salben, homöopathische Mitteln (z.B. Arnika-Kügelchen) oder Hausmitteln ist untersagt.

Sonnenschutzmittel werden von den Eltern vor dem Besuch der Kindertageseinrichtung aufgetragen. Ausschließlich bei 45 Stunden-Buchung besteht die Möglichkeit, Sonnenschutzcreme (mit dem Namen des Kindes versehen) auf dem Fach des Kindes zu deponieren. Bei Bedarf, werden diese Kinder noch einmal eingecremt.

Mitgeltende Unterlagen (einzusehen im Kindergarten):

MU1    Medikamentengabe im Kindergarten

MU2 Vereinbarung über die Medikamentierung bei chronischen Erkrankungen in der Kindertageseinrichtung

MU3   LWL - Broschüre Medikamentengabe

2.09 Beschwerdemöglichkeiten von Kindern und Eltern in der Kita

Beschwerdemanagement

Mit einer Beschwerde äußern Kinder oder Eltern ihre Unzufriedenheit, die aus der Differenz zwischen der erwarteten und der von der Kindertageseinrichtung erbrachten Leistung resultiert. Im Umgang mit Beschwerden gilt grundsätzlich, die Belange ernst zu nehmen, den Beschwerden nachzugehen und diese möglichst abzustellen. Des Weiteren werden die Beschwerdeursachen zur Weiterentwicklung benutzt, um damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Tageseinrichtung vorzubeugen. Beschwerdemanagement ist somit ein zentrales Element unserer Qualitätsentwicklung. 

Beschwerdemanagement - Kinder

Das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz gibt vor, den Kindern in Kindertageseinrichtungen nicht nur Beteiligungsmöglichkeiten einzuräumen, sondern auch Beschwerderechte (siehe auch Standard Partizipation).

Bei einer Beschwerde handelt es sich um eine Unzufriedenheitsäußerung, die an eine für die Ursache der Beschwerde zuständige bzw. verantwortliche Person gerichtet ist.

Beschwerden werden von Kindern im Kita-Alter jedoch nur selten direkt ausgesprochen. Es ist daher erforderlich, dass pädagogische Fachkräfte die Beschwerden aus dem Verhalten der Kinder oder den Formulierungen heraushören. Kleinere Kinder erleben im Alltag unserer Kindertageseinrichtung, dass sie bei Unzufriedenheit auch über Ausdrucksformen, wie Weinen, Zurückziehen oder Aggressivität, ernst- und wahrgenommen werden und als Beschwerdeführer aktiv mit in die Verbesserung der Situation einbezogen werden.

Möglichkeiten Beschwerden zu äußern

Jungen und Mädchen sind mit der „Beschwerdekultur“ unserer Einrichtung vertraut, sie wissen, dass sie sich mit ihren Beschwerden an ihre Bezugserzieherin oder die Leitung wenden können. Sie machen die Erfahrung, dass sie mit ihren Beschwerden ernst-genommen werden.

Die Erzieherinnen achten auf Äußerungen und Verhaltensweisen der Kinder, um Beschwerden und Unwohlsein rechtzeitig zu beheben. Wir geben Raum und Zeit für die Äußerung von Unzufriedenheit, z.B. im täglichen Abschlusskreis, wenn diese von Kindern und Erzieherinnen eingefordert wird.

Anhand eines Sprechsteines, der unseren Kindern für Gesprächsrunden bekannt ist, wird jedem Kind und Erzieher die Möglichkeit gegeben sich zu äußern. Dieser besonders gestaltete Stein wandert von Hand zu Hand - wer ihn hält hat das Wort.

Grundvoraussetzung für ein Gelingen des Gesprächskreises ist gegenseitiger Respekt und Toleranz (aussprechen lassen und zuhören).

Im Rahmen der Portfolioarbeit haben Jungen und Mädchen regelmäßig die Gelegenheit zu einem Einzelgespräch mit der Erzieherin, wenn diese den Gesprächsfaden vorgibt:

  • Gibt es etwas, das du mir sagen willst?
  • Was findest du besonders toll in der Kita?
  • Was ist nicht so gut? Wen magst du hier gern?
  • Gibt es auch jemanden, den du blöd findest?

Einmal jährlich bearbeiten wir das Arbeitsblatt  "So gefällt es mir im Kindergarten."

Das Auswerten dieses Arbeitsblattes ist uns wichtig, um Veränderungen anzubieten.

Die Fachkräfte in unserer Kindertageseinrichtung übernehmen Verantwortung dafür, Gelegenheiten zu schaffen, in denen Kinder mögliche Beschwerden auch über das Verhalten der pädagogischen Fachkräfte äußern können. Sie warten nicht ab, bis es ein Kind aus eigenem Antrieb schafft, eine Beschwerde vorzubringen, sondern stellen ihr eigenes Verhalten in den jeweiligen Beteiligungsgremien aktiv zur Diskussion.

Wir glauben, dass Kinder Beschwerdeverfahren nur dann nutzen, wenn sie

  • Vertrauen,
  • Transparenz und
  • Verlässlichkeit im Umgang mit ihren Beschwerden erleben.

Daher müssen die Regelungen bezüglich der Abläufe, der in Kenntnis gesetzten Personen und die Konsequenzen einer Beschwerde nachvollziehbar, transparent und verbindlich sein. Alle Beschwerden werden ernst genommen und bearbeitet.

Beschwerdemanagement - Eltern

Eine Beschwerde, die jemand vorbringt, ist aus dessen Sicht immer berechtigt. Beschwerden sind als konstruktive Kritik der Eltern erwünscht. Alle Eltern wissen, dass sie sich mit ihren Beschwerden an die Mitarbeitenden, die Leitung sowie die Elternvertreter/innen wenden können. Die Elternvertreter/innen sind ihnen bekannt. Sie machen die Erfahrung, dass sie mit ihren Beschwerden ernstgenommen werden. Sie werden systematisch auf der Grundlage unseres einheitlichen Bearbeitungsverfahrens zügig und sachorientiert bearbeitet (MU1 MU2).

Rückmeldungen in Form von Ideen und Beschwerden nehmen wir auch als Chance wahr, die Einrichtungsqualität und die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern weiter zu verbessern.

Wir wünschen uns einen angemessenen und offenen Umgang bei Beschwerden, doch ist uns auch wichtig, dass Emotionen des Gesprächspartners zugelassen werden. Es gilt die Regel: Emotionen vor Inhalt. Erst wenn das „Dampfablassen“ möglich war, kann man sich wieder der sachlichen Ebene zuwenden.

Die Mitarbeitenden sind mit dem Umgang von Beschwerden vertraut. Ein standardisiertes Verfahren zum Umgang mit Beschwerden ist eingeführt. Das Team weiß um die negativen Auswirkungen des unprofessionellen Umgangs mit Beschwerden. Die Mitarbeitenden haben ihre eigene Haltung dazu reflektiert. Sie sind sensibel für die Sichtweise der Eltern. Einmal jährlich ermitteln wir die Zufriedenheit der Eltern in einer anonymen Befragung (MU3).

Außerdem geben wir Raum und Zeit für die Äußerung von Unzufriedenheit im Rahmen des jährlichen Entwicklungsgesprächs, im Rahmen von Elternabenden, Sitzungen der Elternvertretungen und in den täglichen Tür-und-Angel-Gesprächen.

Mitgeltende Unterlagen (einzusehen im Kindergarten):

MU1 Beschwerdeablauf

MU2 Beschwerdeprotokoll

MU3 Beschwerdeformular für Eltern

MU4 Elternfragebogen

MU5 Beschwerdeformular für Kinder „So gefällt es mir im Kindergarten“

2.10 Öffentlichkeitsarbeit der Kita sowie die Vernetzung und Kooperation mit Partnern zu Wohl der Kinder und Familien

Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit

Unsere städtische Kindertageseinrichtung ist ein Teil des Gemeinwesens. Deshalb betrachten wir die Öffnung nach außen als ein Merkmal unserer täglichen pädagogischen Praxis, die uns vielfältige Möglichkeiten zur Präsentation unserer Arbeit gibt. Öffentlichkeitsarbeit umfasst grundsätzlich alle Formen von mündlichen, schriftlichen und visuellen Botschaften.

Wir unterscheiden unsere Öffentlichkeitsarbeit dabei in zwei Bereiche.

Die externe Öffentlichkeitsarbeit richtet sich an die Zielgruppen, die Kontakt mit unserer Kita aufnehmen: Eltern, Großeltern, Bürger und Institutionen. Hierfür werden z.B. Presseartikel über Projekte und besondere Aktivitäten geschrieben, eine Homepage oder Informationsflyer gestaltet. Sie zeigt sich in der Kontaktpflege zu Familien durch Feste und Veranstaltungen, aber auch in der Mitwirkung an öffentlichen Diskussionen zu Themen, die für Kinder und Ihre Familien relevant sind.

Die interne Öffentlichkeitsarbeit bedeutet für uns Mitarbeiter, sich mit der Kita und ihrem pädagogischen Profil zu identifizieren. Dazu dient uns als Handlungsorientierung das gemeinsame Leitbild der städtischen Kindertageseinrichtungen im Kreis Höxter.

Unsere Öffentlichkeitsarbeit beinhaltet

Unsere Kindertageseinrichtung präsentiert sich mit den wichtigsten Informationen und Daten im Internet. Wir präsentieren uns auf unserer eigenen Homepage, der Internetseiten der Stadt und verschiedenen Kita-Portalen, wie z.B. dem Kita-Planer.

Eltern und Interessierte können in unser Qualitätshandbuch/ die pädagogische Konzeption Einsicht nehmen.

Im Schaufenster am Gebäude Hörning, befindet sich ein Infofenster mit wichtigen Informationen zur aktuellen Arbeit der Kita, des Familienzentrums und des Elternausschusses.

Vor jeder Gruppe befindet eine Gruppenpinnwand, die wöchentlich über Aktivitäten der Gruppe informiert. Ebenfalls verfügt unsere Kindertageseinrichtung für die Kita- Info – App. Durch diese App werden den Eltern kurzfristig Informationen, Elternbriefe, Abfragen oder Termine zu Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Diese sind immer für angemeldete Eltern einsehbar.
Durch Feste und Feiern mit und ohne der Familien der Kinder, wie z.B. Geburtstage, Karneval, Ostern, Weihnachten, Schulkinderabschlussfeier, sind wir Teil der Öffentlichkeit. Unsere Einrichtung beteilig sich ebenfalls aktiv an interkulturellen Veranstaltungen, die von Anbietern verschiedener Herkunftsländern ausgerichtet werden.
Die örtliche Presse berichtet in unserem Auftrag über besondere Aktivitäten oder Bekanntmachungen.
Jährlich geben wir Interessierten im Rahmen von „Informations- Gesprächen“ die Möglichkeit, unsere Einrichtung kennenzulernen. Hierzu steht ebenfalls ein „Imagefilm“ auf YouTube zur Verfügung (siehe auch Oberpunkt "die Kita").

Netzwerkarbeit und Kooperationen

Unsere Kita ist als öffentliche Einrichtung in ein soziales Netzwerk eingebunden und kann durch ihr Handeln den Sozialraum mitgestalten und nutzen. Netzwerke sind nötig, um z.B. Übergänge vom Elternhaus in die Kindertageseinrichtung und später in die Grundschule gewinnbringend und unproblematisch zu gestalten. Im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Kinder ist eine Vernetzung der verschiedenen Professionen unabdingbar. Wir verstehen vernetztes Arbeiten als Grundeinstellung der pädagogischen Arbeit.

Wir kooperieren mit vielen unterschiedlichen Akteuren, z.B. sozialen Einrichtungen, Therapeuten, Sportvereinen etc., die alle auf ihre Art mit dem Wohl von Kindern und Familien befasst sind, mit dem Ziel, unsere Erfahrungen, Wissen und Ressourcen auszutauschen.

(siehe auch Standards Kooperation mit der Schule, letztes Kita-Jahr)

In folgenden Netzwerken arbeiten wir mit:

  • Leitungstagungen der städtischen Kindertageseinrichtungen im Kreis Höxter 
  • Frühe Hilfe Arbeitskreis Integration/Inklusion des Kreises Höxter 
  • Arbeitskreis der Familienzentren im Kreis Höxter

Unsere Kindertageseinrichtung hat folgende Kooperationspartner:
siehe Unterpunkt Kooperationspartner

Mitgeltende Unterlagen:

MU1Kooperationsvertrag

2.11 Ablauf der internen Auditierungsverfahren der kommunalen Kitas

Auditierung

Nach der gemeinsamen Entwicklung des Qualitätshandbuches mit pädagogischen und organisatorischen Standards für die Arbeit der Kindertageeinrichtungen ist das Auditierungsverfahren ein weiterer Teil des Qualitätsmanagementsystems der kommunalen Kindertageseinrichtungen im Kreis Höxter.

Die Auditierung basiert auf dem Qualitätsversprechen der Kindertageseinrichtung gegenüber Kindern und ihren Familien sowie auf Forderungen gesetzlicher Bestimmungen und fachlichen Vorgaben.

Wie schon bei der Erarbeitung des Handbuches und insbesondere des gemeinsamen Leitbildes setzten wir auch bei der Auditierung auf die Kompetenz unserer pädagogischen Fachkräfte. In erweiterter Form eines internen Audits auditieren sich die Erzieherinnen der städtischen Kindertageseinrichtung gegenseitig.

 „Audit“ kommt von lat. audire: (an)hören; somit ist für uns der Dialog ein wichtiges Element im Qualitätsprozess. Mit kollegialer Unterstützung wird so die Qualität der kommunalen Kindertageseinrichtungen kontinuierlich verbessert.

In diesem internen Auditierungsverfahren geht es nicht um das Erreichen eines festgelegten Ziels oder einer Punktzahl, sondern um die Ausschöpfung der jeweils eigenen Ressourcen.

Das Verfahren

In einer auf drei Jahre ausgelegten Planung werden pro Jahr 8 bzw. 9 der 26 kommunalen Kindertageseinrichtungen auditiert. Die Einrichtungen wissen so im Voraus Auditjahr und Monat. Die genauen Termine werden jeweils zu Anfang des Jahres für alle Einrichtungen festgelegt. In der letzten Leitungstagung des Jahres wird jeweils das Audit-Thema für das kommende Jahr bestimmt. Daraus ergibt sich zudem ein gemeinsamer Arbeitsschwerpunkt für das Jahr. Es ist uns wichtig, die Prozesse zu auditieren, die bedeutsam sind für das System und nicht in einer festgelegten Reihenfolge vorzugehen.

Jede Kita benennt eine Auditorin. Zu Beginn eines Kalenderjahres kommen die 8 bzw. 9 Auditoren, die in diesem Jahr ein Audit durchführen zur Vorbereitung zusammen. Passend zum festgelegten Audit-Thema wird bei diesem Vorbereitungstreffen ein Katalog mit Auditfragen entwickelt, der in allen Audits des Jahres eingesetzt werden kann.

In den Vorbereitungstreffen erfahren die Auditoren, in welcher Einrichtung sie das Audit durchführen. Die Auditoren werden am Tag des Audits durch die Fachberaterin begleitet und unterstützt.

Bei der Zuordnung der Auditoren zu den Einrichtungen wird darauf geachtet, dass es sich um einen anderen städtischen Träger handelt und sich die Kindertageseinrichtung nicht in direkter Nachbarschaft befindet.

Das Audit findet in Form einer Hospitation und einem Qualitätsgespräch satt. Dabei analysieren die Auditoren mit den am Prozess beteiligten Mitarbeiterinnen und Leitungskräften die Prozesse der jeweiligen Kita im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und mögliche Verbesserungen. Überprüft werden soll das QM-Bewusstsein der Mitarbeiter/innen. Eingefahrene Prozesse werden so überdacht, andere wiederum bestätigt und neue Impulse in das Team gebracht.

Ablauf der Auditierung

Vorbereitung

Ausgehend vom Thema bereiten sich die Mitarbeiterinnen gemeinsam mit der Leitung  auf das Audit vor. Sie befassen sich mit den Prozessen, die mit der Thematik in Verbindung stehen, um zu überprüfen, ob die beschriebene Prozessqualität auch in der täglichen Arbeit gelebt wird. Gemeinsam wird überlegt, wie es der Auditorin ermöglicht wird, die beschriebene Qualität bei der Hospitation zu erleben. z.B. kann, wenn es um den Bereich Partizipation geht, eine Kinderkonferenz, eine Gesprächsrunde oder Ähnliches angeboten werden.

Es wird geplant, wann am Tage des Audits das Qualitätsgespräch mit den beteiligten Mitarbeitern möglich ist und wo es stattfinden kann.

Hospitation

Die Leitung stellt der Kollegin, die das Audit durchführt, die Kita und das Team vor. Die Auditorin hat zunächst die Möglichkeit, das Qualitätshandbuch der Kita einzusehen, um die individuellen Ergänzungen der Prozessbeschreibungen zu erfahren.

Dann nimmt die Auditorin in einer beobachtenden Rolle am Tagesgeschehen der Kita teil.

Im Anschluss findet das ca. einstündige Qualitätsgespräch statt. Hierbei setzt die Auditorin den Fragenkatalog ein. Die Auditorin beschreibt ihre Eindrücke der Hospitation. Sie vergleicht dabei den Qualitätsstandard, der auditiert wurde, mit ihren Wahrnehmungen. Die Fachberatung nimmt im Qualitätsgespräch die Rolle der Moderatorin ein und protokolliert das Gespräch.

Aufgabe der Auditorin ist es, der Kindertageseinrichtung ein Feedback zu geben. Dabei soll sie Positives hervorheben und kritisch Wahrgenommenes ansprechen und ggf. Anregungen zur Veränderung geben. Gibt es relevante Punkte, in denen die Praxis sich von der beschriebenen Qualität unterscheidet, muss diese Abweichung von den Mitarbeitern der Kita begründet werden.

Gewonnene Anregungen und Ideen werden als Teil des Protokolls im Auditbericht festgehalten und der Kindertageseinrichtung zeitnah zur Verfügung gestellt.

Veränderungen, die sich aus dem Audit ergeben, können somit auch zur Anpassung des Qualitätsstandards führen.

Mitgeltende Unterlagen (einzusehen in der Kita):

MU1 Auditplan

MU2 Auditprotokoll

MU3 Maßnahmenplan

2.12 Institutionelles Schutzkonzept der Kita

Rechtliche Grundlagen zum Kinderschutz

Der Gesetzgeber verpflichtet Kindertageseinrichtungen, im Rahmen des im Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes Verfahren und Strukturen zu entwickeln, um Kinderrechte zu sichern, Kinder an allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen und Möglichkeiten der Beschwerde für sie konzeptionell zu verankern und in der Praxis umzusetzen.

Eine spezielle Verpflichtung für Einrichtungsträger, die Kinder und Jugendliche betreuen, sind im Achten (VIII) Sozialgesetzbuch (SGB) Kinder- und Jugendhilfe festgelegt:

  • Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung nach § 45 Abs.2 und 3
  • Meldepflichten nach § 47 Abs. 2 sowie
  • der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a Abs. 4 (1).

Der Träger einer Kindertageseinrichtung ist verantwortlich dafür, dass in der Einrichtung das Wohl der Kinder gewährleistet ist. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Voraussetzungen, die in der Betriebserlaubnis festgeschrieben sind, auch tatsächlich umgesetzt werden. Dazu gehört, dass Verfahren zur strukturellen Absicherung von Beteiligung und Beschwerden von betreuten Kindern und Jugendlichen eingeführt und umgesetzt werden. Der Träger muss gewährleisten, dass Kinderschutzkonzepte in der Einrichtung implementiert sind. In seiner Verantwortung liegt auch, bei Teams und einzelnen Mitarbeitenden vorbeugend gegen Überforderungssituationen tätig zu werden und sie in solchen Situationen zu unterstützen.

Trägerebene

Selbstverständnis des Trägers

Als kommunaler Träger wünschen wir für unsere Einrichtung/en eine präventive Erziehung, die Kinder von Anfang an in ihrem Selbstbewusstsein stärkt, ihre Rechte achtet und sie früh an Entscheidungen beteiligt und ermutigt, ihre Wünsche und Beschwerden mitzuteilen. „Kinder werden dadurch weniger angreifbar, erfahren ihren Wert und sind ermutigt, sich anzuvertrauen, wenn sie in Not sind“ (Rörig. 2015). Diese sollen den pädagogischen Fachkräften dabei helfen, sich in solch schwierigen Situationen richtig zu verhalten. Wir erwarten einen ehrlichen und offenen Umgang miteinander. Die Beziehung der Mitarbeiter untereinander zu den Kindern und Eltern soll respektvoll und vertrauenswürdig sein.

Verantwortung des Trägers für gewaltfreies Aufwachsen

Über die Erstellung des Schutzkonzeptes waren wir informiert und haben den Prozess in unseren Teams begleitet und unterstützt.

Unsere Kindertageseinrichtung/en soll/en ein geschützter Ort sein, in dem sich die Kinder angenommen und sicher fühlen.

Wir setzen uns dafür ein, dass den von uns betreuten Kindern keine seelische, körperliche und sexualisierte Gewalt angetan wird.

Wir übernehmen daher die Verantwortung dafür, dass nur Personen mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung von Kindern betraut werden dürfen, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen. Die Eignung kann überprüft werden, indem die Thematik von Gewalt in seelischer, körperlicher oder sexualisierter Form bereits im Bewerbungs- und auch bei weiteren (Personal-) Gesprächen thematisiert wird. Das Schutzkonzept der Einrichtung und der Verhaltenskodex werden mit der neu eingestellten Person intensiv besprochen und ihr ausgehändigt. Mit ihrer Unterschrift stimmen neue Mitarbeiter in einer Selbsterklärung zu.

Neue Mitarbeiter nehmen zudem an einer Schulung zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt teil.

Wir nehmen unsere Verpflichtung nach § 47 SGB VIII sehr ernst, Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen, unverzüglich dem Jugendamt bzw. dem Landesjugendamt zu melden.

Erweitertes Führungszeugnis (EFZ)

Als Träger lassen wir uns bei der Einstellung und anschließend in regelmäßigen Abständen, spätestens alle fünf Jahre, erweiterte Führungszeugnisse nach §30a Abs.1 BZRG von allen haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und von ehrenamtlich Tätigen vorlegen. Dieses Führungszeugnis darf bei Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein.

Nach § 72a SGB VIII soll damit ausgeschlossen werden, dass Personen beschäftigt werden, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden.

Für Praktikanten und Praktikantinnen gilt die Vorlagepflicht dann, wenn sie länger als ca. einen Monat in der Kita bleiben und die Schule sich zu Beginn der Ausbildung kein gültiges erweitertes Führungszeugnis hat vorlegen lassen.

Zur Umsetzung des § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) und gemäß des § 72a SGB VIII liegt bereits eine Vereinbarung zum Kinderschutz mit dem Jugendamt vor.

Quelle: Rörig,(2015) Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Jahrestagung der Deutschen Liga für das Kind. Erfurt


Einrichtungsebene

Kinderrechte in der Kindertageseinrichtung

Die UN-Kinderrechtskonvention, die für Deutschland am 5. April 1992 in Kraft getreten ist, hat eine breite Auseinandersetzung mit den Rechten von Kindern befördert. Sie formuliert umfassende Rechte für Kinder: Insbesondere Rechte auf Versorgung, auf Schutz und auf Beteiligung. MU1 Kinderrechte

Die Kinderrechte in der Kindertageseinrichtung wirksam umzusetzen ist ein Prozess, in dem sich Leitung und Team der Einrichtung gemeinsam mit den Kindern auf den Weg machen. Diese Herausforderung kann nur gelingen, wenn Erwachsene dazu bereit sind, Kindern zu ihrem Recht zu verhelfen. Kinder in dieser Altersspanne sind selbst aufgrund ihrer Erziehungsbedürftigkeit in der Regel nicht dazu in der Lage, sich diese Rechte eigenständig zu erkämpfen.

Vier ausgewählte Kinderrechte spielen gemäß dem Auftrag und Verständnis für Kindertageseinrichtungen eine zentrale Rolle:

  • Recht auf Beteiligung (Artikel 12)
  • Recht auf Schutz vor Gewalt und Misshandlung (Artikel 19)
  • Recht auf Gesundheit (Artikel 24)
  • Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung (Artikel 31)

Leitungsverständnis/ Leitungskultur

Die Wahrnehmung der Leitungsaufgabe einer Kindertageseinrichtung ist entscheidend dafür, dass die Einrichtung qualitativ und professionell gut geführt wird. Die Leitung hat eine besondere Vorbildfunktion und darüber hinaus auch die Pflicht, die Verantwortlichen des Trägers über alle wesentlichen Entwicklungen und Vorkommnisse in der Kindertagesstätte zu informieren. Es gehört auch zu ihren Aufgaben, Verfahren zum präventiven Kinderschutz in der Einrichtung zu etablieren. Sie ist im Regelfall gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weisungsbefugt und für die Organisation in der Kindertagesstätte verantwortlich. Dies bedeutet, dass die Leitung gemeinsam mit dem Träger dafür Sorge trägt, dass das Kindeswohl und der Schutz vor Gewalt in der Einrichtung gewährleistet sind.

Verhaltenskodex

Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch eine unantastbare Würde hat und sich Kindertageseinrichtungen durch eine Kultur der gegenseitigen Achtung, des Respekts und der Wertschätzung auszeichnen müssen. Wir erwarten daher von jedem Mitarbeiter, jeder Mitarbeiterin systematische Prävention und die besondere Verpflichtung, Kinder in ihren Rechten zu stärken und sie vor Verletzungen ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit zu schützen. Aus diesem Grund, haben wir 2021 einen Verhaltenskodex erarbeitet. Diesen müssen alle pädagogischen Fachkräfte zum Arbeitseinstieg lesen, danach handeln und ebenfalls unterschreiben.

Zu Beginn jeden Kindergartenjahres, wird der Verhaltenskodoex in einer Teamsitzung besprochen und ggf. verändert. MU2 Verhaltenskodex

Qualitätsentwicklung

Unsere Kindertageseinrichtung hat gemeinsam mit allen kommunalen Kitas im Kreis Höxter ein gemeinsames Leitbild entwickelt. Es beschreibt unsere Grundwerte, dient uns als Orientierung und stellt unser pädagogisches Handeln nach außen dar.

Unsere Kita hat zu den wichtigsten pädagogischen Aufgaben Qualitätsstandards festgeschrieben. Die Vereinbarungen, die in den Standards getroffen wurden, dienen den Fachkräften als Leitlinien und geben den handelnden Personen Sicherheit. Zudem ist das Qualitätshandbuch, in dem alle Qualitätsstandards erfasst sind, für die Eltern zugänglich, sodass Eltern sich über die Ausführung der Arbeitspraktiken informieren können.

In regelmäßigen Abständen werden die Prozesse evaluiert und geprüft, ob das beschriebene Verhalten mit dem tatsächlichen Vorgehen übereinstimmt.

Das Qualitätshandbuch wird regelmäßig zu festgelegten Bereichen intern auditiert. Das nächste Audit zum Thema Partizipation und Kinderrechte findet im Januar 2024 statt.

Siehe auch QM Standard ORG. 11

Vernetzung/Beratung/Fortbildung

Als Kindertageseinrichtung kommt uns eine besondere Verantwortung bei der Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzauftrages zu. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, braucht es fachliches Wissen und die Reflexion des eigenen Handelns. Dazu nutzen wir in regelmäßigen Abständen die Möglichkeiten fachlicher Qualifizierung und Fortbildung. Ziel dabei ist es, unsere Sensibilität zu fördern, die eigene Handlungskompetenz zu stärken bzw. zu erweitern und sich mit neuen Arbeitsansätzen vertraut zu machen.

Wir sind vernetzt mit den Beratungsstellen und Unterstützungsangeboten im Kreis Höxter. So nehmen wir regelmäßig an den „Runden Tischen“, Netzwerktreffen und Fachvorträgen der Frühen Hilfen im Kreis Höxter teil. Hier sind Personen in regelmäßigem Austausch, die das gesunde Aufwachsen von Kindern begleiten.

Wir nehmen bei Bedarf Beratung durch Kinderschutzfachkräfte in Anspruch. Allen Mitarbeitern ist die Telefonnummer der Koordinierenden Kinderschutzstelle im Kreis Höxter bekannt: 05271/ 965-3333

Jede Mitarbeiterin kann sich mit ihren Anliegen auch in anonymisierter Form an eine Kinderschutzfachkraft wenden.

Die Weiterentwicklung des institutionellen Schutzkonzeptes

In regelmäßig stattfindenden Dienstbesprechungen wird darauf geachtet, dass die Thematik „gewaltfreies Aufwachsen“ in der eigenen Einrichtung präsent bleibt und bei festgestelltem Veränderungsbedarf das Schutzkonzept entsprechend angepasst wird. Bei einem Vorfall von seelischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt in der Einrichtung, bei strukturellen Veränderungen, spätestens jedoch alle fünf Jahre, ist das Schutzkonzept zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

Interventionsplan

Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen, Übergriffen, (sexualisierter) Gewalt oder fachlichem Fehlverhalten

Im Falle einer Vermutung oder der Beobachtung eines Fehlverhaltens ist die Leitung erste Ansprechperson. Wird ein Verdacht von Dritten an Mitarbeitende weitergegeben, muss auch dies umgehend der Leitung mitgeteilt werden.

Sollte die Leitung selbst betroffen sein, muss direkt an den Träger kommuniziert werden.

Fallverantwortung hat in der Regel die vorgesetzte Person, außer sie ist selbst ist in die Vorwürfe involviert. Um die weiteren Handlungsschritte zu klären, ist es notwendig, den geäußerten Verdacht und die vorliegenden Informationen genau wahrzunehmen, strukturiert anzusehen, zu bewerten und adäquat zu handeln. Beobachtungen sollten daher dokumentiert werden.

Der Träger unternimmt eine Plausibilitätsprüfung (Prüfung von Ort, Gelegenheit, ggf. Dienstplan), um zu einer Gefährdungseinschätzung zu gelangen.

Bei begründetem Verdacht gegen eine Mitarbeitende/einen Mitarbeitenden macht der Träger eine Meldung nach § 47 SGB VIII und setzt sich mit dem Jugendamt in Verbindung.

Gleichzeitig prüft der Träger arbeitsrechtliche und strafrechtliche Schritte und leitet ggf. die nötigen Schritte ein. Träger und Leitung informieren die Eltern betroffener Kinder umgehend über eingeleitete Maßnahmen.

Zur Aufarbeitung im Team und ggf. mit Kindern sind die notwendigen Maßnahmen passgenau auf die Situation abzustimmen.

Rehabilitation bei unbegründetem Verdacht

Das Rehabilitierungsverfahren wird ausschließlich angewendet, wenn ein Verdacht nach sorgfältiger Prüfung vollständig ausgeräumt ist und sich nicht bestätigt hat. Es gilt, den/die zu Unrecht beschuldigte/n Mitarbeitende/n und die Einrichtung zu rehabilitieren. Dies ist Aufgabe des Trägers. Hier sind je nach Konstellation und Lage unterschiedliche Maßnahmen erforderlich. Eine gemeinsame Erarbeitung erfolgt mit der/dem zu Unrecht Beschuldigten. Ziel ist die Wiederherstellung der Vertrauensbasis und der Arbeitsfähigkeit aller Betroffenen.

Schutzfaktoren und Maßnahmen zur Stärkung von Kindern

Beschwerden

Wir sorgen dafür, dass die Kinder neben ihrem Recht auf Beteiligung auch das Recht haben, sich zu beschweren und dass ihre Anliegen gehört und angemessen behandelt werden. Das stärkt ihre Position in unseren Kindertageseinrichtungen und gibt uns (der einzelnen Fachkraft wie dem gesamten Team) neue Sichtweisen auf unser eigenes Wirken. Kinder, die sich selbstbewusst für ihre Rechte und Bedürfnisse einsetzen, sind besser vor Gefährdungen geschützt.

Unser bewusster Umgang mit den Beschwerden der Kinder ist somit eine wichtige Voraussetzung für einen aktiven Kinderschutz in unseren Einrichtungen.

Hinter einer Beschwerde steckt ein Entwicklungspotential. Die Anliegen und Bedürfnisse, die die Kinder (und Eltern) äußern, führen zwangsläufig zu einer Reflexion unserer Strukturen und Abläufe und des eigenen Verhaltens. Beschwerden bewirken Veränderung und ermöglichen Entwicklung, somit dienen sie der Qualität unserer Einrichtung.

Siehe auch QM Standard ORG.9

Sexualpädagogisches Konzept

Kindliche Sexualität ist von Geburt an ein Teilbereich der Persönlichkeitsentwicklung eines Menschen und betrifft somit auch den Auftrag der Kita.

Im Kindergartenalter setzen sich die Kinder mit ihrer Geschlechterrolle auseinander. Kinder brauchen dabei Orientierung und Antworten auf ihre Fragen, damit sie in diesem wichtigen Entwicklungs- und Bildungsbereich nicht allein gelassen sind. Sie werden ermutigt, ihre eigenen Gefühle, Bedürfnisse und Grenzen wahrzunehmen und gegenüber anderen deutlich zu machen. Sie sollen erfahren, dass andere Kinder und Erwachsene Grenzen ernst nehmen und respektieren. Die Mitarbeitenden verhalten sich den Kindern gegenüber achtsam und einfühlsam. Im Umgang wahren sie die persönliche Grenze und Intimsphäre eines jeden Kindes. Wir verstehen uns als Ort der Anerkennung und Wertschätzung der Vielfalt von Menschen und Lebensformen.

Siehe auch MU2 Verhaltenskodex, Verhaltensampel und Sexualpädagogisches Konzept

Mitgeltende Unterlagen (einzusehen im Kindergarten):

MU 1 Kinderrechte

MU 2 Verhaltenskodex, Verhaltensampel, Sexualpädagogisches Konzept


Gesetzliche Grundlagen, in denen die Rechte der Kinder gestärkt werden:

Inhalt/ Auftrag

UN-Kinderrechtskonvention

Kinderrechte sind Menschenrechte. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes gehört zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen.

§ 1 BGB

Rechtsfähigkeit ab Geburt: Kinder sind Träger eigener Rechte

§ 1626 Abs. 2 BGB

Mitsprache von Kindern an allen sie betreffenden elterlichen Entscheidungen

§ 1631 Abs. 2 BGB

Recht auf gewaltfreie Erziehung

§ 1 Abs. 1 SGB VIII

Recht auf Förderung der eigenen Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit

§ 1 Abs. 3 SGB VIII

Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen

§ 8 SGB VIII

Kinder und Jugendliche sind ihrem Entwicklungsstand entsprechend an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen

§ 8a SGB VIII

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung: Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einschätzen, Einbezug der Erziehungsberechtigten/des Kindes in die

Gefährdungseinschätzung, hierbei Hinzuziehen von sog. „insoweit erfahrene Fachkraft“ und Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen, ggf. Inobhutnahme

§ 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII

Verankerung geeigneter Verfahren zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern (Beteiligung und Beschwerde) als Voraussetzung einer Betriebserlaubnis/ Verankerung von gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe und eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt

§ 2 KiBiz

Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und Förderung. Kindertageseinrichtungen ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie.

§ 16 KiBiz

Verfahren der Beteiligung, Mitbestimmung und Beschwerde in der Kindertageseinrichtung

BKiSchG

Artikelgesetz, das Novellierungen des SGB VIII festlegt. Instrument zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern

Relevante Gesetzesgrundlagen über die Rechte der Kinder hinaus:

Inhalt/ Auftrag

§ 8b SGB VIII

Pädagogische Fachkräfte sowie pädagogische Mitarbeitende haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall Anspruch auf Beratung durch eine insoweit

erfahrene Fachkraft durch das Jugendamt. Träger von Kindertageseinrichtungen haben Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zum Thema Kinderschutz(konzept) und Partizipation (Teilhabe/Beschwerde).

§ 22a SGB VIII/

§ 17 KiBiz

Entwicklung und Einsatz einer pädagogischen Konzeption, Evaluation der pädagogischen Arbeit, Konkretisierung der Konzeption (Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität)

§ 45 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII

Gemeinsam mit dem Antrag auf eine Betriebserlaubnis muss die Vorlage der pädagogischen Konzeption erfolgen, die Auskunft über Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und

-sicherung gibt

§ 47 Nr. 2 SGB VIII

Meldepflicht bei Ereignissen oder Entwicklungen, die das Kindeswohl innerhalb einer Einrichtung beeinträchtigen können.

§ 79a SGB VIII

Festschreiben von Qualitätsmerkmalen für die Sicherung der Rechte von Kindern in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt.

Gesetz zur Kooperation und

Information im Kinderschutz

(KKG)

Das KKG ist als Artikel 1 des BKiSchG verabschiedet worden und flankiert die Vorschriften nach § 8a/§ 8b/§ 42 (Inobhutnahme) und § 79a des SGB VIII. Das Gesetz hilft auch bei der Umsetzung der § 1631 und § 1666 BGB.

2.13 Dokumentation, Aufbewahrung und Buch- und Aktenführung

Ordnungsgemäße Buch- und Aktenführung

Die ordnungsgemäße Führung der Kindertageseinrichtung erbringt der Träger durch die Verwendungsnachweise nach § 35 KiBiz. Die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb müssen nach § 45 SGB VIII durch den Träger erfüllt sein. In Dienstplänen wird der Fachkräfteeinsatz geplant und strukturiert; dieser basiert auf den Personalbedarfsvorgaben des KiBiz und der Personalverordnung.
Durch die ordnungsgemäße Buch- und Aktenführung ist die Aufrechterhaltung der Kindeswohlgewährleistung stets nachvollziehbar. Die Vorgaben zur Einhaltung der Betriebserlaubnis weisen wir mit Hilfe der Belegungsdokumentation nach.

Dokumentationen und deren Aufbewahrung Im Einzelnen:

Dienstpläne: im abgeschlossenen Gruppenschrank
Gruppentagebuch: Täglicher Eintrag der an- und abwesenden Kinder durch die pädagogische Fachkraft der Gruppe. Aufbewahrung im abgeschlossenen Gruppenschrank.
Entwicklungs- und Bildungsdokumentationen: sind zeitgerecht für jedes Kind zu führen, Aufbewahrung im abgeschlossenen Gruppenschrank, Portfolioordner mit Zugang für Kinder
Elterngespräche: Notizen im abgeschlossenen Gruppenschrank oder in der Akte des Kindes im Büro, abgeschlossener Schrank
Notfallnummern: im Gruppentagebuch, im Gruppenschrank, im Kita-Unterwegs-Rucksack
Verbandsbuch: liegt im Verbandsschrank, jedes Pflaster, jeder Unfall, jede Hilfe ist zu dokumentieren
Tagesaktuelle Geschehnisse, Informationen von oder für Eltern bezüglich ihrer Kinder: Alle Infos werden mit Datum versehen im Gruppenheft notiert.
Einverständniserklärungen für Alleingeher, Untersuchungen Gesundheitsdienst, Fotos, Ausflüge: werden im dafür vorgesehenen Ordner im Büro abgeheftet, abgeschlossener Schrank
Betreuungsverträge: im entsprechenden Ordner im Büro, abgeschlossener Schrank
Änderungsverträge: im entsprechenden Ordner im Büro, abgeschlossener Schrank
An- und Abmeldungen: im entsprechenden Ordner im Büro, abgeschlossener Schrank
Schweigepflichterklärungen von Eltern in der Eingewöhnungsphase, Praktikanten: im Büro im entsprechenden Ordner, abgeschlossener Schrank

Aufbewahrungsfristen

An- und Abmeldungen: 5 Jahre nach dem Ausscheiden, 10 Jahre Archiv
Betreuungsverträge: 5 Jahre, 10 Jahre Archiv
Gruppentagebücher: 3 Jahre, dann 10 Jahre Archiv
Einverständniserklärung, Fotos: 10 Jahre
Einverständniserklärungen „Alleingeher“: 2 Jahre
Protokolle von Elterngesprächen: 5 Jahre
Wahlen Elternrat: 3 Jahre
Protokolle, Dienstbesprechungen Träger, Kita-Räte: 10 Jahre
Rechnungen, Lieferscheine: 10 Jahre
Protokolle Teamsitzung: 3 Jahre
Dienstpläne: 5 Jahre
Entwicklungsdokumentationen: wird den Eltern beim Ausscheiden des Kindes ausgehändigt
Sicherheitsbegehung: 10 Jahre
Meldungen an Gesundheitsamt: 5 Jahre
Verbandbuch: volle Bücher zur Stadtverwaltung, 10 Jahre
Unfallanzeigen: 30 Jahre
Hygienevorschriften: 10 Jahre

Mitgeltende Unterlagen:


Beteiligte Kindertageseinrichtungen

Stadt Borgentreich

Familien Forum Borgentreich

Kindertageseinrichtung Großeneder

Kindertageseinrichtung „Gänseblümchen“ Körbecke

Stadt Brakel

Kindertageseinrichtung „Droste Hülshoff“ Bökendorf

Kindertageseinrichtung Frohnhausen

Kindertageseinrichtung Gehrden

Kindertageseinrichtung Hembsen

Kindertageseinrichtung „Zwergenparadies“ Istrup

Kindertageseinrichtung „Flotte Rasselbande“ Riesel

Stadt Bad Driburg

Familienzentrum Mit-Ein-Ander Bad Driburg

Kindertageseinrichtung „Zauberland“ Alhausen

Kindertageseinrichtung Dringenberg

Kindertageseinrichtung „Kunterbunt“ Herste

Kindertageseinrichtung „Löwenzahn“ Reelsen

Stadt Höxter

Kindertageseinrichtung Ottbergen

Stadt Marienmünster

Familienzentrum Marienmünster mit den Verbundeinrichtungen

Kindertageseinrichtung Vörden und Kindertageseinrichtung Kollerbeck

Stadt Nieheim

Kindertageseinrichtung „Kleine Grashüpfer“ Nieheim

Kindertageseinrichtung „Abenteuerland“ Oeynhausen

Kindertageseinrichtung „Arche Noah“ Sommersell

Stadt Steinheim

Familienzentrum Pusteblume Steinheim

Kindertageseinrichtung Bergheim

Stadt Warburg

Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ Daseburg

Kindertageseinrichtung „Heinturmwichtel“ Ossendorf

Kindertageseinrichtung „Adolph Kolping“ Welda

Stadt Willebadessen

Familienzentrum Am Park Peckelsheim